Gerüstbau in Freiburg im Breisgau für Hausverwaltungen und WEGs

In Freiburg zahlen Sie für ein Gerüst auf öffentlichem Grund je angefangenem Quadratmeter und Tag zwischen 0,07 Euro in den Ortschaften und 0,17 Euro in der Innenstadt; für gesetzlich geforderte nachträgliche Wärmeschutzmaßnahmen entfällt die Gebühr. Den Antrag stellt die Baufirma. SVEAG bereitet die Vergabe an einen Betrieb aus dem Partnernetz vor und bewahrt Bescheid und Prüfprotokoll im Objektordner auf.

Auf einen Blick

Was in Freiburg im Breisgau gilt

Freiburg staffelt die Gerüstgebühr nach vier Stadtzonen und nimmt Wärmeschutz aus. Wie ein Gerüst grundsätzlich entsteht, steht auf der Seite Gerüstbau.

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
AntragswegSondernutzungserlaubnis und verkehrsrechtliche Anordnung beantragt die Baufirma, nicht der Bauherr, per Mail bei der Baustellenkoordinierung; verlangt werden Lageplan und Verkehrszeichenplan sowie ein Bauleiter mit RSA-21-Zertifikat. § 45 Abs. 6 StVO nennt den Unternehmer als Adressaten.Der Gerüstbaubetrieb ist Antragsteller; wir geben Maße und Termine an.Stadt Freiburg: Antrag auf Sondernutzungserlaubnis mit verkehrsrechtlicher Anordnung
GebührNr. 16 des Gebührenverzeichnisses rechnet täglich je angefangenem Quadratmeter Verkehrsfläche, gestaffelt nach vier Zonen. Dazu kommt eine Verwaltungsgebühr, die die Stadt mit 10,20 bis 767 Euro angibt.Zone und beanspruchte Fläche entscheiden; wir ermitteln beides vor dem Angebot.Sondernutzungsgebührensatzung Nr. 16; Stadt Freiburg: Kosten
Wärmeschutz und WerbungGebührenfrei bleiben nachträgliche, gesetzlich erforderliche Wärmeschutzmaßnahmen. Großformatige Gerüstwerbung ab 10 m² kostet 300 Euro im Monat je angefangene 50 m² Ansichtsfläche.Ob Ihre Dämmung unter die Befreiung fällt, entscheidet die Stadt; wir stellen die Unterlagen zusammen.Sondernutzungsgebührensatzung § 3 Nr. 5, Nr. 12
NachbargrundstückBraucht das Gerüst Platz auf dem Nachbargrundstück, ist dessen Eigentümer und Besitzer zwei Wochen vor Beginn der Benutzung zu informieren.Wir liefern die Angaben; die rechtliche Prüfung liegt bei Ihrer Rechtsvertretung.§ 7d Abs. 1 und 2 NRG BW

Wo das in Freiburg im Breisgau besonders zählt

Altbau in Zone I

Der Zensus 2022 zählt 12.565 Freiburger Wohnungen aus der Zeit vor 1919 und 9.300 aus 1919 bis 1949. Liegt das Haus in der Innenstadt, gilt Zone I mit 0,17 Euro je Quadratmeter und Tag, dem höchsten Satz.

Bestand der 1950er und 1960er

14.193 Wohnungen stammen aus den 1950er und 20.565 aus den 1960er Jahren (Zensus 2022). Wird dort nachträglich gedämmt, kann die Gebührenfreiheit für gesetzlich geforderten Wärmeschutz greifen.

Gerüst in Freiburg: Ablauf nach Zone und Antrag

  1. Zone bestimmen. Wir ordnen die Adresse einer der vier Gebührenzonen zu und rechnen den Tagessatz je Quadratmeter vor.
  2. Baufirma stellt den Antrag. Der Gerüstbaubetrieb reicht Lageplan und Verkehrszeichenplan bei der Baustellenkoordinierung ein; wir terminieren mit zwei Wochen, besser 15 Arbeitstagen Vorlauf.
  3. Befreiung prüfen. Bei Dämmung klären wir, ob die Maßnahme als gesetzlich erforderlicher Wärmeschutz gebührenfrei bleibt.
  4. Ablage. Bescheid, Zonenzuordnung und Prüfprotokoll gehen in den Objektordner, bevor die Handwerker aufsteigen.

Unsere Leistungen in Freiburg im Breisgau

Häufige Fragen zu Gerüstbau in Freiburg im Breisgau

Welche Gebühr gilt für ein Gerüst in Freiburg?

Nr. 16 des Gebührenverzeichnisses nennt täglich je angefangenem Quadratmeter Verkehrsfläche 0,17 Euro in Zone I, 0,13 Euro in Zone II, 0,10 Euro in Zone III und 0,07 Euro in Zone IV. Zone I ist die Innenstadt, Zone IV umfasst Ortschaften wie Munzingen oder Kappel. Dazu kommt eine Verwaltungsgebühr von laut Stadt 10,20 bis 767 Euro.

Ist das Gerüst für eine Dämmung in Freiburg gebührenfrei?

Möglicherweise. § 3 Nr. 5 der Sondernutzungsgebührensatzung befreit nachträglich an Gebäuden gesetzlich erforderliche Wärmeschutzmaßnahmen von der Sondernutzungsgebühr. Der Wortlaut verlangt „gesetzlich erforderlich“; ob Ihre Maßnahme darunter fällt, entscheidet die Stadt im Einzelfall. Wir stellen die Unterlagen so zusammen, dass die Frage vor der Vergabe geklärt ist.

Wer stellt in Freiburg den Antrag für das Gerüst?

Die Baufirma, nicht der Bauherr, und zwar per Mail bei der Baustellenkoordinierung, mit Lageplan, Verkehrszeichenplan und RSA-21-Zertifikat des verantwortlichen Bauleiters. Das Stadtportal nennt zwei Wochen Mindestvorlauf, die Baustellenkoordinierung auf ihrer Antragsseite 15 Arbeitstage. Wir legen die längere Frist in die Terminkette.

Weiterführend

Quellen: Freiburg: Sondernutzungsgebührensatzung (8.2) · Stadt Freiburg: Antrag auf Sondernutzungserlaubnis mit verkehrsrechtlicher Anordnung · Stadt Freiburg: Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen · NRG Baden-Württemberg § 7d · Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen · StVO § 45

Alles zur Leistung auf der Seite Gerüstbau, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Freiburg im Breisgau.

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