Gebäudedienstleistungen in Hamburg – für Hausverwaltungen, WEGs und Eigentümer

Hamburg ist der Hauptsitz von SVEAG. Von hier aus übernehmen wir für Hausverwaltungen und WEGs die Pflichten, die das Hamburgische Wegegesetz Anliegern auferlegt – vor allem die Gehwegreinigung samt Laub – sowie Treppenhausreinigung, Baumpflege und Wartung. Jeder Einsatz wird dokumentiert, die Haftung für die vereinbarten Flächen liegt bei uns.

Auf einen Blick

Quartiere & Gebäudebestand

Hoheluft-Ost

Von rund 6.000 Wohnungen gehören 62,1 % zu Gebäuden aus der Zeit vor 1950, im Stadtdurchschnitt sind es 23,2 %. Im Altbaubestand stehen Treppenhausreinigung und Gehwegpflege im Mittelpunkt der Objektbetreuung.

Steilshoop

Von 9.134 Wohnungen entstanden 84,1 % zwischen 1970 und 1989, 58,4 % liegen in Häusern ab 13 Wohnungen. Großsiedlungen brauchen Tonnenanlagen-, Grünflächen- und Treppenhauspflege im festen Rhythmus.

HafenCity

70,6 % der Wohnungen sind 2010 oder später gebaut, bei 77,4 % umfasst das Gebäude 13 oder mehr Wohnungen. Im jungen Bestand verschiebt sich der Schwerpunkt von der Instandsetzung zur Wartung: Anlagen, Prüffristen, Protokolle.

Hamm

Der Stadtteil zählt 23.881 Wohnungen, 74,9 % davon in Gebäuden mit Baujahr 1950 bis 1969, 54,0 % in Gebäuden mit sieben bis zwölf Wohnungen. Die Eigentumsquote liegt bei 3,5 %.

Lokale Pflichten in Hamburg

In Hamburg regelt kein Ortsrecht, sondern das Hamburgische Wegegesetz (HWG) die Pflichten der Anlieger. Dazu kommen die Baumschutzverordnung von 2023 und die Regeln der Stadtreinigung.

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
Wer verpflichtet istEigentümer sowie Erbbau- und Nießbrauchsberechtigte; bei WEGs die Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz.Die WEG-Verwaltung steht selbst im Gesetz.HWG § 3, § 29 Abs. 2
Beauftragte PersonPersonenmehrheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Eigentümer, die nicht in der Nähe wohnen, beauftragen eine geeignete Person. Fällt sie aus, ist unverzüglich Ersatz zu bestellen.Vertretung vertraglich regeln.HWG § 34
ReinigungDie Reinigungspflicht umfasst Laub, Unrat und sonstige Verschmutzungen; der Kehricht ist wegzuschaffen und darf nicht auf andere Bestandteile der öffentlichen Wege gelangen. Die Häufigkeit richtet sich nach den örtlichen Erfordernissen.Im Herbst reicht ein fester Wochentermin oft nicht.HWG § 30 Abs. 2–3
Welche FlächeBaulich abgesetzte Geh- und Radwege in voller Breite, Wohnwege bis zur Mitte; in verkehrsberuhigten Bereichen ohne Abgrenzung bis 2 m ab Grundstücksgrenze.Umfang je Straße vorab festhalten.HWG § 30 Abs. 1
WinterEigentümer sind auch für Räumen und Streuen pflichtig; Details unter Winterdienst in Hamburg.Bei WEGs trifft es die Verwaltung.HWG § 29 Abs. 2, § 31
Bäume und HeckenGeschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, bestimmte Baumgruppen und Hecken ab 80 cm Höhe.Auch Hecken im Hof können unter die Verordnung fallen.Baumschutzverordnung § 1
TonnenRestmüll wöchentlich oder 14-täglich, Biotonne 14-täglich, Papiertonne alle vier Wochen; Tonnen am Abfuhrtag bis 6 Uhr bereitstellen.Frühe Bereitstellung gehört in den Hausmeisterplan.Stadtreinigung Hamburg, Restmüll und Gebühren

Wann die Stadtreinigung den Gehweg übernimmt

Nicht jede Hamburger Straße fegen die Anlieger selbst. Das Wegereinigungsverzeichnis, eine Rechtsverordnung des Senats, bestimmt die Wege, auf denen der öffentliche Reinigungsdienst die Anliegerpflicht erfüllt. Dort zahlen Eigentümer Benutzungsgebühren nach Frontlänge und Reinigungshäufigkeit.

Diese Gebühren ruhen als öffentliche Last auf dem angrenzenden Grundstück. Vor der Vergabe einer Gehwegreinigung lohnt daher der Blick ins Verzeichnis, damit keine Front doppelt bezahlt wird.

Quelle: Hamburgisches Wegegesetz, § 32 Abs. 1–3 und § 33 Abs. 1–2.

Baumschutz beginnt am Wurzelbereich

Die Baumschutzverordnung verbietet nicht nur das Fällen geschützter Bäume und Hecken, sondern auch jede Beeinträchtigung ihres Wurzelbereichs. Als geschützt gilt die Bodenfläche unter der Krone plus 1,5 m nach allen Seiten, bei Hecken plus 0,5 m.

Genannt sind unter anderem gelagerte Gartenabfälle, Bodenaushub oder Schutt, das Befahren mit schwerem Gerät, neue Stellplätze und Herbizide. Bei Pflegeeinsätzen bleibt Grünschnitt deshalb nicht unter der Krone liegen.

Quelle: Hamburgische Baumschutzverordnung, § 4 Abs. 1 und 2.

Die 6 wichtigsten Leistungen in Hamburg

Winterdienst

Das Wegegesetz nimmt bei WEGs die Verwaltung selbst in die Pflicht.

Gehwegreinigung

Reinigung nach örtlichem Bedarf, Kehricht muss vom Weg.

Laubbeseitigung & Kehrservice

Laub ist im Wegegesetz ausdrücklich Teil der Anliegerpflicht.

Baumpflege

Bäume ab 80 cm Umfang und Hecken ab 80 cm Höhe sind geschützt.

Treppenhausreinigung

In Steilshoop liegen 58,4 % der Wohnungen in Häusern mit 13+ Wohnungen.

Rauchmelderwartung

Neue Hamburgische Bauordnung, Rauchwarnmelder in Schlafräumen und Fluren.

Unsere Komplettpakete

24/7 Notdienst

Bei Wasserschaden, Heizungsausfall oder Aufzugstörung in Ihren Hamburger Objekten koordinieren wir die Einsätze und dokumentieren sie zentral. Unser Hauptsitz liegt in Hamburg.

Wartungsservice

Seit 2026 regelt § 48 Abs. 5 der neuen Hamburgischen Bauordnung die Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren. Das Paket bündelt Rauchmelder, Feuerlöscher und Prüffristen mit einem Nachweis je Wohnung.

Hamburger Objekte an SVEAG übergeben

Nennen Sie uns die Adressen Ihrer Objekte in Hamburg – wir melden uns mit einem Angebot aus dem Hauptsitz. Kontakt aufnehmen

+49 (0) 40 226 37 181 · kontakt@sveag.de

SVEAG in Hamburg – kurz erklärt

Muss in Hamburg die Hausverwaltung selbst für die Gehwegreinigung sorgen?

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ja: Das Hamburgische Wegegesetz nennt in § 29 Abs. 2 die nach dem Wohnungseigentumsgesetz bestellten Verwalter als Verpflichtete. Sie können die Arbeiten an einen Dienstleister vergeben; fällt die beauftragte Person aus, ist nach § 34 unverzüglich Ersatz zu bestellen. Ein Einsatznachweis zeigt, wann gereinigt wurde.

Welche Bäume und Hecken sind in Hamburg geschützt?

Die Hamburgische Baumschutzverordnung von 2023 schützt Bäume ab 80 cm Stammumfang, bestimmte Baumgruppen und Hecken ab 80 cm Höhe. Wer fällen oder stark zurückschneiden lassen will, sollte deshalb vorher klären, ob der Bestand unter die Verordnung fällt – auch bei Hecken im Innenhof einer Wohnanlage.

Wie oft holt die Stadtreinigung in Hamburg Müll ab?

Restmüll wahlweise wöchentlich oder 14-täglich, die Biotonne 14-täglich und die Papiertonne alle vier Wochen. Stellen Eigentümer die Tonnen selbst bereit, muss das am Abfuhrtag bis 6 Uhr geschehen. Grünabfälle aus privaten Gärten nehmen die zwölf Recyclinghöfe kostenlos an. Die Bereitstellung gehört in den Hausmeisterplan.

Gibt es in Hamburg eine Laubtonne für Wohnanlagen mit vielen Bäumen?

Ja. Die Stadtreinigung bietet eine Laubtonne mit 770 Litern an. Ihr Preis deckt höchstens acht Leerungen zwischen dem 1. September und dem 24. Dezember, bereitgestellt wird sie an der Grundstücksgrenze. So lässt sich Herbstlaub von baumreichen Höfen abfahren, ohne die Biotonnen zu überfüllen.

Betreut SVEAG auch Objekte im Hamburger Umland, etwa in Reinbek?

Ja. Von Hamburg aus betreuen wir auch Objekte im Umland, zum Beispiel in Reinbek. Dort gelten das Landesrecht Schleswig-Holsteins und das Ortsrecht der Gemeinde, nicht das Hamburgische Wegegesetz. Nennen Sie uns die Adresse, dann klären wir vorab, welche Pflichten für das Objekt gelten.

Warum SVEAG für Objekte in Hamburg?

Hamburg ist unser Hauptsitz, Disposition und Ansprechpartner sitzen in der Stadt. Wir übernehmen die Anliegerpflichten nach Wegegesetz und die laufende Objektbetreuung aus einer Hand und stellen zu jedem Einsatz einen Nachweis mit Zeit, Ort und Foto im Kundenportal bereit. Das gilt für jede Anlage.

Was wir in Hamburg übernehmen

Reinigung in Hamburg (17)
Winterdienst in Hamburg (1)
Prüfung & Wartung in Hamburg (40)
Weitere Leistungen in Hamburg (248)

Weitere SVEAG-Standorte in der Nähe von Hamburg

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Quellen: Hamburgisches Wegegesetz, §§ 29–31 · Hamburgisches Wegegesetz, § 72 · Hamburgische Baumschutzverordnung · Stadtreinigung Hamburg: Gebührenübersicht · Statistikamt Nord: Zensus 2022, Gebäude und Wohnungen · Hamburgische Bauordnung, § 48 · Statistikamt Nord: Zensus 2022, Wohnungen nach Gebäudegröße · Hamburgisches Wegegesetz, §§ 32–34 · Hamburgische Baumschutzverordnung, § 4 · Statistikamt Nord: Zensus 2022, Baujahr und Kennzahlen nach Stadtteilen