In München kostet ein Gerüst auf öffentlichem Grund in den ersten 13 Wochen 1,50 Euro je angefangenem Quadratmeter und Woche, in den Stadtbezirken 1 bis 3 und am Mittleren Ring 50 Prozent mehr. Das Mobilitätsreferat erteilt Erlaubnis und Anordnung. SVEAG holt dafür Angebote eines Gerüstbaubetriebs aus dem Partnernetz ein und hinterlegt Prüfprotokoll und Bescheid im Objektordner.
Wer in München ein Gerüst über die Grundstücksgrenze hinaus stellt, braucht zwei Genehmigungen. Das Grundprinzip beschreibt die Seite Gerüstbau; für München kommt dazu:
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Zwei Erlaubnisse | Bei Baumaßnahmen auf öffentlichem Grund braucht es eine Sondernutzungserlaubnis und eine verkehrsrechtliche Anordnung; das Mobilitätsreferat ist für beides Ansprechstelle. | Ein Antrag, ein Ansprechpartner; der Gerüstbaubetrieb stellt ihn. | Stadt München: Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3); § 45 Abs. 6 StVO |
| Unterlagen | Verlangt werden Antragsformular, Verkehrszeichenplan und das MVAS-Zertifikat der verantwortlichen Person vor Ort. | Der Gerüstbaubetrieb benennt die Person; wir prüfen vorab, dass die Nachweise vollständig sind. | Stadt München: Temporäre Anordnungen, Benötigte Unterlagen |
| Gebühr nach Standzeit | Der Satz je Quadratmeter und Woche bleibt bis zur 13. Woche gleich und steigt danach mit Standzeit und Größe der Einrichtung. | Eine knappe Grundstandzeit senkt die Gebühr; wir weisen sie im Angebot einzeln aus. | SoNuGebS Anlage 1 Nr. 1.1 |
| Nachbargrundstück | Absicht, Art und Dauer der Arbeiten sind dem Nachbarn mindestens einen Monat vor Beginn anzuzeigen, wenn das Gerüst sein Grundstück berührt. | Die rechtliche Bewertung liegt bei Ihrer Rechtsvertretung, nicht bei uns. | Art. 46b Abs. 3 AGBGB |
Laut Zensus 2022 stammen 79.807 Münchner Wohnungen aus der Zeit vor 1919 und 67.042 aus 1919 bis 1949. In den Stadtbezirken 1 bis 3 und am Mittleren Ring gilt für Gerüste ein Aufschlag von 50 Prozent; ob Ihr Objekt dort liegt, klären wir vor dem Angebot.
344.763 Wohnungen liegen in Gebäuden einer Eigentümergemeinschaft, 117.756 stammen aus den 1950er und 161.180 aus den 1960er Jahren (Zensus 2022). Für Dämmung und Putz beschließt die Gemeinschaft Maßnahme und Gerüst gemeinsam.
Das Mobilitätsreferat nennt für kleinere Baustellen ohne Eingriff in die Fahrbahn bis zu drei Wochen, für mittlere bis große bis zu sieben Wochen (Stand 28. September 2026). Länger kann es dauern, wenn andere Nutzungen kollidieren oder weitere Stellen beteiligt sind. Wir rechnen diese Zeit in die Terminkette ein, bevor ein Aufbautermin zugesagt wird.
Ja. In den ersten 13 Wochen gelten 1,50 Euro je angefangenem Quadratmeter und Woche. Ab Woche 14 steigt der Satz nach Größe der Baustelleneinrichtung, bei über 150 bis 300 m² auf 2,50 Euro. Deshalb setzen wir die Grundstandzeit realistisch an und beauftragen den Abbau, sobald die Gewerke fertig sind.
Firmenwerbung der auf der Baustelle tätigen Unternehmen ist bis 1 m² gebührenfrei. Andere Werbung kostet nach dem Gebührenverzeichnis 5,00 Euro je Quadratmeter Werbefläche und Woche; ob zusätzlich eine Genehmigung für Werbeanlagen nötig ist, klären wir vorab im Rahmen der Werbeflächen.
Quellen: Stadt München: Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum (MOR-GB2.3) · Stadt München: Sondernutzungsgebührensatzung (SoNuGebS) · AGBGB Art. 46b · Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen · StVO § 45
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