Gerüstbau in Halle (Saale) für Hausverwaltungen und WEGs

Halle (Saale) rechnet ein Gerüst auf dem Gehweg mit 0,15 bis 0,20 Euro je Quadratmeter und Tag ab, je nach Straßengruppe (Tarifstelle 9.1 der Sondernutzungsgebührensatzung). Die Erlaubnis kommt vom Team Sondernutzung, die Sperrung vom Team Sperrungen. SVEAG koordiniert beide Anträge mit dem Gerüstbaubetrieb und legt dessen Prüfprotokoll ab.

Auf einen Blick

Was in Halle (Saale) gilt

Halle trennt Erlaubnis und Sperrung organisatorisch. Für Verwaltungen heißt das zwei Vorgänge mit eigenen Gebühren:

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
Zwei VorgängeDie Sondernutzung braucht die Erlaubnis und ist gebührenpflichtig. Für die Sperrung berechnet die Stadt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die verkehrsrechtliche Anordnung folgt § 45 Abs. 6 StVO.Den Anordnungsantrag stellt in der Regel der Gerüstbaubetrieb; wir gleichen ihn mit dem Antrag an das Team Sondernutzung ab.Serviceportal Halle; StVO § 45 Abs. 6; StrG LSA § 18
GebührTagessatz je Quadratmeter für Gerüste mit und ohne Bauzaun; auf Fahrbahnen etwas höher als auf Geh- und Radwegen. Die Straßengruppe H, G oder N bestimmt den Satz.Welche Gruppe Ihre Straße hat, prüfen wir vor dem Angebot im Gebührentarif.Gebührentarif Tarifstelle 9, Teil B
AntragsunterlagenVerlangt werden Antragsformular mit Standort, Art, Dauer und Fläche sowie ein maßstabgerechter Lageplan 1:500; die Erlaubnis ergeht durch Bescheid, befristet und mit möglichen Auflagen.Einen Lageplan 1:500 legen wir beim Aufmaß an, damit er nicht den Termin aufhält.Serviceportal Halle; Sondernutzungssatzung § 6
NachbargrundstückWer ein Gerüst auf dem Nachbargrundstück braucht, muss Art, Umfang und voraussichtliche Dauer mindestens vier Wochen vor Beginn schriftlich anzeigen (§ 18 Abs. 3 NbG LSA).Das ist Rechtsfrage; wir beraten dazu nicht rechtlich und stimmen uns mit Ihrer Rechtsvertretung ab.NbG LSA § 18
BauordnungGerüste sind vorübergehend aufgestellte Anlagen und verfahrensfrei.Kein Bauantrag für das Gerüst, aber Antrag bei der Stadt für den Straßenraum.BauO LSA § 60 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b

Wo das in Halle (Saale) besonders zählt

Paulusviertel

Der Stadtteilkatalog 2023 beschreibt das Paulusviertel als Gründerzeitviertel um die Pauluskirche mit Villen und Bürgerhäusern. Liegt die Fassade am Gehweg, bestimmen Gehwegfläche und Straßengruppe die Tagesgebühr, die Fassadenart den Gerüsttyp.

Silberhöhe und Halle-Neustadt

Silberhöhe ist eine Großwohnsiedlung mit elfgeschossigen Wohngebäuden, 1979 bis 1989 errichtet; Halle-Neustadt umfasst neun Wohnkomplexe mit 35.000 Wohnungen (Stadtteilkatalog 2023). Für solche Höhen legt der Gerüstbaubetrieb Verankerung und Aufzug nach Aufmaß fest.

Gerüst in Halle (Saale): zwei Teams, ein Termin

  1. Straßengruppe und Fläche bestimmen. Wir lesen im Gebührentarif nach, ob Ihre Straße zur Gruppe H, G oder N gehört, und messen die Fläche auf dem Gehweg.
  2. Antrag und Lageplan. Wir stellen Formular-Angaben und den Lageplan 1:500 zusammen und reichen den Sondernutzungsantrag beim Team Sondernutzung ein.
  3. Sperrung abstimmen. Parallel stimmt der Gerüstbaubetrieb die verkehrsrechtliche Anordnung mit dem Team Sperrungen ab; wir halten die Termine beider Vorgänge zusammen.
  4. Aufstellen und Protokoll. Nach der Erlaubnis baut der Betrieb auf und lässt prüfen. Das Prüfprotokoll legen wir im Objektordner ab, bevor die Gewerke starten.

Unsere Leistungen in Halle (Saale)

Häufige Fragen zu Gerüstbau in Halle (Saale)

Wer in Halle (Saale) genehmigt Gerüst und Sperrung?

Die Stadt arbeitet mit zwei Stellen: Das Team Sondernutzung / Märkte erteilt die Sondernutzungserlaubnis, das Team Sperrungen bearbeitet die verkehrsrechtliche Anordnung; beide sitzen Am Stadion 5. Das Serviceportal empfiehlt, sich zuerst an das Team Sondernutzung zu wenden, das Vorgänge bei Bedarf weiterleitet. Zum Gerüst selbst: Gerüstbau.

Was kostet die Sondernutzung für ein Gerüst in Halle?

Laut Tarifstelle 9 der Sondernutzungsgebührensatzung 0,20 Euro in Straßengruppe H, 0,18 Euro in G und 0,15 Euro in N je Quadratmeter und Tag auf Geh- und Radwegen, auf Fahrbahnen 0,22, 0,19 und 0,16 Euro. Für die Sperrung kommen Gebühren nach der GebOSt hinzu. Die Gruppen sind im Gebührentarif nach Straßen aufgelistet.

Welche Vorlaufzeit gilt in Halle für den Antrag?

Die Sondernutzungssatzung verlangt mindestens 14 Tage vor Beginn der Nutzung, seit der Änderung von 2022 schriftlich oder online im digitalen Antragssystem der Stadt. Die Erlaubnis ergeht durch Bescheid, in der Regel befristet und mit Widerrufsvorbehalt. Auf Erteilung besteht kein Anspruch, deshalb legen wir den Aufbautermin erst nach Vorliegen des Bescheids fest.

Weiterführend

Quellen: Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Halle (Saale) · Sondernutzungssatzung der Stadt Halle (Saale) · Sondernutzungssatzung, 1. Änderung · Serviceportal Halle: Sondernutzung für Baumaßnahmen · StVO § 45 (Anordnungen durch die Straßenverkehrsbehörde) · StrG LSA · NbG LSA · BauO LSA · Stadtteilkatalog Halle 2023

Alles zur Leistung auf der Seite Gerüstbau, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Halle (Saale).

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