Gerüstbau in Oldenburg für Hausverwaltungen und WEGs

Oldenburg berechnet für ein Gerüst auf ausgebauten Straßen 2 € je Quadratmeter Grundfläche und angefangene Woche; der Antrag muss mindestens fünf Werktage vor Beginn gestellt werden. SVEAG koordiniert Erlaubnis, Gehwegfreihaltung und Vergabe an einen Gerüstbaubetrieb des Partnernetzes. Aufbau, Statik und Prüfung verantwortet der Betrieb, das Protokoll legen wir ab.

Auf einen Blick

Was in Oldenburg gilt

Die Oldenburger Sondernutzungssatzung enthält Gebührentarif und Regeln für Anlieger in einem Dokument; für Gerüste sind diese Punkte maßgeblich.

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
GebührGerüste stehen im Gebührentarif zusammen mit Containern und Bauzäunen; gerechnet wird die Grundfläche des Gerüstes, bei ausgebauten Straßen mit 2 € je m² und angefangener Woche. Bei nicht ausgebauten Straßen sind es 1 € je m² erst ab der zweiten Woche.Standzeit in Wochen und Tiefe des Gerüstes in den öffentlichen Raum bestimmen den Betrag.Anlage 1 Nr. 9, § 25 Abs. 2 Sondernutzungssatzung
Erlaubnisfreie LagerungAnlieger dürfen Baugerüste und Baustoffe nur kurzfristig und nur bis zum Einbruch der Dunkelheit auf dem Gehweg lagern, ohne Erlaubnis. Fahrbahn, Grünanlagen, Stellplätze und Radwege sind ausgenommen.Ein stehendes Gerüst über mehrere Tage fällt nicht darunter, es braucht die Erlaubnis.§ 5 Abs. 1 Nr. 1 Sondernutzungssatzung
InnenstadtIm Innenstadtbereich muss eine Wegefläche von 3,50 m für Rettungsfahrzeuge bleiben, und auf Gehwegen mindestens 1 m. Für Schloßplatz, Waffenplatz und Markt werden Erlaubnisse nur bei Bezug zur städtebaulichen oder stadtgeschichtlichen Bedeutung erteilt.Rund um die Innenstadt prüfen wir vor dem Aufmaß, ob die Gerüstbreite passt.§ 6 Abs. 3, § 7 Abs. 1 bis 3 Sondernutzungssatzung
Verkehrsrechtliche AnordnungVor Arbeiten mit Wirkung auf den Straßenverkehr sind bei der Behörde Anordnungen zu Absperrung und Kennzeichnung einzuholen. Adressat ist der Unternehmer, bei einem Gerüst meist der Gerüstbaubetrieb.Wir stimmen Beschilderung und Termin mit dem Betrieb ab.§ 45 Abs. 6 StVO

Wo das in Oldenburg besonders zählt

Bestand nach Baujahr

Laut Zensus 2022 hat Oldenburg 8.482 Wohnungen in Gebäuden vor 1919, 14.582 aus den 1960er- und 15.387 aus den 1970er-Jahren. Gründerzeitfassaden stehen oft an der Gehwegkante, Bauten der 1970er meist hinter Vorgarten oder Stellplatzzeile.

Gerüst in Oldenburg: Schritte bis zur Freigabe

  1. Grundfläche bestimmen. Aus dem Aufmaß leiten wir die Grundfläche des Gerüstes im öffentlichen Raum ab, denn die Stadt rechnet nach Quadratmetern.
  2. Innenstadtlage prüfen. Liegt das Objekt im Innenstadtbereich, klären wir Gehwegbreite und Rettungswegfläche, bevor die Gerüstform feststeht.
  3. Antrag mit fünf Werktagen Vorlauf. Wir bereiten den Antrag mit Standort, Fläche und Dauer vor, sodass er mindestens fünf Werktage vor Aufbau bei der Stadt liegt.
  4. Vergabe, Prüfung, Abbau. Der Gerüstbaubetrieb baut auf und lässt prüfen; wir legen das Protokoll ab und melden zusätzliche Wochen, bevor die Grundstandzeit endet.

Unsere Leistungen in Oldenburg

Häufige Fragen zu Gerüstbau in Oldenburg

Darf ein Gerüst in Oldenburg ohne Erlaubnis auf dem Gehweg stehen?

Nur kurzfristig: Die Satzung stellt es Anliegern frei, Baugerüste und Baustoffe auf dem Gehweg zu lagern, wenn das nur bis zum Einbruch der Dunkelheit dauert. Ein Gerüst, das über Nacht und mehrere Wochen steht, braucht dagegen die Sondernutzungserlaubnis der Stadt. Fahrbahn, Stellplätze und Radwege sind ausdrücklich nicht erlaubnisfrei nutzbar.

Was kostet die Sondernutzung für ein Gerüst nach dem Oldenburger Tarif?

Auf ausgebauten Straßen 2 € je Quadratmeter und angefangene Woche, auf nicht ausgebauten Straßen 1 € je Quadratmeter ab der zweiten Woche. Maßgeblich ist die Grundfläche des Gerüstes, die Gebühr wird auf volle Euro aufgerundet und per Bescheid erhoben. Eine Verwaltungsgebühr haben wir nicht ermittelt; sie steht im Bescheid.

Gelten in der Oldenburger Innenstadt besondere Regeln für Gerüste?

Für den Innenstadtbereich schreibt die Satzung vor, dass eine Wegefläche von 3,50 m für Rettungsfahrzeuge bleibt und auf Gehwegen mindestens 1 m frei bleibt. Auf Schloßplatz, Waffenplatz und Markt werden Erlaubnisse nur erteilt, wenn die Nutzung der Bedeutung des Platzes gerecht wird. Außerdem bleibt die örtliche Bauvorschrift zu Gestaltung und Werbung unberührt.

Weiterführend

Quellen: Sondernutzungssatzung Oldenburg, Lesefassung Stand 22.03.2021, mit Anlage 1 · Stadt Oldenburg: Sondernutzung · § 45 StVO · NStrG § 18 · NBauO Anhang Nr. 11.16 · Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen

Alles zur Leistung auf der Seite Gerüstbau, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Oldenburg.

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