In Celle rechnet die Sondernutzungsgebührensatzung Gerüste nach Wochen ab: 0,40 Euro je Quadratmeter beanspruchter Straßenfläche, mindestens 15 Euro. Den Antrag stellen Sie über das Onlineformular bei der Abteilung Straßenverkehr. SVEAG hält Standzeit und Fläche knapp, stimmt den Antrag mit dem Gerüstbaubetrieb aus unserem Partnernetz ab und legt Prüfprotokoll und Erlaubnis im Objektordner ab.
Für Celle zählen vier Punkte, die Verwaltungen bei der Gerüstplanung aus den Satzungen und dem Landesrecht kennen sollten.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Wochentarif | Der Tarif zählt je Woche Dauer und je Quadratmeter dem Gemeingebrauch entzogener Straßenfläche; die Änderung des Gebührentarifs beschloss der Rat am 14.12.2023. | Jede zusätzliche Woche Standzeit kostet Fläche mal 0,40 Euro; deshalb setzen wir die Grundstandzeit realistisch an. | Gebührentarif lfd. Nr. 3 |
| Antragsinhalt | Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Fläche sind anzugeben; die Erlaubnis ergeht in der Regel befristet oder widerruflich und mit Auflagen. | Wir liefern Aufmaß und Standzeit, damit der Antrag auf Anhieb vollständig ist. | Serviceportal Celle, Sondernutzung |
| Verkehrsanordnung | Nach § 45 Abs. 6 StVO holt der Unternehmer, der den Verkehr beeinflusst, die Anordnung zur Absperrung ein; bei einem Gerüst ist das in der Regel der Gerüstbaubetrieb. | Wir stimmen seinen Verkehrszeichenplan mit der Sondernutzungserlaubnis ab. | § 45 Abs. 6 StVO |
| Kosten und Sicherheit | Der Träger der Straßenbaulast kann Vorschüsse und Sicherheiten verlangen; die Erlaubnis ersetzt keine anderen nötigen Genehmigungen. | Wir planen eine mögliche Sicherheitsleistung in der Vergabe mit ein. | § 18 Abs. 4 und 5 NStrG |
Laut Zensus 2022 liegen in Celle 47,93 Prozent der Wohnungen im Eigentum der Bewohner; 8.726 Wohnungen sind aus den 1960er-, 6.075 aus den 1970er-Jahren, 4.010 stammen von vor 1919. Gerüstart und Fläche entscheiden wir objektweise nach Fassade und Gehwegbreite.
Der Gebührentarif der Stadt Celle rechnet Gerüste nach Quadratmetern der dem Gemeingebrauch entzogenen Straßenfläche und nach Wochen: 0,40 Euro je Quadratmeter und Woche, mindestens 15 Euro. Die Rechnung hängt damit an Fläche und Standzeit. Beides legen wir vor der Beauftragung fest und nennen Ihnen die Spanne.
Zuständig ist die Abteilung Straßenverkehr der Stadt Celle; der Antrag läuft über das Onlineformular im Serviceportal. Das Portal verlangt Standort, Art, Dauer und die benötigte Fläche und nennt als Frist nur, dass der Antrag rechtzeitig vor Beginn gestellt werden muss. Wir planen deshalb großzügig vor dem Aufbautermin.
Reicht das Gerüst auf das Nachbargrundstück, kommt das Hammerschlags- und Leiterrecht des Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetzes ins Spiel; nach § 47 ist die Arbeit einen Monat vorher anzuzeigen, wobei sich die Frist über eine Verweisung ergibt. Gegenüber der Straße gilt das nicht. Die rechtliche Bewertung klären Sie mit Ihrer Rechtsvertretung.
Quellen: Stadt Celle: Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen · Stadt Celle: Sondernutzungsgebührensatzung, Gebührentarif · NStrG § 18 (VORIS Niedersachsen) · NNachbG § 47 (VORIS Niedersachsen) · NBauO Anhang Nr. 11.16 (VORIS Niedersachsen) · StVO § 45 · Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Destatis)
Alles zur Leistung auf der Seite Gerüstbau, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Celle.
Geben Sie uns Adresse und Arbeiten durch, wir kommen mit Aufmaß und Festpreis nach Objektcheck zurück. Kontakt