Gerüstbau in Lübeck für Hausverwaltungen und WEGs

Die Lübecker Sondernutzungsgebührensatzung führt Baugerüste ausdrücklich im Tarif: je Quadratmeter und Woche 0,20 Euro in Zone I, 0,50 Euro in Zone II und 2,50 Euro in Zone III, ab der 13. Woche mehr. SVEAG ordnet Ihr Objekt der Zone zu, plant die Standzeit mit dem Gerüstbaubetrieb aus dem Partnernetz und legt das Prüfprotokoll ab.

Auf einen Blick

Was in Lübeck gilt

In Lübeck regeln zwei Satzungen vom 16.11.2023 das Gerüst im Straßenraum: die Sondernutzungssatzung und die Gebührensatzung. Der Ablauf im Allgemeinen steht auf der Seite Gerüstbau.

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
ErlaubnisDie Hansestadt erteilt die Sondernutzungserlaubnis auf Zeit oder auf Widerruf und kann Auflagen setzen. Beantragt wird sie beim Bereich Stadtgrün und Verkehr mit Zeichnung, Beschreibung und Nutzungszeitraum.Die Zeichnung muss die Gerüstfläche samt Gehwegrest zeigen, das liefert das Aufmaß.Sondernutzungssatzung Lübeck § 3, § 4
GebührDer Tarif staffelt sich nach Zone und Wochen: ab Beginn 0,20/0,50/2,50 Euro je m² und Woche, ab der 53. Woche 0,80/2,00/10,00 Euro. Angefangene Wochen zählen voll, auf der Fahrbahn kommen 50 % obendrauf.Eine lange Standzeit verteuert sich überproportional; sie gehört deshalb realistisch in die Beschlussvorlage.Gebührensatzung Lübeck Anlage 2 Nr. 1.1, § 5 Abs. 3
Verkehrsrechtliche AnordnungWer Arbeiten ausführt, die den Straßenverkehr beeinflussen, holt die Anordnung zur Absperrung ein. Haltverbote für Baustellen haben laut Stadt mindestens drei Tage Aufstellfrist.Der Gerüstbaubetrieb stellt den Antrag, wir planen die drei Tage in die Terminkette ein.§ 45 Abs. 6 StVO; Stadt Lübeck, Straßenverkehrsbehörde
Nachbarrecht und BußgeldDas Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein kennt eine Duldungspflicht für Gerüste. Sondernutzung ohne Erlaubnis kostet bis zu 2.556 Euro Geldbuße.Rechtsfragen zum Nachbarn klären Sie mit Ihrer Rechtsvertretung; wir beraten nicht rechtlich.NachbG Schl.-H. § 17; Sondernutzungssatzung Lübeck § 10
BauordnungDas Gerüst selbst braucht nach der Landesbauordnung keine Baugenehmigung, weil Gerüste verfahrensfrei sind.Statik und Prüfung liegen beim Gerüstbaubetrieb.LBO Schl.-H. § 61 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b

Wo das in Lübeck besonders zählt

Zone III und Innenstadt

Wer in Lübeck vor der Fassade an Holstenstraße, Markt oder Kohlmarkt rüstet, zahlt den Zone-III-Satz von 2,50 Euro je m² und Woche. In der übrigen Innenstadt gilt Zone II. Die Standzeit zählt hier doppelt: für Kosten und für den Zugang.

Zeilen- und Nachkriegsbau

Der Zensus 2022 nennt für Lübeck 26.318 Wohnungen aus den 1960er-Jahren, mehr als aus jedem anderen Jahrzehnt. Steht das Gerüst vollständig auf dem eigenen Grundstück, braucht es keine Erlaubnis für den Straßenraum; ob das zutrifft, zeigt das Aufmaß.

Gerüst in Lübeck planen und freigeben lassen

  1. Zone und Standzeit festlegen. Wir ordnen die Adresse Zone I, II oder III zu und rechnen die Staffel ab der 13. Woche mit der Standzeit der Gewerke durch.
  2. Zeichnung erstellen. Aus dem Aufmaß entsteht die Zeichnung mit Gerüstfläche, Gehwegrest und Nutzungszeitraum für den Antrag.
  3. E-Mail an Stadtgrün und Verkehr. Der Antrag geht per E-Mail an die Sondernutzung, mindestens fünf Werktage vor Beginn, bei Haltverbot früher.
  4. Freigabe und Verlängerung. Nach der Prüfung durch die befähigte Person beginnt die Nutzung; wir melden Verlängerungen, bevor die nächste Staffelstufe greift.

Unsere Leistungen in Lübeck

Häufige Fragen zu Gerüstbau in Lübeck

Wie hoch ist die Lübecker Gebühr für ein Gerüst im Straßenraum?

Tarif-Nr. 1.1 nennt Baugerüste: je Quadratmeter und Woche 0,20 Euro in Zone I, 0,50 Euro in Zone II und 2,50 Euro in Zone III. Ab der 13. Woche steigen die Sätze, ab der 53. Woche liegen sie bei 0,80, 2,00 und 10,00 Euro. Auf der Fahrbahn kommen 50 Prozent hinzu, die Mindestgebühr beträgt 15 Euro.

An wen und wie beantrage ich die Sondernutzung für ein Gerüst in Lübeck?

Beim Bereich Stadtgrün und Verkehr, per E-Mail an sondernutzung@luebeck.de. Die Stadt empfiehlt mindestens fünf Werktage Vorlauf, bei komplexen Fällen dauert es länger. Beizufügen sind eine detaillierte Zeichnung, eine Beschreibung der Nutzung mit Beginn und Ende sowie Ihre Kontaktdaten. Wir erstellen die Unterlagen mit dem Gerüstbaubetrieb.

Wird die Gebühr in Lübeck anteilig erstattet, wenn das Gerüst früher abgebaut wird?

Nur auf Antrag und nur für volle, nicht genutzte Zeiträume. Der Antrag muss binnen drei Monaten nach Ende der Sondernutzung gestellt werden, Beträge unter 30 Euro erstattet die Stadt nicht. Angefangene Zeiträume rechnet sie voll. Ein früher Abbau lohnt sich also erst bei vollen Wochen, die dafür im Voraus gezahlt wurden.

Weiterführend

Quellen: Sondernutzungssatzung Lübeck vom 16.11.2023 · Sondernutzungsgebührensatzung Lübeck vom 16.11.2023 · Informationen zu Sondernutzungserlaubnissen, Lübeck · Stadt Lübeck: Sondernutzung · Stadt Lübeck: Straßenverkehrsbehörde · StVO § 45 · LBO Schleswig-Holstein § 61 · Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein § 17 · Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen

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