In Nürnberg stellt der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung für ein Gerüst in einem Antrag aus; die Gebühr beträgt 20,40 Euro je angefangene 25 Quadratmeter und Woche. SVEAG begleitet die Vergabe an einen Gerüstbaubetrieb aus dem Partnernetz und sammelt Bescheid sowie Prüfprotokoll im Objektordner.
In Nürnberg regeln Sondernutzungssatzung und Gebührensatzung, was ein Gerüst auf öffentlichem Grund kostet und wie lange die Stadt braucht. Die allgemeinen Pflichten stehen auf der Seite Gerüstbau.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Kombinierter Antrag | Wer öffentliche Verkehrsflächen für ein Gerüst braucht, benötigt Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung; die SÖR bearbeitet beides im Standardantrag mit Lageplan. | Der Gerüstbaubetrieb stellt den Antrag; § 45 Abs. 6 StVO nennt den Bauunternehmer als Adressaten. | SÖR: Genehmigungen für Baustellen; Sondernutzungssatzung § 7 Abs. 1; § 45 Abs. 6 StVO |
| Fristen | Die Satzung sieht den Antrag grundsätzlich vier Wochen vor Beginn vor; die SÖR nennt 4 bis 6 Wochen Vorlauf und 4 bzw. 10 Wochen Bearbeitung. Entscheidet die Stadt binnen drei Monaten nach vollständigen Unterlagen nicht, gilt die Erlaubnis als erteilt. | Als Planungsgrundlage taugt die Fiktion nicht; wir terminieren nach den Bearbeitungszeiten der SÖR. | Sondernutzungssatzung § 7 Abs. 1 und 3; SÖR |
| Gebühr | Gerüste fallen unter Nr. G01 des Gebührenverzeichnisses; angefangene Einheiten werden aufgerundet, die Mindestgebühr liegt bei 5,00 Euro. | Jede angefangene Woche zählt voll; wir setzen den Abbautermin daher knapp. | Gebührenverzeichnis Nr. G01; Gebührensatzung § 2 Abs. 3 und 5 |
| Nachbargrundstück | Das Gerüst auf dem Nachbargrundstück ist mindestens einen Monat vor Beginn anzuzeigen. | Die rechtliche Einordnung übernimmt Ihre Rechtsvertretung, nicht wir. | Art. 46b Abs. 1 und 3 AGBGB |
Der Zensus 2022 zählt in Nürnberg 32.034 Wohnungen vor 1919 und 29.745 aus 1919 bis 1949, dazu 57.477 aus den 1950er und 54.540 aus den 1960er Jahren. Putz, Anstrich oder Dämmung solcher Fassaden laufen in der Regel über ein Gerüst.
102.865 Nürnberger Wohnungen liegen laut Zensus 2022 in Gebäuden einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Dort wird das Gerüst mit der Fassadenmaßnahme beschlossen; die Beschlussvorlage nennt Wochengebühr und Standzeit.
Beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum. Sondernutzung und verkehrsrechtliche Anordnung laufen in einem kombinierten Verfahren, der Antrag kommt mit Lageplan 4 bis 6 Wochen vor Beginn. Die Stadt nennt für kleinere Maßnahmen bis zu 4 Wochen Bearbeitung, für größere 10 Wochen. Den Antrag stellt in der Regel der Gerüstbaubetrieb, wir begleiten die Abstimmung.
Nach Nr. G01 des Sondernutzungsgebührenverzeichnisses 20,40 Euro je angefangene 25 Quadratmeter und angefangene Woche, mindestens 5,00 Euro. Gebührenschuldner sind bei Baumaßnahmen Baufirma und Bauherr. Weil jede angefangene Woche voll zählt, lohnt ein sauberer Abbautermin. Den Betrag legt der Bescheid fest; wir führen ihn im Angebot als eigene Position.
Die Sondernutzungssatzung sagt in § 7 Abs. 3: Wird innerhalb von drei Monaten nach vollständigen Unterlagen nicht entschieden, gilt die Erlaubnis als erteilt. Für einen Aufbautermin hilft das kaum, denn die SÖR nennt 4 bis 10 Wochen Bearbeitung. Wir planen nach diesen Zeiten und stimmen rechtliche Fragen mit Ihrer Rechtsvertretung ab.
Quellen: Stadt Nürnberg: Baustelleneinrichtungen (Liegenschaftsamt) · SÖR Nürnberg: Genehmigungen für Baustellen · Sondernutzungssatzung (230.710) · Sondernutzungsgebührensatzung (230.711) · Sondernutzungsgebührenverzeichnis (Anlage 1) · AGBGB Art. 46b · Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen · StVO § 45
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