Vier Wochen vor Beginn sollte der Antrag bei der Stadt Dessau-Roßlau liegen, so steht es in der Sondernutzungssatzung. Ein Gerüst kostet dort 0,40 Euro je angefangenem Quadratmeter und Tag, bei Überschreitung der Erlaubnis das Doppelte. SVEAG stimmt Fristen und Standzeit mit dem Gerüstbaubetrieb ab, bereitet die Vergabe vor und legt dessen Prüfprotokoll ab.
Dessau-Roßlau setzt auf Fristen und eine klare Standzeit: Wer überzieht, zahlt doppelt. Darauf kommt es an:
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Frist und Inhalt des Antrags | Der Antrag soll in der Regel vier Wochen vorher vorliegen und Ort, Art, Umfang und Dauer nennen. Bei Einschränkungen des Verkehrsraums gehören Verkehrssicherung und ein Beschilderungsplan dazu. | Den Beschilderungsplan stellt der Gerüstbaubetrieb; die Verkehrsanordnung folgt § 45 Abs. 6 StVO. | Sondernutzungssatzung § 4 Abs. 1, 2 und 4; StVO § 45 Abs. 6 |
| Gebühr | Tages-, Wochen- oder Monatssatz je angefangenem Quadratmeter, mindestens 5,00 Euro; für die Bearbeitung des Antrags kommt eine Verwaltungsgebühr hinzu. | Der Tarif kennt Tages-, Wochen- und Monatssatz; welcher zur Standzeit passt, prüfen wir beim Angebot. | Sondernutzungssatzung § 10 Abs. 1 und 2, Gebührentarif Nr. 1.1 |
| Doppelte Gebühr | Überschreitet die Nutzung die erlaubte Fläche oder Zeit, oder fehlt die Erlaubnis, wird die doppelte Gebühr erhoben. | Wir melden Verlängerungen vor Ablauf der Erlaubnis, damit keine Überschreitung entsteht. | Sondernutzungssatzung § 10 Abs. 5 |
| Nachbargrundstück | Das Nachbarschaftsgesetz Sachsen-Anhalt regelt die Duldung von Gerüsten auf dem Nachbargrundstück; der Berechtigte muss auf Verlangen Sicherheit für einen möglichen Schaden leisten und darf erst danach beginnen. | Wir beraten dazu nicht rechtlich; Anzeige und Sicherheitsleistung stimmen Sie mit Ihrer Rechtsvertretung ab. | NbG LSA § 18, § 20 |
| Bauordnung | Gerüste sind vorübergehend aufgestellte Anlagen und verfahrensfrei. | Das Gerüst braucht keinen Bauantrag. | BauO LSA § 60 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b |
In Dessau-Roßlau stammen laut Zensus 2022 13.493 Wohnungen aus den Jahren 1919 bis 1949, mehr als aus der Zeit davor (6.622). Fassaden dieser Gebäude liegen oft am Gehweg; dann zählt die Gerüstfläche in der Sondernutzungsgebühr.
Die Eigentümerquote beträgt 34,50 Prozent, 5.830 der 49.629 Wohnungen liegen in Gebäuden einer Wohnungseigentümergemeinschaft (Zensus 2022). Für solche Gemeinschaften legen wir die Standzeit so fest, dass die doppelte Gebühr gar nicht erst droht.
Nach § 4 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung in der Regel mindestens vier Wochen vor Beginn der Nutzung, und zwar bei der Stadt Dessau-Roßlau. Wir planen den Antrag deshalb als ersten Schritt ein, noch vor der Beauftragung der Gewerke. Was ein Gerüst grundsätzlich umfasst, beschreibt Gerüstbau.
Bei räumlicher oder zeitlicher Überschreitung der genehmigten Sondernutzung sowie bei ungenehmigter Sondernutzung erhebt die Stadt nach § 10 Abs. 5 der Sondernutzungssatzung die doppelte Gebühr. Deshalb halten wir Standzeit und Fläche im Antrag knapp über dem Bedarf und melden Verlängerungen vor Ablauf. Rechtliche Folgen im Einzelfall klären Sie mit Ihrer Rechtsvertretung.
Der Gebührentarif nennt für Baustelleneinrichtungen, zu denen Gerüste gehören, je angefangenem Quadratmeter 0,40 Euro je Tag, 2,70 Euro je Woche und 10,80 Euro je Monat, mindestens 5,00 Euro je Sondernutzung. Für die Bearbeitung des Antrags berechnet die Stadt zusätzlich eine Verwaltungsgebühr nach ihrer Verwaltungskostensatzung. Einen Festpreis für das Gerüst nennen wir nach dem Objektcheck.
Quellen: Sondernutzungssatzung der Stadt Dessau-Roßlau (3. Änderung, 2017) · Stadtrecht Dessau-Roßlau · StVO § 45 (Anordnungen durch die Straßenverkehrsbehörde) · StrG LSA · NbG LSA · BauO LSA · Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen
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