Gerüstbau in Neubrandenburg für Hausverwaltungen und WEGs

In Neubrandenburg erteilt der Eigenbetrieb Immobilienmanagement als Träger der Straßenbaulast die Sondernutzungserlaubnis; Baugerüste fallen unter die Baustelleneinrichtungen mit 0,15 Euro je Quadratmeter und Tag in Zone 1 und 0,10 Euro in Zone 2. SVEAG koordiniert Antrag und Termine und bereitet die Vergabe vor. Das Prüfprotokoll des Gerüsts, das ein Betrieb aus dem Partnernetz aufbaut und prüft, legen wir ab.

Auf einen Blick

Was in Neubrandenburg gilt

Neubrandenburg trennt Erlaubnissatzung und Gebührensatzung, beide aus dem Jahr 2017. Für ein Gerüst heißt das zusätzlich zu den Grundlagen auf der Seite Gerüstbau:

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
TarifAnlage 1 Nr. 4 zählt Bauzäune, Baubuden, Baugerüste, Arbeitswagen, Baumaschinen, Baugeräte und die Lagerung von Baumaterialien als Baustelleneinrichtungen: je m² 0,15 € (Zone 1) oder 0,10 € (Zone 2) pro Tag, 3,50 € oder 2,00 € pro Monat, 35,00 € oder 20,00 € pro Jahr.Bei Standzeiten über etwa drei Wochen ist der Monatssatz günstiger als die Tagessumme.Gebührensatzung Anlage 1 Nr. 4
Zone 1Zone 1 umfasst unter anderem Marktplatz, Friedrich-Engels-Ring, Turmstraße, Stargarder Straße, Pfaffenstraße und Neutorstraße, in Teilen auch angrenzende Gehwege; alle anderen Straßen gehören zu Zone 2.Liegt Ihr Haus am Ring, gilt der höhere Tarif. Die genaue Abgrenzung zeigt Anlage 2 der Satzung.Gebührensatzung § 4 Abs. 9
Unerlaubte NutzungBei unerlaubter Sondernutzung berechnet die Stadt den jeweiligen Tarif in dreifacher Höhe.Ein früher Aufbau vor dem Bescheid kostet damit das Dreifache; wir terminieren hinter der Erlaubnis.Gebührensatzung § 4 Abs. 8
Anordnung und BaugenehmigungWer ohnehin eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis braucht, bedarf keiner zusätzlichen Sondernutzungserlaubnis; die Straßenbaubehörde wird gehört, ihre Auflagen und Gebühren fließen in die Erlaubnis ein. Ein Bauwerk mit Baugenehmigung läuft über die Bauaufsicht im Einvernehmen mit dem Baulastträger. Die Absperrung selbst ordnet die Verkehrsbehörde an (§ 45 Abs. 6 StVO).Welcher Weg bei Ihrem Gerüst gilt, klären wir mit dem Eigenbetrieb, bevor der Gerüstbaubetrieb den Plan einreicht.Stadtportal Neubrandenburg; § 45 Abs. 6 StVO
BauordnungGerüste sind in Mecklenburg-Vorpommern vorübergehend aufgestellte Anlagen und verfahrensfrei.Kein Bauantrag, die Straßenseite bleibt zu regeln.§ 61 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b LBauO M-V

Wo das in Neubrandenburg besonders zählt

Oststadt und Reitbahnweg

Die Oststadt entstand in Großplattenbauweise; im Stadtgebiet Ost gehören nur 31,4 % der 8.691 Wohnungen privaten oder sonstigen Eigentümern. Im Reitbahnweg sind es 12,9 % von 2.868 Wohnungen (Stand 2024). Hier schreiben Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften Gerüste im Paket aus.

Innenstadt

Die Innenstadt wurde nach der Zerstörung 1945 (über 80 %) ab 1952 wieder aufgebaut; 2024 zählt sie 2.398 Wohnungen, 45,9 % davon privat oder sonstig. Straßen rund um den Marktplatz liegen in Zone 1 des Gebührentarifs.

Gerüst in Neubrandenburg: Weg über den Eigenbetrieb

  1. Zone und Weg klären. Wir prüfen mit dem Eigenbetrieb Immobilienmanagement, ob Zone 1 oder 2 gilt und ob Anordnung und Erlaubnis zusammenlaufen.
  2. Antrag mit Aufbauplan. Beschreibung, Ort, Zeitraum, Flächenbedarf und Lageplan gehen etwa 14 Tage vor Beginn ein.
  3. Bescheid abwarten. Der Gerüstbaubetrieb baut erst nach Erlaubnis auf, weil die Stadt unerlaubte Nutzung zum dreifachen Satz berechnet.
  4. Standzeit prüfen. Wir vergleichen Tages-, Monats- und Jahressatz mit der geplanten Dauer und melden Verlängerungen.

Unsere Leistungen in Neubrandenburg

Häufige Fragen zu Gerüstbau in Neubrandenburg

Wer erteilt in Neubrandenburg die Erlaubnis für ein Gerüst auf dem Gehweg?

Träger der Straßenbaulast ist die Vier-Tore-Stadt, vertreten durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement; zuständig ist dort die Abteilung Straßen und Gleise am Friedrich-Engels-Ring 53. Der Antrag enthält Vorhabenbeschreibung, Ort, Zeitraum, Flächenbedarf und Lageplan. Die Bearbeitung dauert laut Stadtportal in der Regel 14 Tage nach vollständigen Unterlagen.

Gibt es in Neubrandenburg einen Zuschlag für unerlaubt aufgestellte Gerüste?

Ja, die Gebührensatzung verdreifacht bei unerlaubter Sondernutzung den jeweiligen Tarif. Ein Gerüst in Zone 1 wäre dann statt mit 0,15 € mit 0,45 € je Quadratmeter und Tag berechnet. Wichtiger als die Zahl ist der Ablauf: Aufbau erst, wenn Erlaubnis und gegebenenfalls Anordnung schriftlich vorliegen.

Lohnt in Neubrandenburg der Monatssatz statt des Tagessatzes?

Die Tarifzeile bietet drei Einheiten: Tag, Monat und Jahr. In Zone 1 stehen 0,15 € je Tag gegen 3,50 € je Monat, in Zone 2 0,10 € gegen 2,00 €. Rechnerisch lohnt der Monatssatz ab rund drei Wochen Standzeit. Die Stadt setzt die Gebühr im Bescheid fest; wir gleichen unsere Planung damit ab.

Weiterführend

Quellen: Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Neubrandenburg (Beschluss 02.11.2017) · Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Neubrandenburg (in Kraft ab 01.01.2018) · Stadt Neubrandenburg: Erlaubnis für die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen · Straßen- und Wegegesetz M-V § 22 und § 23 · Landesbauordnung M-V § 61 · § 45 StVO · Neubrandenburg: Wohnen in den Stadtgebieten (Stand 2024)

Alles zur Leistung auf der Seite Gerüstbau, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Neubrandenburg.

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Adresse, Fassadenlänge und Arbeiten genügen; wir klären Zone und Weg mit dem Eigenbetrieb. Angebot anfragen für einen Festpreis nach Objektcheck.

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