Gerüstbau heißt: ein Gerüst nach Aufmaß planen, aufbauen, vor der Nutzung prüfen lassen und nach den Arbeiten wieder abbauen. SVEAG koordiniert das für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Bestandshalter. Den Auf- und Abbau führt ein Gerüstbaubetrieb aus unserem Partnernetz aus. Wir halten Terminkette, Genehmigung und Prüfnachweise zusammen.
Nicht jede Arbeit am Gebäude braucht dasselbe Gerüst. Wer Art und Standzeit vor der Beauftragung festlegt, vermeidet Nachträge und Leerlauf.
| Gerüstart | Wofür | Typischer Einsatz im Bestand |
|---|---|---|
| Fassadengerüst | Arbeitsplattform vor der Fassade | Anstrich, Putzsanierung, Dämmung, Fensteraustausch |
| Dachfang- und Schutzgerüst | Absturzsicherung an der Traufe, Schutz für Passanten darunter | Dachreparatur, Dachsanierung, Dachdeckung |
| Wetterschutzdach | Überdachung über dem Gebäude oder einem Dachabschnitt | Dachsanierung bei offenem Dach, Arbeiten in der Regenzeit |
| Raum- und Innengerüst | Arbeitsfläche in hohen Räumen | Treppenhaus, Foyer, Tiefgarage, Decken in hohen Räumen |
| Bauaufzug | Transport von Material und Personen am Gebäude | Mehrgeschossige Sanierung mit viel Material |
| Sondergerüst | Statisch berechnete Einzellösung | Erker, Türme, Kirchen, schwierige Baukörper |
Welche Gerüstart und welche Lastklasse für Ihre Arbeit nötig ist, legt der Gerüstbaubetrieb nach Aufmaß und Ihren Gewerken fest. Wir stellen dafür die Angaben der Handwerker zusammen, damit nicht nachgerüstet werden muss. Für kurze Arbeiten wie eine Dachrinnenreinigung ist meist eine Hubarbeitsbühne verhältnismäßiger als ein Gerüst; die Rangfolge der Zugangsmittel erklärt der Beitrag Zugangsmittel in der Höhe.
Wir sind nicht der Gerüstbauer. Wir sind der Ansprechpartner, der Gerüst, Gewerke und Behörde in eine Reihenfolge bringt.
Ein Gerüst ist ein Arbeitsmittel, dessen Sicherheit von der Montage abhängt. Für solche Arbeitsmittel schreibt § 14 Abs. 1 BetrSichV vor: „Die Prüfung muss vor jeder Inbetriebnahme nach einer Montage stattfinden.“ Sie erfolgt durch eine „zur Prüfung befähigte Person“.
Das Ergebnis muss aufgezeichnet werden. Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV gehören dazu „Art der Prüfung“, „Prüfumfang“, „Ergebnis der Prüfung“ sowie „Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person“. Dieses Protokoll bekommen Sie von uns zum Gerüst, bevor die Handwerker aufsteigen.
Diese Prüfung veranlasst der Gerüstbaubetrieb als Ersteller. Jeder Handwerksbetrieb, der Beschäftigte auf dem Gerüst arbeiten lässt, kontrolliert es zusätzlich vor jeder Verwendung auf offensichtliche Mängel (§ 4 Abs. 5 BetrSichV). Als Auftraggeber sollten Sie das Prüfprotokoll trotzdem verlangen: Es ist Ihr Nachweis, dass das Gerüst bei Übergabe geprüft war. Ablauf, Prüffristen und Haftung im Detail erklärt der Beitrag Gerüst aufbauen lassen.
Reicht das Gerüst auf Gehweg oder Fahrbahn, wird die Absperrung behördlich angeordnet. Nach § 45 Abs. 6 StVO müssen Unternehmer „vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken“, bei der zuständigen Behörde Anordnungen einholen, „wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind“. Adressat ist danach der Bauunternehmer, der den Verkehrszeichenplan vorlegt, bei einem Gerüst in der Regel der Gerüstbaubetrieb. Beantragung und Abstimmung mit der Behörde übernehmen wir gemeinsam mit ihm.
Daneben braucht es in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis der Kommune. Wann, wie lange im Voraus und zu welchen Gebühren, regelt die jeweilige Gemeinde. Wir klären das beim Aufmaß, damit der Aufbautermin nicht an der Erlaubnis hängt.
Statik, Aufbau, Prüfung und Abbau liegen beim Gerüstbaubetrieb. Er haftet für sein Gerüst aus dem Werkvertrag, und seine Haftpflichtversicherung gilt für ihn. SVEAG koordiniert, bereitet die Vergabe vor und hält die Nachweise. Eine eigene Gerüstbaukolonne hat SVEAG nicht.
Keine Rechtsberatung: Ob Ihnen ein Hammerschlags- und Leiterrecht gegenüber dem Nachbarn zusteht, hängt vom Landesrecht ab. Wir stimmen uns mit Ihrer Rechtsvertretung ab, beraten dazu aber nicht rechtlich. Was Sie vorab klären sollten, steht im Beitrag Nachbar und Gerüst.
Als Größenordnung nennen wir im Beitrag Fassadensanierung: Ablauf, Maßnahmen und Kosten 6 bis 12 Euro je Quadratmeter Fassadenfläche für Miete und Montage. Verbindlich ist das nicht, weil zwei ähnliche Fassaden sehr unterschiedlich kosten können. Nach dem Objektcheck erhalten Sie einen Festpreis für Auf- und Abbau, eine Grundstandzeit und den Verlängerungssatz je Woche. Sondernutzung, Netze, Planen und Dachfang stehen als eigene Positionen im Angebot.
Nennen Sie uns Adresse, geplante Arbeiten und Zeitraum. Sie erhalten ein Angebot mit Festpreis nach Objektcheck. Angebot anfragen oder anrufen unter +49 (0) 40 226 37 181.
Quellen: BetrSichV § 4 · BetrSichV § 14 · StVO § 45
So lange, wie die Arbeiten dauern, zuzüglich Puffer. Bei einem Anstrich sind das oft einige Wochen, bei einer Fassadendämmung mit Putzaufbau und Trocknungszeiten deutlich länger, bei einer Dachsanierung richtet sich alles nach Witterung und Lieferzeiten. Vereinbart wird eine Grundstandzeit, danach wird wochenweise verlängert. Wichtig für die Planung: Verzögern sich die Arbeiten, verlängert jede Woche die Standzeit und damit die Kosten. Wir setzen die Grundstandzeit deshalb lieber realistisch an, als sie künstlich kurz zu rechnen.
Nicht ohne Weiteres. Ob ein Hammerschlags- und Leiterrecht besteht, hängt vom Landesrecht ab, deshalb sprechen Sie früh mit der Nachbarschaft und klären den Einzelfall mit Ihrer Rechtsvertretung. Aufmaß, Unterlagen und Ablauf beschreibt der Beitrag Nachbar und Gerüst.
Für das Gerüst auf dem eigenen Grundstück in aller Regel nicht. Sobald es aber auf Gehweg, Parkstreifen oder Fahrbahn reicht, handelt es sich um eine Sondernutzung des öffentlichen Raums, für die eine Erlaubnis der zuständigen Stelle nötig ist, häufig verbunden mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung, Beschilderung und einem gesicherten Fußgängerdurchgang. Die Bearbeitung braucht Vorlauf, deshalb stellen wir den Antrag früh. Was in Ihrer Kommune verlangt wird, unterscheidet sich und wird vorab geklärt.
Geprüft wird auf zwei Ebenen. Der Ersteller prüft das fertige Gerüst nach dem Aufbau und gibt es frei, erkennbar an der Kennzeichnung am Zugang, die Aufbauart, zulässige Belastung und Freigabedatum ausweist. Danach ist jeder Nutzer verpflichtet, sich vor Arbeitsbeginn durch Inaugenscheinnahme vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen, etwa auf fehlende Beläge, gelöste Verankerungen oder entfernten Seitenschutz. Veränderungen am Gerüst darf ausschließlich die dafür qualifizierte Fachkraft vornehmen, nicht das nutzende Gewerk.
Der Preis bildet sich aus Auf- und Abbau, der eingerüsteten Fläche, der Grundstandzeit und den Verlängerungswochen. Dazu kommen Zuschläge für schwierige Untergründe, Vorbauten, Erker und Dachüberstände, für Schutznetze und Planen, für Dachfanggerüste und für Sondernutzung des öffentlichen Raums. Pauschale Quadratmeterpreise sind deshalb wenig aussagekräftig, weil zwei optisch ähnliche Fassaden sehr unterschiedlich aufwendig sein können. Wir erstellen das Angebot nach Aufmaß mit ausgewiesener Standzeit.
Bei Fassaden- und Dacharbeiten am Mehrfamilienhaus raten wir davon ab. Gewerblich dürfen Gerüste für Dritte seit Juli 2024 in der Regel nur eingetragene Gerüstbaubetriebe auf-, um- und abbauen. Aufbau, Verankerung in der Fassade, Seitenschutz und Freigabe sind sicherheitsrelevant, und wer aufbaut, übernimmt Verantwortung für die Standsicherheit. Wir lassen deshalb ausschließlich qualifizierte Fachkräfte aufbauen und koordinieren den Ablauf. Die Voraussetzungen im Detail: Gerüst aufbauen lassen.
Für die Fassade ein Fassadengerüst, für Arbeiten am Dach ein Dachfanggerüst oder Schutzgerüst, bei offenem Dach in der Regenzeit zusätzlich ein Wetterschutzdach. Innen kommen Raumgerüste in Treppenhäusern und Tiefgaragen in Frage, für Material in hohen Gebäuden ein Bauaufzug. Welche Kombination nötig ist, hängt von den Gewerken ab und wird beim Aufmaß festgelegt.
Wenn das Dach länger offen bleibt als eine Wetterlage hält, etwa bei Sanierung von Dachstuhl oder Dachhaut im Herbst. Das Dach schützt Bausubstanz und Wohnungen darunter vor Nässe und hält die Gewerke im Termin. Es kostet Aufbauzeit und Standzeit, deshalb rechnen wir es gegen mögliche Folgeschäden und Verzug durch Regenpausen.
Bei mehrgeschossiger Sanierung mit viel Material, etwa Dämmplatten, Putz oder Dachziegel, wenn Tragen über das Gerüst den Betrieb bremst. Vor dem Auftrag klären wir Standort, Zuwegung und Stromanschluss. Den Aufzug stellt der Gerüstbaubetrieb oder ein Aufzugvermieter.
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch die Verwaltung. Das Gerüst gehört zu einer Maßnahme am Gemeinschaftseigentum, etwa Fassadenarbeiten, und folgt deren Beschluss. Wir stellen Angebot, Standzeit und Verlängerungssatz so zusammen, dass die Versammlung Maßnahme und Gerüst gemeinsam beschließen kann.
Entscheidend ist, wer wofür verantwortlich war: der Gerüstbaubetrieb für Aufbau und Prüfung, die Handwerksbetriebe für ihre Arbeiten, der Auftraggeber für die Auswahl und Überwachung der Beauftragten. Mit Prüfprotokoll und Freigabekennzeichnung am Zugang lässt sich belegen, dass das Gerüst geprüft war. Den Einzelfall klärt Ihre Rechtsvertretung.
Ein Gerüst ist eine Steighilfe in Obergeschosse. Üblich sind Sperren an Aufstiegen, Beleuchtung und je nach Lage Videoüberwachung oder Wachdienst. Wir vermitteln das als Paket mit der Gerüststellung, wenn der Standort es nahelegt.
Unter Umständen ja: Gerüstplanen oder Banner an gut einsehbaren Fassaden können einen Teil der Kosten gegenfinanzieren. Ob das geht, hängt von Lage, Genehmigung und Denkmalschutz ab. Wir prüfen das mit unserer Leistung Werbeflächen.