Wie teuer ein Gerüst im Saarbrücker Straßenraum wird, hängt von der Straßenart ab: Auf klassifizierten Straßen und in den Zonen I und II sind es 5,60 € je laufendem Meter und Monat, auf Gemeindestraßen 2,80 €. Den Antrag nimmt das Ordnungsamt entgegen. SVEAG koordiniert, bereitet die Vergabe an einen Partner-Gerüstbaubetrieb vor und legt das Prüfprotokoll im Objektordner ab.
Saarbrücken staffelt die Gerüstgebühr nach Straßenart und Zone und verknüpft die Erlaubnis mit den städtischen Gestaltungsleitlinien.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Zuständigkeit | Anträge sind schriftlich beim Ordnungsamt zu stellen, mit Angaben zu Ort, Art, Umfang und Dauer. Verlangt werden kann zusätzlich eine Zeichnung oder Beschreibung. Die Satzung nennt Gerüste, Bauzäune, Baubuden und Container als Sondernutzung. | Ein Gerüst auf Gehweg oder Fahrbahn ist erst nach Erlaubnis zulässig; die Stadt kann Zeichnungen nachfordern. | § 2 Abs. 2 Nr. 11, § 9 Sondernutzungssatzung |
| Tarif | Je laufendem Meter und Monat wird der Satz angesetzt, nie weniger als die Mindestgebühr; der Gesamtbetrag rundet auf volle Euro auf. Gezahlt wird auch dann, wenn nach § 3 Abs. 2 keine zusätzliche Erlaubnis nötig ist. | Die Gerüstlänge entscheidet über die Gebühr, nicht die Fläche. | § 10 Abs. 1, Gebührenverzeichnis IV Nr. 1 |
| Gestaltung | Beschließt der Stadtrat Gestaltungsleitlinien mit städtebaulichen Belangen, können Auflagen und Bedingungen im Erlaubnisbescheid stehen. | Planen, Beschriftung und Lage des Gerüsts können zum Gegenstand von Auflagen werden; wir lesen den Bescheid vor Aufbau auf Auflagen durch. | § 3 Abs. 6 Sondernutzungssatzung |
| Landesrecht | Das Saarländische Nachbargesetz erlaubt ein Gerüst über dem Nachbargrundstück, sofern es zwei Wochen vorher angezeigt wird. Dauert die Nutzung länger als zwei Wochen, ist eine Nutzungsentschädigung fällig; die Saarländische Bauordnung stellt Gerüste verfahrensfrei. | Rechtsrat gehört nicht zu unserem Angebot. Entschädigung und Haftung besprechen Sie bitte mit Ihrer Rechtsvertretung. | Saarländisches Nachbargesetz §§ 24 bis 26; Landesbauordnung Saarland § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a |
Der Zensus 2022 zählt in Saarbrücken 21.555 Wohnungen aus den 1950er und 18.435 aus den 1960er Jahren, dazu 12.659 aus der Zeit vor 1919, insgesamt 103.695. Die Eigentümerquote beträgt 35,67 %; 27.650 Wohnungen liegen in WEG-Gebäuden. Das heißt viele Fassaden, deren Sanierung Gerüste an Gehwegen braucht.
Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken nimmt ihn schriftlich entgegen; angegeben werden Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung. Auf Verlangen reicht man eine Zeichnung oder textliche Beschreibung nach. Die Satzung zählt Gerüste ausdrücklich zur Sondernutzung, die Erlaubnis kommt also vor dem Aufbau.
Das Gebührenverzeichnis setzt für klassifizierte Straßen und die Zonen I und II 5,60 € je laufendem Meter und Monat an, für nicht klassifizierte Gemeindestraßen 2,80 €. Als Mindestgebühr gelten 12 € beziehungsweise 6 €; auf volle Euro wird der Gesamtbetrag aufgerundet.
Ja, wenn der Stadtrat Gestaltungsleitlinien mit städtebaulichen und stadtgestalterischen Belangen beschlossen hat; dann können Auflagen und Bedingungen im Erlaubnisbescheid stehen. Welche Leitlinien Ihre Straße betreffen, sagt das Ordnungsamt. Wir lesen den Bescheid vor dem Aufbau. Das Ergebnis halten wir im Objektordner fest, damit Gerüstbaubetrieb und Verwaltung dieselben Auflagen kennen.
Quellen: Sondernutzungssatzung Saarbrücken (21.07.2015) · Saarländisches Nachbargesetz · Landesbauordnung Saarland · Zensus 2022: Gebäude und Wohnungen, Regionaltabelle (Destatis)
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