Gerüstbau in Saarbrücken für Hausverwaltungen und WEGs

Wie teuer ein Gerüst im Saarbrücker Straßenraum wird, hängt von der Straßenart ab: Auf klassifizierten Straßen und in den Zonen I und II sind es 5,60 € je laufendem Meter und Monat, auf Gemeindestraßen 2,80 €. Den Antrag nimmt das Ordnungsamt entgegen. SVEAG koordiniert, bereitet die Vergabe an einen Partner-Gerüstbaubetrieb vor und legt das Prüfprotokoll im Objektordner ab.

Auf einen Blick

Was in Saarbrücken gilt

Saarbrücken staffelt die Gerüstgebühr nach Straßenart und Zone und verknüpft die Erlaubnis mit den städtischen Gestaltungsleitlinien.

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
ZuständigkeitAnträge sind schriftlich beim Ordnungsamt zu stellen, mit Angaben zu Ort, Art, Umfang und Dauer. Verlangt werden kann zusätzlich eine Zeichnung oder Beschreibung. Die Satzung nennt Gerüste, Bauzäune, Baubuden und Container als Sondernutzung.Ein Gerüst auf Gehweg oder Fahrbahn ist erst nach Erlaubnis zulässig; die Stadt kann Zeichnungen nachfordern.§ 2 Abs. 2 Nr. 11, § 9 Sondernutzungssatzung
TarifJe laufendem Meter und Monat wird der Satz angesetzt, nie weniger als die Mindestgebühr; der Gesamtbetrag rundet auf volle Euro auf. Gezahlt wird auch dann, wenn nach § 3 Abs. 2 keine zusätzliche Erlaubnis nötig ist.Die Gerüstlänge entscheidet über die Gebühr, nicht die Fläche.§ 10 Abs. 1, Gebührenverzeichnis IV Nr. 1
GestaltungBeschließt der Stadtrat Gestaltungsleitlinien mit städtebaulichen Belangen, können Auflagen und Bedingungen im Erlaubnisbescheid stehen.Planen, Beschriftung und Lage des Gerüsts können zum Gegenstand von Auflagen werden; wir lesen den Bescheid vor Aufbau auf Auflagen durch.§ 3 Abs. 6 Sondernutzungssatzung
LandesrechtDas Saarländische Nachbargesetz erlaubt ein Gerüst über dem Nachbargrundstück, sofern es zwei Wochen vorher angezeigt wird. Dauert die Nutzung länger als zwei Wochen, ist eine Nutzungsentschädigung fällig; die Saarländische Bauordnung stellt Gerüste verfahrensfrei.Rechtsrat gehört nicht zu unserem Angebot. Entschädigung und Haftung besprechen Sie bitte mit Ihrer Rechtsvertretung.Saarländisches Nachbargesetz §§ 24 bis 26; Landesbauordnung Saarland § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a

Wo das in Saarbrücken besonders zählt

Nachkriegsbestand und Altbau

Der Zensus 2022 zählt in Saarbrücken 21.555 Wohnungen aus den 1950er und 18.435 aus den 1960er Jahren, dazu 12.659 aus der Zeit vor 1919, insgesamt 103.695. Die Eigentümerquote beträgt 35,67 %; 27.650 Wohnungen liegen in WEG-Gebäuden. Das heißt viele Fassaden, deren Sanierung Gerüste an Gehwegen braucht.

Gerüst in Saarbrücken: vom Aufmaß zum Bescheid

  1. Straßenart klären. Wir prüfen, ob Ihr Objekt an einer klassifizierten Straße, in Zone I oder II oder an einer Gemeindestraße liegt, weil davon der Meterpreis abhängt.
  2. Antrag beim Ordnungsamt. Der Antrag geht schriftlich an das Ordnungsamt, mit Angaben zu Ort, Art, Umfang und Dauer. Wir halten Zeichnung und Gerüstlänge dafür bereit.
  3. Bescheid auf Auflagen lesen. Wir prüfen den Bescheid auf Bedingungen aus den Gestaltungsleitlinien und geben sie an den Gerüstbaubetrieb weiter.
  4. Prüfung und Ablage. Nach der Prüfung durch die befähigte Person liegt das Protokoll in Ihrem Objektordner, bevor Handwerker das Gerüst betreten.

Unsere Leistungen in Saarbrücken

Häufige Fragen zu Gerüstbau in Saarbrücken

Wo stelle ich in Saarbrücken den Antrag für ein Gerüst auf dem Gehweg?

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken nimmt ihn schriftlich entgegen; angegeben werden Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung. Auf Verlangen reicht man eine Zeichnung oder textliche Beschreibung nach. Die Satzung zählt Gerüste ausdrücklich zur Sondernutzung, die Erlaubnis kommt also vor dem Aufbau.

Wie hoch ist die Sondernutzungsgebühr für ein Gerüst in Saarbrücken?

Das Gebührenverzeichnis setzt für klassifizierte Straßen und die Zonen I und II 5,60 € je laufendem Meter und Monat an, für nicht klassifizierte Gemeindestraßen 2,80 €. Als Mindestgebühr gelten 12 € beziehungsweise 6 €; auf volle Euro wird der Gesamtbetrag aufgerundet.

Kann die Stadt Saarbrücken Vorgaben zur Gestaltung des Gerüsts machen?

Ja, wenn der Stadtrat Gestaltungsleitlinien mit städtebaulichen und stadtgestalterischen Belangen beschlossen hat; dann können Auflagen und Bedingungen im Erlaubnisbescheid stehen. Welche Leitlinien Ihre Straße betreffen, sagt das Ordnungsamt. Wir lesen den Bescheid vor dem Aufbau. Das Ergebnis halten wir im Objektordner fest, damit Gerüstbaubetrieb und Verwaltung dieselben Auflagen kennen.

Weiterführend

Quellen: Sondernutzungssatzung Saarbrücken (21.07.2015) · Saarländisches Nachbargesetz · Landesbauordnung Saarland · Zensus 2022: Gebäude und Wohnungen, Regionaltabelle (Destatis)

Alles zur Leistung auf der Seite Gerüstbau, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Saarbrücken.

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