In Neubrandenburg erteilt der Eigenbetrieb Immobilienmanagement als Träger der Straßenbaulast die Sondernutzungserlaubnis; Baugerüste fallen unter die Baustelleneinrichtungen mit 0,15 Euro je Quadratmeter und Tag in Zone 1 und 0,10 Euro in Zone 2. SVEAG koordiniert Antrag und Termine und bereitet die Vergabe vor. Das Prüfprotokoll des Gerüsts, das ein Betrieb aus dem Partnernetz aufbaut und prüft, legen wir ab.
Neubrandenburg trennt Erlaubnissatzung und Gebührensatzung, beide aus dem Jahr 2017. Für ein Gerüst heißt das zusätzlich zu den Grundlagen auf der Seite Gerüstbau:
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Tarif | Anlage 1 Nr. 4 zählt Bauzäune, Baubuden, Baugerüste, Arbeitswagen, Baumaschinen, Baugeräte und die Lagerung von Baumaterialien als Baustelleneinrichtungen: je m² 0,15 € (Zone 1) oder 0,10 € (Zone 2) pro Tag, 3,50 € oder 2,00 € pro Monat, 35,00 € oder 20,00 € pro Jahr. | Bei Standzeiten über etwa drei Wochen ist der Monatssatz günstiger als die Tagessumme. | Gebührensatzung Anlage 1 Nr. 4 |
| Zone 1 | Zone 1 umfasst unter anderem Marktplatz, Friedrich-Engels-Ring, Turmstraße, Stargarder Straße, Pfaffenstraße und Neutorstraße, in Teilen auch angrenzende Gehwege; alle anderen Straßen gehören zu Zone 2. | Liegt Ihr Haus am Ring, gilt der höhere Tarif. Die genaue Abgrenzung zeigt Anlage 2 der Satzung. | Gebührensatzung § 4 Abs. 9 |
| Unerlaubte Nutzung | Bei unerlaubter Sondernutzung berechnet die Stadt den jeweiligen Tarif in dreifacher Höhe. | Ein früher Aufbau vor dem Bescheid kostet damit das Dreifache; wir terminieren hinter der Erlaubnis. | Gebührensatzung § 4 Abs. 8 |
| Anordnung und Baugenehmigung | Wer ohnehin eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis braucht, bedarf keiner zusätzlichen Sondernutzungserlaubnis; die Straßenbaubehörde wird gehört, ihre Auflagen und Gebühren fließen in die Erlaubnis ein. Ein Bauwerk mit Baugenehmigung läuft über die Bauaufsicht im Einvernehmen mit dem Baulastträger. Die Absperrung selbst ordnet die Verkehrsbehörde an (§ 45 Abs. 6 StVO). | Welcher Weg bei Ihrem Gerüst gilt, klären wir mit dem Eigenbetrieb, bevor der Gerüstbaubetrieb den Plan einreicht. | Stadtportal Neubrandenburg; § 45 Abs. 6 StVO |
| Bauordnung | Gerüste sind in Mecklenburg-Vorpommern vorübergehend aufgestellte Anlagen und verfahrensfrei. | Kein Bauantrag, die Straßenseite bleibt zu regeln. | § 61 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b LBauO M-V |
Die Oststadt entstand in Großplattenbauweise; im Stadtgebiet Ost gehören nur 31,4 % der 8.691 Wohnungen privaten oder sonstigen Eigentümern. Im Reitbahnweg sind es 12,9 % von 2.868 Wohnungen (Stand 2024). Hier schreiben Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften Gerüste im Paket aus.
Die Innenstadt wurde nach der Zerstörung 1945 (über 80 %) ab 1952 wieder aufgebaut; 2024 zählt sie 2.398 Wohnungen, 45,9 % davon privat oder sonstig. Straßen rund um den Marktplatz liegen in Zone 1 des Gebührentarifs.
Träger der Straßenbaulast ist die Vier-Tore-Stadt, vertreten durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement; zuständig ist dort die Abteilung Straßen und Gleise am Friedrich-Engels-Ring 53. Der Antrag enthält Vorhabenbeschreibung, Ort, Zeitraum, Flächenbedarf und Lageplan. Die Bearbeitung dauert laut Stadtportal in der Regel 14 Tage nach vollständigen Unterlagen.
Ja, die Gebührensatzung verdreifacht bei unerlaubter Sondernutzung den jeweiligen Tarif. Ein Gerüst in Zone 1 wäre dann statt mit 0,15 € mit 0,45 € je Quadratmeter und Tag berechnet. Wichtiger als die Zahl ist der Ablauf: Aufbau erst, wenn Erlaubnis und gegebenenfalls Anordnung schriftlich vorliegen.
Die Tarifzeile bietet drei Einheiten: Tag, Monat und Jahr. In Zone 1 stehen 0,15 € je Tag gegen 3,50 € je Monat, in Zone 2 0,10 € gegen 2,00 €. Rechnerisch lohnt der Monatssatz ab rund drei Wochen Standzeit. Die Stadt setzt die Gebühr im Bescheid fest; wir gleichen unsere Planung damit ab.
Quellen: Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Neubrandenburg (Beschluss 02.11.2017) · Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Neubrandenburg (in Kraft ab 01.01.2018) · Stadt Neubrandenburg: Erlaubnis für die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen · Straßen- und Wegegesetz M-V § 22 und § 23 · Landesbauordnung M-V § 61 · § 45 StVO · Neubrandenburg: Wohnen in den Stadtgebieten (Stand 2024)
Alles zur Leistung auf der Seite Gerüstbau, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Neubrandenburg.
Adresse, Fassadenlänge und Arbeiten genügen; wir klären Zone und Weg mit dem Eigenbetrieb. Angebot anfragen für einen Festpreis nach Objektcheck.