In der Lutherstadt Wittenberg braucht ein Baugerüst vor dem Grundstück bis zu vier Wochen keine Erlaubnis, wenn der Gehweg 1,20 m Durchgang behält, Fahrbahn und Radbahn frei bleiben und die Stadt eine Woche vorher Bescheid weiß. Darüber hinaus gelten 0,15 Euro je Quadratmeter und Kalendertag. SVEAG prüft das beim Aufmaß, koordiniert den Gerüstbaubetrieb und legt dessen Prüfprotokoll ab.
Wittenberg unterscheidet zwischen Anliegergebrauch und erlaubnispflichtiger Sondernutzung. Das ändert den Ablauf für Verwaltungen:
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Anliegergebrauch | Ein Baugerüst vor dem Baugrundstück ist bis zu vier Wochen erlaubnisfrei, wenn Fahrbahn und Radbahn unberührt bleiben und am Gehweg 1,20 m Durchgang bleiben. Es ist eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen; die Stadt kann auch solche Nutzungen einschränken. | Reicht ein Gerüst nur vier Wochen, ist es eine Anzeige statt eines Antrags; wir halten Frist und Durchgangsbreite im Aufmaß fest. | Sondernutzungssatzung § 7 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 |
| Erlaubnis | Darüber hinaus braucht es einen Antrag, mindestens eine Woche vor Beginn; Auch Verlängerungen sind mindestens eine Woche vorher zu beantragen. Ohne Erlaubnis liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, Geldbuße bis 5.000 Euro. | Eine Verlängerung über die vier Wochen hinaus ist zu beantragen, bevor das Gerüst die Grenze erreicht. | Sondernutzungssatzung § 3 Abs. 1, § 11 |
| Gebühr | Der Tarif gilt nur, soweit kein Anliegergebrauch vorliegt: je angefangenem Quadratmeter und Kalendertag, in der Fußgängerzone der Altstadt und im übrigen Stadtgebiet gleich hoch. | Die Standzeit entscheidet, ob Anzeige oder gebührenpflichtige Sondernutzung gilt. | Gebührentarif Nr. 1.1 |
| Verkehrsrechtliche Anordnung | Werden Arbeiten ausgeführt, die den Straßenverkehr beeinflussen, ist vorab die Anordnung der Behörde nach § 45 Abs. 6 StVO einzuholen; die Satzung lässt solche Genehmigungen unberührt. | Adressat ist in der Regel der Gerüstbaubetrieb; wir stimmen Termin und Absperrung ab. | StVO § 45 Abs. 6; Sondernutzungssatzung § 7 Abs. 4 |
| Landesrecht | Nachbargrundstück: § 18 NbG LSA mit Anzeige mindestens vier Wochen vor Beginn. Das Gerüst ist nach § 60 Abs. 1 Nr. 13 BauO LSA verfahrensfrei. | Wir beraten dazu nicht rechtlich, Nachbarrecht klären Sie mit Ihrer Rechtsvertretung. | NbG LSA § 18; BauO LSA § 60 |
Der Gebührentarif führt die Fußgängerzonen der Altstadt als eigene Spalte. Dort gilt als Anliegergebrauch nur eine Tiefe von 1,00 m ab Grundstücksgrenze, ein breiteres Gerüst braucht also eine Erlaubnis. Wir klären das beim Aufmaß, bevor das Angebot steht.
Nach dem Zensus 2022 stammen 4.603 der 26.869 Wohnungen aus der Zeit vor 1919 und 8.549 aus den Jahren 1919 bis 1949; 3.012 Wohnungen liegen in Gebäuden von Wohnungseigentümergemeinschaften. Für sie rechnen wir Gerüst und Standzeit gegen die Vier-Wochen-Grenze.
Nicht immer. Nach § 7 der Sondernutzungssatzung ist das vorübergehende Aufstellen eines Baugerüsts vor dem Baugrundstück für höchstens vier Wochen Anliegergebrauch, wenn Fahrbahn und Radbahn frei bleiben und am Gehweg 1,20 m Durchgang gewährleistet sind; es ist eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. Länger oder breiter steht das Gerüst nur mit Erlaubnis. Mehr: Gerüstbau.
In Fußgängerzonen und auf Mischverkehrsflächen gilt Anliegergebrauch nur bis zu einer Tiefe von 1,00 m ab der Grundstücksgrenze. Ein tieferes Gerüst braucht eine Erlaubnis und fällt in die Spalte Fußgängerzonen des Gebührentarifs, mit 0,15 Euro je Quadratmeter und Kalendertag. Wir messen die Tiefe beim Aufmaß, damit das Gerüst nicht nachträglich umgebaut werden muss.
Die Stadtseite nennt als Zuständigkeit den Fachbereich Bauverwaltung, Liegenschaftsverwaltung, im Neuen Rathaus, Lutherstraße 56; für technische Sondernutzung wie Aufgrabungen den Fachbereich Baudurchführung, Tiefbau. Der Antrag ist schriftlich mindestens eine Woche vor Beginn zu stellen. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist davon getrennt und wird vom Gerüstbaubetrieb vorbereitet.
Quellen: Stadt Wittenberg: Sondernutzungserlaubnis, Satzungen · Stadt Wittenberg: Ortsrecht (Sondernutzungssatzung und Gebührensatzung) · StVO § 45 (Anordnungen durch die Straßenverkehrsbehörde) · StrG LSA · NbG LSA · BauO LSA · Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen
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