Für ein Gerüst auf Gehweg oder Fahrbahn in Hannover genehmigt die Straßenverkehrsbehörde im Fachbereich Tiefbau; laut Verwaltungsportal beträgt die Gesamtgebühr für das Baugerüst 98,25 Euro. SVEAG koordiniert Antrag, Standzeit und Nachbarn und legt Genehmigung und Prüfprotokoll ab. Ein Gerüstbaubetrieb aus dem Partnernetz übernimmt Aufbau, Statik und Abbau.
Drei Regelwerke greifen in Hannover ineinander: die städtische Sondernutzungssatzung, die Gebührenordnung und das Landesrecht für Nachbargrundstück und Bauordnung.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Erlaubnis | Die Sondernutzungssatzung führt das Aufstellen von Gerüsten unter den erlaubnispflichtigen Sondernutzungen (Anlage I Nr. 14 zu § 4); die Genehmigung beantragen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde. | Der Aufbautermin hängt an der Genehmigung; wir planen Antrag und Aufbau rückwärts vom ersten Gewerketermin. | Sondernutzungssatzung § 4 Abs. 1, Anlage I Nr. 14 |
| Gebühr | Die Gebührenordnung nennt Gerüste in Tarifstelle 10.1 und rechnet nach der Grundfläche des Gerüstes (§ 2 Abs. 4); die Innenstadt (Zone I) ist teurer als das übrige Stadtgebiet (Zone II). | Standzeit und Grundfläche bestimmen die Kosten; beides legen wir vor der Vergabe fest. | Sondernutzungsgebührenordnung § 2 Abs. 4, Tarif 10.1 |
| Verkehrsrechtliche Anordnung | Arbeiten mit Wirkung auf den Straßenverkehr verlangen vorab eine Anordnung zur Absperrung und Kennzeichnung. Beim Gerüst richtet sich das an den Bauunternehmer, in der Regel an den Gerüstbaubetrieb. | Der Gerüstbaubetrieb legt den Verkehrszeichenplan vor, wir stimmen ihn mit der Genehmigung ab. | Straßenverkehrs-Ordnung, § 45 Abs. 6 |
| Nachbargrundstück | Hammerschlags- und Leiterrecht nach dem Nachbarrechtsgesetz; die Anzeige erfolgt einen Monat vorher, die Monatsfrist ergibt sich über eine Verweisung. Gegenüber Eigentümern öffentlicher Straßen gilt das Recht nicht. | Die Anzeige bereiten wir früh vor; die rechtliche Bewertung liegt bei Ihrer Rechtsvertretung, nicht bei uns. | § 47 Abs. 1, 3, 4 NNachbG |
Der Zensus 2022 zählt in Hannover 38.552 Wohnungen aus der Zeit vor 1919, 42.722 aus 1919 bis 1949 und 74.319 aus den 1950er-Jahren. In diesen Beständen entscheiden Fassadenaufbau und Gehwegbreite über Gerüstart und beanspruchte Fläche; geplant wird nach Aufmaß.
Das Verwaltungsportal der Stadt verlangt den Antrag möglichst zwei Wochen vor dem geplanten Termin, mindestens aber acht Arbeitstage vorher. Samstage, Sonntage und Feiertage zählen nicht mit. Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu fünf Werktage. Wir stellen den Antrag deshalb, sobald Aufmaß und Standzeit feststehen.
Das Verwaltungsportal nennt für das Baugerüst eine Gesamtgebühr von 98,25 Euro, jede Verlängerung bis vier Wochen kostet 38,25 Euro. Bei erhöhtem Prüfaufwand oder Ortstermin kann die Gebühr höher ausfallen. Die Sondernutzungsgebührenordnung rechnet nach Grundfläche und Zone. Das Gerüst selbst steht als eigene Position im Festpreis nach Objektcheck.
Die Gebührenordnung unterscheidet Zone I, die Innenstadt, und Zone II, das übrige Stadtgebiet. Welche Zone für Ihr Objekt gilt, steht im Plan der Anlage I zur Gebührenordnung. Wir prüfen das beim Aufmaß und nennen Ihnen die Zone, bevor Sie über die Standzeit entscheiden.
Quellen: Landeshauptstadt Hannover: Baustelle ohne Tiefbau · Landeshauptstadt Hannover: Sondernutzungssatzung (Stand Änderung 19.03.2026) · Landeshauptstadt Hannover: Sondernutzungsgebührenordnung · Straßengesetz Niedersachsen (NStrG) § 18, VORIS · Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen (NNachbG) § 47, VORIS · Niedersächsische Bauordnung (NBauO), Anhang Nr. 11.16, VORIS · StVO § 45 · Zensus 2022 (Destatis): Wohnungen und Gebäude nach Gemeinde
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