Gerüstbau in Gera für Hausverwaltungen und WEGs

Geras Gebührenkatalog rechnet Gerüste nach laufenden Metern und Wochen ab, mit Fußgängertunnel ab 0,90 € je Meter. Beantragen Sie mindestens 14 Tage vorher; der Fachdienst Verkehr erteilt die Erlaubnis. SVEAG koordiniert Antrag und Termine, bereitet die Vergabe an einen Partner-Gerüstbaubetrieb vor und legt das Prüfprotokoll ab.

Auf einen Blick

Was in Gera gilt

In Gera sind Zuständigkeit, Gebührenkatalog und eine Besonderheit für Straßenbahnstrecken schriftlich geregelt.

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
Antrag und ZuständigkeitDer Antrag geht schriftlich an die Stadtverwaltung, mit zwei Lageplänen samt Maßangaben. Den Antrag nimmt der Bauservice H35 entgegen, die Erlaubnis erteilt der Fachdienst Verkehr. Die Erlaubnis ergeht auf Zeit oder Widerruf und kann Auflagen enthalten.Lagepläne mit Maßangaben sind Pflicht; deshalb nehmen wir das Aufmaß vorab.§ 5, § 6 Sondernutzungssatzung; Serviceportal Gera
TarifDer Katalog unterscheidet Gerüste mit und ohne Fußgängertunnel und drei Straßengruppen. Verlängerungen kosten das Anderthalbfache der ursprünglichen Gebühr.Ein knapp kalkulierter Zeitraum wird teuer, wenn er verlängert werden muss; die Grundstandzeit sollte Puffer enthalten.Sondernutzungsgebührensatzung Anlage 1 Nr. 1.1, 1.3
StraßenbahnSteht das Gerüst im Bereich von Fahrleitungen oder deren Abspannungen der Straßenbahn, ist vorab die schriftliche Genehmigung der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH einzuholen.Bei Objekten an Straßenbahnstrecken kommt ein weiterer Genehmiger hinzu; wir fragen früh nach.§ 9 Abs. 3 Sondernutzungssatzung
Absperrung und NachbarFür Absperrung und Beschilderung verlangt § 45 Abs. 6 StVO eine Anordnung der Behörde, die der Unternehmer einholt. Das Thüringer Nachbarrecht verlangt für ein Gerüst über dem Nachbargrundstück eine Anzeige mindestens zwei Wochen vorher.Wir beraten dazu nicht rechtlich; stimmen Sie sich mit Ihrer Rechtsvertretung ab.§ 45 StVO; § 22 ThürNRG

Wo das in Gera besonders zählt

Vorkriegsbestand und Plattenbau

Gera zählt nach dem Zensus 2022 12.779 Wohnungen aus der Zeit vor 1919 und 11.523 aus den 1970er Jahren, bei 59.423 insgesamt. Die Eigentümerquote liegt bei 23,13 %; 10.416 Wohnungen sind WEG-Eigentum. Ältere Fassaden und Zeilenbauten verlangen unterschiedliche Gerüstlängen.

Gerüststellung in Gera Schritt für Schritt

  1. Meter und Straßengruppe bestimmen. Wir messen die Gerüstlänge in laufenden Metern und klären, ob die Straße in Gruppe A, B oder C fällt und ob ein Fußgängertunnel nötig ist.
  2. Antrag mit zwei Lageplänen. Der Antrag mit Maßplänen geht mindestens 14 Tage vor Aufbau an die Stadtverwaltung; der Bauservice H35 nimmt ihn entgegen.
  3. Straßenbahn abklären. Liegt das Objekt an einer Strecke mit Fahrleitung, holen wir die Zustimmung der Geraer Verkehrsbetriebe ein.
  4. Verlängerung im Blick behalten. Wir melden eine Verlängerung rechtzeitig, weil sie nach dem Katalog das Anderthalbfache kostet, und legen das Prüfprotokoll ab.

Unsere Leistungen in Gera

Häufige Fragen zu Gerüstbau in Gera

Welche Stelle in Gera erteilt die Sondernutzungserlaubnis für ein Gerüst?

Zuständig ist der Fachdienst Verkehr; Anträge und Anzeigen nimmt der Bauservice H35 entgegen. Der Antrag soll mindestens 14 Tage vor Beginn eingehen und braucht zwei Lagepläne mit Maßangaben. Die Erlaubnis wird schriftlich auf Zeit oder Widerruf erteilt und kann Auflagen enthalten.

Wie rechnet Gera Gerüste ab, und was kostet eine Verlängerung?

Je angefangenem laufendem Meter und Woche, je nach Straßengruppe A bis C: mit Fußgängertunnel 1,10, 1,00 oder 0,90 €, ohne Tunnel 1,70, 1,40 oder 1,10 €. Eine Verlängerung kostet die 1,5-fache Gebühr. Deshalb sollte die Standzeit im ersten Antrag realistisch gewählt sein.

Muss ich bei Gerüsten an Geraer Straßenbahnstrecken noch jemanden fragen?

Ja. Steht ein Gerüst im Bereich von Fahrleitungen oder Fahrleitungs-Abspannungen der Straßenbahn, verlangt die Sondernutzungssatzung vorab die schriftliche Genehmigung der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH. Diese gilt zusätzlich zur Sondernutzungserlaubnis der Stadt. Wer das vergisst, verzögert den Aufbau. Fragen Sie die Verkehrsbetriebe deshalb schon bei der Planung der Gerüstlage, nicht erst am Aufbautag.

Weiterführend

Quellen: Stadt Gera: Sondernutzung von Straßen und Gehwegen · Serviceportal Gera: Sondernutzungserlaubnis · Sondernutzungssatzung Gera · Sondernutzungsgebührensatzung Gera · § 45 StVO · Thüringer Nachbarrechtsgesetz · Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen

Alles zur Leistung auf der Seite Gerüstbau, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Gera.

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