Die Homburger Sondernutzungssatzung berechnet Gerüste mit 1 € je angefangenem Quadratmeter und Monat, gestaffelt von 100 % in der Fußgängerzone bis 60 % in den Stadtteilen. Die Kreisstadt erteilt die Erlaubnis. SVEAG koordiniert das, bereitet die Vergabe an einen Partner-Gerüstbaubetrieb vor und legt das Prüfprotokoll im Objektordner ab.
Homburg regelt Erlaubnis und Gebühr in einer einzigen Satzung von 2008; dazu kommt Landesrecht für Nachbarn und Bauordnung.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Erlaubnis durch die Kreisstadt | Gerüste, Container, Geräte und Bauzäune sind Sondernutzungen. Aufgestellt wird erst, wenn die Kreisstadt Homburg die Erlaubnis erteilt hat. Liegt eine StVO-Ausnahme oder Baugenehmigung vor, entfällt die gesonderte Erlaubnis, die Stadt wird aber gehört. | Bei Absperrungen mit Anordnung nach StVO kann also ein Bescheid die Sondernutzung gleich mit regeln; das klären wir vorab. | § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Sondernutzungssatzung |
| Zonen | Die Gebührensätze gelten in vier Zonen: Fußgängerzone Eisenbahnstraße mit Brunnen- und Christian-Weber-Platz (100 %), angrenzende Flächen samt Marktplatz (90 %), sonstige innenstädtische Flächen (80 %) und die Stadtteile (60 %). | Gerüste an Objekten in den Stadtteilen sind günstiger als solche in der Innenstadt. | Gebührenverzeichnis A. II |
| Nachbargrundstück | Das Saarländische Nachbargesetz verpflichtet Nachbarn, ein Gerüst vorübergehend zu dulden, und verlangt zwei Wochen vorher eine Anzeige. Bei mehr als zwei Wochen Nutzung ist eine Entschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete für einen vergleichbaren Lagerplatz fällig. | Wir beraten dazu nicht rechtlich; Anzeige und Entschädigung stimmen Sie mit Ihrer Rechtsvertretung ab. | § 24 bis § 26 NachbG Saarland |
| Ohne Erlaubnis | Wer ohne Erlaubnis eine Sondernutzung ausübt, begeht nach dem Saarländischen Straßengesetz eine Ordnungswidrigkeit; der Rahmen liegt bei bis zu 500 €. | Ein Gerüst vor dem Bescheid aufzustellen, lohnt sich nicht. | § 61 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StrG Saarland |
Homburg zählt nach dem Zensus 2022 4.177 Wohnungen aus den 1970er, 3.304 aus den 1950er und 3.244 aus den 1960er Jahren, bei 23.206 insgesamt. Die Eigentümerquote liegt bei 50,50 %; 7.096 Wohnungen gehören WEG. Oft stehen Fassaden hinter Vorgärten statt direkt am Gehweg.
Die Kreisstadt Homburg selbst; ihre Sondernutzungssatzung führt Gerüste, Container, Geräte und Bauzäune ausdrücklich als Sondernutzung. Aufgebaut werden darf erst nach der Erlaubnis. Liegt eine Ausnahmegenehmigung nach der StVO oder eine Baugenehmigung vor, bedarf es keiner gesonderten Erlaubnis, die Stadt wird jedoch gehört.
Das Gebührenverzeichnis nennt 1 € je angefangenem Quadratmeter und Monat, ab einer Standzeit über 48 Stunden, mindestens 5 €. Der Satz wird nach Zonen gestaffelt: 100 % in der Fußgängerzone, 90 %, 80 % und in den Stadtteilen 60 %. Die Satzung stammt von 2008; Änderungen sind uns nicht bekannt.
Ja, nach der Gebührenstaffelung: Sondernutzungen in den Stadtteilen gelten als Zone D und werden mit 60 % des Grundsatzes berechnet, in der Fußgängerzone sind es 100 %. Welche Zone Ihr Objekt trifft, ergibt sich aus der Lage; im Zweifel fragen Sie die Stadtverwaltung nach der Zonenzuordnung.
Quellen: Sondernutzungssatzung Homburg (32-3, 2008) · Saarländisches Nachbargesetz · Saarländisches Straßengesetz · Landesbauordnung Saarland · Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen
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