In Freiburg zahlen Sie für ein Gerüst auf öffentlichem Grund je angefangenem Quadratmeter und Tag zwischen 0,07 Euro in den Ortschaften und 0,17 Euro in der Innenstadt; für gesetzlich geforderte nachträgliche Wärmeschutzmaßnahmen entfällt die Gebühr. Den Antrag stellt die Baufirma. SVEAG bereitet die Vergabe an einen Betrieb aus dem Partnernetz vor und bewahrt Bescheid und Prüfprotokoll im Objektordner auf.
Freiburg staffelt die Gerüstgebühr nach vier Stadtzonen und nimmt Wärmeschutz aus. Wie ein Gerüst grundsätzlich entsteht, steht auf der Seite Gerüstbau.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Antragsweg | Sondernutzungserlaubnis und verkehrsrechtliche Anordnung beantragt die Baufirma, nicht der Bauherr, per Mail bei der Baustellenkoordinierung; verlangt werden Lageplan und Verkehrszeichenplan sowie ein Bauleiter mit RSA-21-Zertifikat. § 45 Abs. 6 StVO nennt den Unternehmer als Adressaten. | Der Gerüstbaubetrieb ist Antragsteller; wir geben Maße und Termine an. | Stadt Freiburg: Antrag auf Sondernutzungserlaubnis mit verkehrsrechtlicher Anordnung |
| Gebühr | Nr. 16 des Gebührenverzeichnisses rechnet täglich je angefangenem Quadratmeter Verkehrsfläche, gestaffelt nach vier Zonen. Dazu kommt eine Verwaltungsgebühr, die die Stadt mit 10,20 bis 767 Euro angibt. | Zone und beanspruchte Fläche entscheiden; wir ermitteln beides vor dem Angebot. | Sondernutzungsgebührensatzung Nr. 16; Stadt Freiburg: Kosten |
| Wärmeschutz und Werbung | Gebührenfrei bleiben nachträgliche, gesetzlich erforderliche Wärmeschutzmaßnahmen. Großformatige Gerüstwerbung ab 10 m² kostet 300 Euro im Monat je angefangene 50 m² Ansichtsfläche. | Ob Ihre Dämmung unter die Befreiung fällt, entscheidet die Stadt; wir stellen die Unterlagen zusammen. | Sondernutzungsgebührensatzung § 3 Nr. 5, Nr. 12 |
| Nachbargrundstück | Braucht das Gerüst Platz auf dem Nachbargrundstück, ist dessen Eigentümer und Besitzer zwei Wochen vor Beginn der Benutzung zu informieren. | Wir liefern die Angaben; die rechtliche Prüfung liegt bei Ihrer Rechtsvertretung. | § 7d Abs. 1 und 2 NRG BW |
Der Zensus 2022 zählt 12.565 Freiburger Wohnungen aus der Zeit vor 1919 und 9.300 aus 1919 bis 1949. Liegt das Haus in der Innenstadt, gilt Zone I mit 0,17 Euro je Quadratmeter und Tag, dem höchsten Satz.
14.193 Wohnungen stammen aus den 1950er und 20.565 aus den 1960er Jahren (Zensus 2022). Wird dort nachträglich gedämmt, kann die Gebührenfreiheit für gesetzlich geforderten Wärmeschutz greifen.
Nr. 16 des Gebührenverzeichnisses nennt täglich je angefangenem Quadratmeter Verkehrsfläche 0,17 Euro in Zone I, 0,13 Euro in Zone II, 0,10 Euro in Zone III und 0,07 Euro in Zone IV. Zone I ist die Innenstadt, Zone IV umfasst Ortschaften wie Munzingen oder Kappel. Dazu kommt eine Verwaltungsgebühr von laut Stadt 10,20 bis 767 Euro.
Möglicherweise. § 3 Nr. 5 der Sondernutzungsgebührensatzung befreit nachträglich an Gebäuden gesetzlich erforderliche Wärmeschutzmaßnahmen von der Sondernutzungsgebühr. Der Wortlaut verlangt „gesetzlich erforderlich“; ob Ihre Maßnahme darunter fällt, entscheidet die Stadt im Einzelfall. Wir stellen die Unterlagen so zusammen, dass die Frage vor der Vergabe geklärt ist.
Die Baufirma, nicht der Bauherr, und zwar per Mail bei der Baustellenkoordinierung, mit Lageplan, Verkehrszeichenplan und RSA-21-Zertifikat des verantwortlichen Bauleiters. Das Stadtportal nennt zwei Wochen Mindestvorlauf, die Baustellenkoordinierung auf ihrer Antragsseite 15 Arbeitstage. Wir legen die längere Frist in die Terminkette.
Quellen: Freiburg: Sondernutzungsgebührensatzung (8.2) · Stadt Freiburg: Antrag auf Sondernutzungserlaubnis mit verkehrsrechtlicher Anordnung · Stadt Freiburg: Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen · NRG Baden-Württemberg § 7d · Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen · StVO § 45
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