Gerüstbau in Stade für Hausverwaltungen und WEGs

Baugerüste zählen in der Hansestadt Stade zu den gebührenpflichtigen Sondernutzungen; die Stadt nennt 1,10 € je Quadratmeter und angefangene Woche. Den Antrag stellen Sie grundsätzlich 14 Tage vor Arbeitsbeginn per E-Mail als PDF. SVEAG koordiniert Antrag, Anordnung und Vergabe an einen Gerüstbaubetrieb des Partnernetzes; Aufbau und Prüfung verantwortet der Betrieb.

Auf einen Blick

Was in Stade gilt

Aus Stade liegen uns die Angaben des städtischen Serviceportals vor; den Satzungstext der Hansestadt haben wir nicht eingesehen.

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
SondernutzungWer Straßen, Wege, Plätze oder Fußgängerzonen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen will, braucht dafür die Erlaubnis der Stadt. Als Beispiel führt das Portal Baugerüste auf.Das Gerüst auf Gehweg oder Parkstreifen fällt darunter, auf dem eigenen Grundstück nicht.Serviceportal Stade, Sondernutzungen; § 18 Abs. 1 NStrG
GebührNach Angabe der Stadt werden 1,10 € je Quadratmeter und angefangene Woche berechnet.Gerüstfläche im öffentlichen Raum mal Wochen ergibt die Gebühr; Verlängerungen zählen mit.Serviceportal Stade, Sondernutzungen
Verkehrsrechtliche AnordnungWer eine Arbeitsstelle mit Wirkung auf den Straßenverkehr einrichtet, holt vorher Anordnungen zu Absperrung, Kennzeichnung und Verkehrsregelung ein, mit Verkehrszeichenplan. Das Portal nennt die Aufstellung eines Gerüstes als Beispiel.Den Plan liefert der Gerüstbaubetrieb; wir geben Gehwegführung und Termine vor.§ 45 Abs. 6 StVO; Serviceportal Stade
NachbargrundstückVoraussetzung nach Landesrecht für ein Betretungs- und Benutzungsrecht bei Bauarbeiten: Bei einem möglichen Schaden von mehr als 3.000 € wird Sicherheit geleistet. Gerüste nennt die Norm nicht ausdrücklich.Wir beraten dazu nicht rechtlich; Rechtsfragen gehören an Ihre Rechtsvertretung.§ 47 Abs. 4 i. V. m. § 14 NNachbG

Wo das in Stade besonders zählt

Wohnungsbestand in Stade

Laut Zensus 2022 gibt es in Stade 2.089 Wohnungen in Gebäuden vor 1919 und 2.090 aus 1919 bis 1949; mit 4.426 stammen die meisten aus den 1960er-Jahren. Altbauten an der Gehwegkante lassen das Gerüst häufig in den öffentlichen Raum ragen, Bauten der 1960er stehen meist weiter zurück.

Gerüst in Stade, Schritt für Schritt

  1. Fläche und Standzeit festlegen. Aus dem Aufmaß und dem Arbeitsplan ergeben sich Gerüstfläche im öffentlichen Raum und die Wochen, die die Stadt in Rechnung stellt.
  2. E-Mail-Antrag bei der Stadt. Wir bereiten den Antrag als PDF vor und senden ihn über die in Stade genannte Antragsadresse, 14 Tage vor Arbeitsbeginn.
  3. Anordnung durch den Gerüstbauer. Der Betrieb legt den Verkehrszeichenplan vor; wir stimmen Gehwegführung und Termine mit ihm ab.
  4. Prüfung und Verlängerung. Die Erstprüfung wird protokolliert und von uns abgelegt; verlängert sich die Standzeit, melden wir die zusätzlichen Wochen früh.

Unsere Leistungen in Stade

Häufige Fragen zu Gerüstbau in Stade

Wohin schicke ich in Stade den Antrag für ein Baugerüst?

Laut Serviceportal der Hansestadt per E-Mail als PDF-Datei an die Adresse sgverkehr@stadt-stade.de, grundsätzlich 14 Tage vor Arbeitsbeginn. Das Formular finden Sie im Portal unter Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Wir füllen es aus, hängen Skizze und Dauer an und halten den Bescheid in der Objektakte.

Wie berechnet die Hansestadt Stade die Gerüstgebühr?

Nach ihrer Angabe im Serviceportal mit 1,10 € pro Quadratmeter und angefangener Woche für die dort genannten Sondernutzungen, zu denen Baugerüste zählen. Eine Tarifstelle haben wir nicht eingesehen. Wichtig ist deshalb die Dauer: Jede begonnene Woche zählt, und Verlängerungen sind zusätzlich zu beantragen.

Reicht in Stade der Sondernutzungsantrag allein für ein Gerüst?

Nein, bei Arbeiten mit Wirkung auf den Verkehr kommt die verkehrsrechtliche Baustellenanordnung hinzu; die Stadt nennt dafür ausdrücklich die Aufstellung eines Gerüstes. Der Bauunternehmer legt dazu einen Verkehrszeichenplan vor, nach den Regelplänen der RSA oder individuell. Wir koordinieren beide Verfahren, damit die Termine zusammenpassen.

Weiterführend

Quellen: Serviceportal Stade: Sondernutzungen · Serviceportal Stade: Sondernutzung von Straßen · Serviceportal Stade: Baustellenanordnung · § 45 StVO · NStrG § 18 · Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen: § 47, § 14 · NBauO Anhang Nr. 11.16 · Zensus 2022 (Destatis): Gebäude und Wohnungen nach Baujahr

Alles zur Leistung auf der Seite Gerüstbau, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Stade.

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