Baugerüste zählen in der Hansestadt Stade zu den gebührenpflichtigen Sondernutzungen; die Stadt nennt 1,10 € je Quadratmeter und angefangene Woche. Den Antrag stellen Sie grundsätzlich 14 Tage vor Arbeitsbeginn per E-Mail als PDF. SVEAG koordiniert Antrag, Anordnung und Vergabe an einen Gerüstbaubetrieb des Partnernetzes; Aufbau und Prüfung verantwortet der Betrieb.
Aus Stade liegen uns die Angaben des städtischen Serviceportals vor; den Satzungstext der Hansestadt haben wir nicht eingesehen.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Sondernutzung | Wer Straßen, Wege, Plätze oder Fußgängerzonen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen will, braucht dafür die Erlaubnis der Stadt. Als Beispiel führt das Portal Baugerüste auf. | Das Gerüst auf Gehweg oder Parkstreifen fällt darunter, auf dem eigenen Grundstück nicht. | Serviceportal Stade, Sondernutzungen; § 18 Abs. 1 NStrG |
| Gebühr | Nach Angabe der Stadt werden 1,10 € je Quadratmeter und angefangene Woche berechnet. | Gerüstfläche im öffentlichen Raum mal Wochen ergibt die Gebühr; Verlängerungen zählen mit. | Serviceportal Stade, Sondernutzungen |
| Verkehrsrechtliche Anordnung | Wer eine Arbeitsstelle mit Wirkung auf den Straßenverkehr einrichtet, holt vorher Anordnungen zu Absperrung, Kennzeichnung und Verkehrsregelung ein, mit Verkehrszeichenplan. Das Portal nennt die Aufstellung eines Gerüstes als Beispiel. | Den Plan liefert der Gerüstbaubetrieb; wir geben Gehwegführung und Termine vor. | § 45 Abs. 6 StVO; Serviceportal Stade |
| Nachbargrundstück | Voraussetzung nach Landesrecht für ein Betretungs- und Benutzungsrecht bei Bauarbeiten: Bei einem möglichen Schaden von mehr als 3.000 € wird Sicherheit geleistet. Gerüste nennt die Norm nicht ausdrücklich. | Wir beraten dazu nicht rechtlich; Rechtsfragen gehören an Ihre Rechtsvertretung. | § 47 Abs. 4 i. V. m. § 14 NNachbG |
Laut Zensus 2022 gibt es in Stade 2.089 Wohnungen in Gebäuden vor 1919 und 2.090 aus 1919 bis 1949; mit 4.426 stammen die meisten aus den 1960er-Jahren. Altbauten an der Gehwegkante lassen das Gerüst häufig in den öffentlichen Raum ragen, Bauten der 1960er stehen meist weiter zurück.
Laut Serviceportal der Hansestadt per E-Mail als PDF-Datei an die Adresse sgverkehr@stadt-stade.de, grundsätzlich 14 Tage vor Arbeitsbeginn. Das Formular finden Sie im Portal unter Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Wir füllen es aus, hängen Skizze und Dauer an und halten den Bescheid in der Objektakte.
Nach ihrer Angabe im Serviceportal mit 1,10 € pro Quadratmeter und angefangener Woche für die dort genannten Sondernutzungen, zu denen Baugerüste zählen. Eine Tarifstelle haben wir nicht eingesehen. Wichtig ist deshalb die Dauer: Jede begonnene Woche zählt, und Verlängerungen sind zusätzlich zu beantragen.
Nein, bei Arbeiten mit Wirkung auf den Verkehr kommt die verkehrsrechtliche Baustellenanordnung hinzu; die Stadt nennt dafür ausdrücklich die Aufstellung eines Gerüstes. Der Bauunternehmer legt dazu einen Verkehrszeichenplan vor, nach den Regelplänen der RSA oder individuell. Wir koordinieren beide Verfahren, damit die Termine zusammenpassen.
Quellen: Serviceportal Stade: Sondernutzungen · Serviceportal Stade: Sondernutzung von Straßen · Serviceportal Stade: Baustellenanordnung · § 45 StVO · NStrG § 18 · Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen: § 47, § 14 · NBauO Anhang Nr. 11.16 · Zensus 2022 (Destatis): Gebäude und Wohnungen nach Baujahr
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