Oldenburg berechnet für ein Gerüst auf ausgebauten Straßen 2 € je Quadratmeter Grundfläche und angefangene Woche; der Antrag muss mindestens fünf Werktage vor Beginn gestellt werden. SVEAG koordiniert Erlaubnis, Gehwegfreihaltung und Vergabe an einen Gerüstbaubetrieb des Partnernetzes. Aufbau, Statik und Prüfung verantwortet der Betrieb, das Protokoll legen wir ab.
Die Oldenburger Sondernutzungssatzung enthält Gebührentarif und Regeln für Anlieger in einem Dokument; für Gerüste sind diese Punkte maßgeblich.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Gebühr | Gerüste stehen im Gebührentarif zusammen mit Containern und Bauzäunen; gerechnet wird die Grundfläche des Gerüstes, bei ausgebauten Straßen mit 2 € je m² und angefangener Woche. Bei nicht ausgebauten Straßen sind es 1 € je m² erst ab der zweiten Woche. | Standzeit in Wochen und Tiefe des Gerüstes in den öffentlichen Raum bestimmen den Betrag. | Anlage 1 Nr. 9, § 25 Abs. 2 Sondernutzungssatzung |
| Erlaubnisfreie Lagerung | Anlieger dürfen Baugerüste und Baustoffe nur kurzfristig und nur bis zum Einbruch der Dunkelheit auf dem Gehweg lagern, ohne Erlaubnis. Fahrbahn, Grünanlagen, Stellplätze und Radwege sind ausgenommen. | Ein stehendes Gerüst über mehrere Tage fällt nicht darunter, es braucht die Erlaubnis. | § 5 Abs. 1 Nr. 1 Sondernutzungssatzung |
| Innenstadt | Im Innenstadtbereich muss eine Wegefläche von 3,50 m für Rettungsfahrzeuge bleiben, und auf Gehwegen mindestens 1 m. Für Schloßplatz, Waffenplatz und Markt werden Erlaubnisse nur bei Bezug zur städtebaulichen oder stadtgeschichtlichen Bedeutung erteilt. | Rund um die Innenstadt prüfen wir vor dem Aufmaß, ob die Gerüstbreite passt. | § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 1 bis 3 Sondernutzungssatzung |
| Verkehrsrechtliche Anordnung | Vor Arbeiten mit Wirkung auf den Straßenverkehr sind bei der Behörde Anordnungen zu Absperrung und Kennzeichnung einzuholen. Adressat ist der Unternehmer, bei einem Gerüst meist der Gerüstbaubetrieb. | Wir stimmen Beschilderung und Termin mit dem Betrieb ab. | § 45 Abs. 6 StVO |
Laut Zensus 2022 hat Oldenburg 8.482 Wohnungen in Gebäuden vor 1919, 14.582 aus den 1960er- und 15.387 aus den 1970er-Jahren. Gründerzeitfassaden stehen oft an der Gehwegkante, Bauten der 1970er meist hinter Vorgarten oder Stellplatzzeile.
Nur kurzfristig: Die Satzung stellt es Anliegern frei, Baugerüste und Baustoffe auf dem Gehweg zu lagern, wenn das nur bis zum Einbruch der Dunkelheit dauert. Ein Gerüst, das über Nacht und mehrere Wochen steht, braucht dagegen die Sondernutzungserlaubnis der Stadt. Fahrbahn, Stellplätze und Radwege sind ausdrücklich nicht erlaubnisfrei nutzbar.
Auf ausgebauten Straßen 2 € je Quadratmeter und angefangene Woche, auf nicht ausgebauten Straßen 1 € je Quadratmeter ab der zweiten Woche. Maßgeblich ist die Grundfläche des Gerüstes, die Gebühr wird auf volle Euro aufgerundet und per Bescheid erhoben. Eine Verwaltungsgebühr haben wir nicht ermittelt; sie steht im Bescheid.
Für den Innenstadtbereich schreibt die Satzung vor, dass eine Wegefläche von 3,50 m für Rettungsfahrzeuge bleibt und auf Gehwegen mindestens 1 m frei bleibt. Auf Schloßplatz, Waffenplatz und Markt werden Erlaubnisse nur erteilt, wenn die Nutzung der Bedeutung des Platzes gerecht wird. Außerdem bleibt die örtliche Bauvorschrift zu Gestaltung und Werbung unberührt.
Quellen: Sondernutzungssatzung Oldenburg, Lesefassung Stand 22.03.2021, mit Anlage 1 · Stadt Oldenburg: Sondernutzung · § 45 StVO · NStrG § 18 · NBauO Anhang Nr. 11.16 · Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen
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