Ein Gerüst in Koblenz braucht keine Baugenehmigung, reicht es aber auf Gehweg oder Fahrbahn, ist eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis nötig, und beim Nachbarn eine Anzeige zwei Wochen vorher. SVEAG koordiniert Erlaubnis, Vergabe und Prüfprotokoll; Aufbau, Statik und Prüfung liegen beim Gerüstbaubetrieb aus dem Partnernetz.
Welche Stelle der Stadtverwaltung in Koblenz den Antrag annimmt und was sie kostet, klären wir vor jedem Auftrag; belegt sind hier die Regeln des Landes, die Gerüstbau in Koblenz rahmen.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Baugenehmigung | Gerüste stehen in der Liste der Anlagen, die keine Baugenehmigung brauchen, unbeschadet anderer erforderlicher Genehmigungen. | Kein Bauantrag nötig; Erlaubnisse für den Straßenraum und Nachbarn bleiben davon unberührt. | § 62 Abs. 1 Nr. 9 LBauO RP |
| Erlaubnis für Gehweg und Fahrbahn | Wer die Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzt, braucht eine Sondernutzungserlaubnis, die nur auf Zeit oder Widerruf und mit Auflagen erteilt wird. Für Sondernutzung kann eine Gebühr erhoben werden; Beträge stehen nicht im Landesgesetz. Ohne Erlaubnis droht ein Bußgeld bis 10.000 Euro. | Standzeit im Antrag realistisch ansetzen, weil die Erlaubnis befristet ist; die Gebühr der Stadt nennen wir im Angebot, sobald sie geklärt ist. | §§ 41, 47, 53 LStrG RP |
| Verkehrsrechtliche Anordnung | Wer Arbeiten ausführt, die den Straßenverkehr beeinflussen, holt vorher die Anordnung der zuständigen Behörde ein; Adressat ist der Bauunternehmer, bei einem Gerüst in der Regel der Gerüstbaubetrieb. | Der Gerüstbaubetrieb stellt den Antrag, wir halten die Termine zusammen. | § 45 Abs. 6 StVO |
| Nachbargrundstück | Die Absicht, das Nachbargrundstück zu benutzen, ist mindestens zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen. Dauert die Benutzung länger als zwei Wochen, ist für die ganze Zeit eine angemessene Entschädigung vorgesehen. | Anzeige früh vorbereiten und Standzeit schätzen. Wir beraten dazu nicht rechtlich, Abstimmung mit Ihrer Rechtsvertretung. | §§ 22, 25 LNRG RP |
Der Zensus 2022 zählt in Koblenz 7.686 Wohnungen aus der Zeit vor 1919, 11.460 aus den 1950ern und 12.455 aus den 1960ern. Bei älteren Fassaden empfiehlt sich vor dem Gerüst ein Gutachten, damit Gerüstart und Verankerung zum Putz passen.
Nein. Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz führt Gerüste in § 62 unter den Anlagen, die keine Baugenehmigung brauchen, unbeschadet anderer erforderlicher Genehmigungen. Steht das Gerüst auf Gehweg oder Fahrbahn, ist trotzdem eine Sondernutzungserlaubnis nötig, und beim Nachbargrundstück gilt die Anzeigepflicht. Wir klären diese Punkte vor dem Auftrag.
Nach dem Landesnachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz mindestens zwei Wochen vor Beginn der Benutzung, gegenüber Eigentümer und Nutzungsberechtigtem. Dauert die Benutzung länger als zwei Wochen, ist für die ganze Zeit eine angemessene Entschädigung vorgesehen. Wir bereiten die Anzeige vor, beraten aber nicht rechtlich; die Bewertung liegt bei Ihrer Rechtsvertretung.
Nach dem Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz nur auf Zeit oder auf Widerruf, und sie kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Deshalb nennen wir im Antrag eine Standzeit, die zu den Gewerken passt, und melden eine Verlängerung früh. Welche Gebühr die Stadt Koblenz erhebt, steht im Landesgesetz nicht; das klären wir mit der Stadt.
Quellen: LStrG Rheinland-Pfalz §§ 41, 47, 53 · LNRG Rheinland-Pfalz §§ 21 bis 25 · LBauO Rheinland-Pfalz § 62 · StVO § 45 · Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen
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