Hamburg ist der Hauptsitz von SVEAG. Von hier aus übernehmen wir für Hausverwaltungen und WEGs die Pflichten, die das Hamburgische Wegegesetz Anliegern auferlegt – vor allem die Gehwegreinigung samt Laub – sowie Treppenhausreinigung, Baumpflege und Wartung. Jeder Einsatz wird dokumentiert, die Haftung für die vereinbarten Flächen liegt bei uns.
Von rund 6.000 Wohnungen gehören 62,1 % zu Gebäuden aus der Zeit vor 1950, im Stadtdurchschnitt sind es 23,2 %. Im Altbaubestand stehen Treppenhausreinigung und Gehwegpflege im Mittelpunkt der Objektbetreuung.
Von 9.134 Wohnungen entstanden 84,1 % zwischen 1970 und 1989, 58,4 % liegen in Häusern ab 13 Wohnungen. Großsiedlungen brauchen Tonnenanlagen-, Grünflächen- und Treppenhauspflege im festen Rhythmus.
70,6 % der Wohnungen sind 2010 oder später gebaut, bei 77,4 % umfasst das Gebäude 13 oder mehr Wohnungen. Im jungen Bestand verschiebt sich der Schwerpunkt von der Instandsetzung zur Wartung: Anlagen, Prüffristen, Protokolle.
Der Stadtteil zählt 23.881 Wohnungen, 74,9 % davon in Gebäuden mit Baujahr 1950 bis 1969, 54,0 % in Gebäuden mit sieben bis zwölf Wohnungen. Die Eigentumsquote liegt bei 3,5 %.
In Hamburg regelt kein Ortsrecht, sondern das Hamburgische Wegegesetz (HWG) die Pflichten der Anlieger. Dazu kommen die Baumschutzverordnung von 2023 und die Regeln der Stadtreinigung.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Wer verpflichtet ist | Eigentümer sowie Erbbau- und Nießbrauchsberechtigte; bei WEGs die Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz. | Die WEG-Verwaltung steht selbst im Gesetz. | HWG § 3, § 29 Abs. 2 |
| Beauftragte Person | Personenmehrheiten ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Eigentümer, die nicht in der Nähe wohnen, beauftragen eine geeignete Person. Fällt sie aus, ist unverzüglich Ersatz zu bestellen. | Vertretung vertraglich regeln. | HWG § 34 |
| Reinigung | Die Reinigungspflicht umfasst Laub, Unrat und sonstige Verschmutzungen; der Kehricht ist wegzuschaffen und darf nicht auf andere Bestandteile der öffentlichen Wege gelangen. Die Häufigkeit richtet sich nach den örtlichen Erfordernissen. | Im Herbst reicht ein fester Wochentermin oft nicht. | HWG § 30 Abs. 2–3 |
| Welche Fläche | Baulich abgesetzte Geh- und Radwege in voller Breite, Wohnwege bis zur Mitte; in verkehrsberuhigten Bereichen ohne Abgrenzung bis 2 m ab Grundstücksgrenze. | Umfang je Straße vorab festhalten. | HWG § 30 Abs. 1 |
| Winter | Eigentümer sind auch für Räumen und Streuen pflichtig; Details unter Winterdienst in Hamburg. | Bei WEGs trifft es die Verwaltung. | HWG § 29 Abs. 2, § 31 |
| Bäume und Hecken | Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang, bestimmte Baumgruppen und Hecken ab 80 cm Höhe. | Auch Hecken im Hof können unter die Verordnung fallen. | Baumschutzverordnung § 1 |
| Tonnen | Restmüll wöchentlich oder 14-täglich, Biotonne 14-täglich, Papiertonne alle vier Wochen; Tonnen am Abfuhrtag bis 6 Uhr bereitstellen. | Frühe Bereitstellung gehört in den Hausmeisterplan. | Stadtreinigung Hamburg, Restmüll und Gebühren |
Nicht jede Hamburger Straße fegen die Anlieger selbst. Das Wegereinigungsverzeichnis, eine Rechtsverordnung des Senats, bestimmt die Wege, auf denen der öffentliche Reinigungsdienst die Anliegerpflicht erfüllt. Dort zahlen Eigentümer Benutzungsgebühren nach Frontlänge und Reinigungshäufigkeit.
Diese Gebühren ruhen als öffentliche Last auf dem angrenzenden Grundstück. Vor der Vergabe einer Gehwegreinigung lohnt daher der Blick ins Verzeichnis, damit keine Front doppelt bezahlt wird.
Quelle: Hamburgisches Wegegesetz, § 32 Abs. 1–3 und § 33 Abs. 1–2.
Die Baumschutzverordnung verbietet nicht nur das Fällen geschützter Bäume und Hecken, sondern auch jede Beeinträchtigung ihres Wurzelbereichs. Als geschützt gilt die Bodenfläche unter der Krone plus 1,5 m nach allen Seiten, bei Hecken plus 0,5 m.
Genannt sind unter anderem gelagerte Gartenabfälle, Bodenaushub oder Schutt, das Befahren mit schwerem Gerät, neue Stellplätze und Herbizide. Bei Pflegeeinsätzen bleibt Grünschnitt deshalb nicht unter der Krone liegen.
Quelle: Hamburgische Baumschutzverordnung, § 4 Abs. 1 und 2.
Das Wegegesetz nimmt bei WEGs die Verwaltung selbst in die Pflicht.
Reinigung nach örtlichem Bedarf, Kehricht muss vom Weg.
Laub ist im Wegegesetz ausdrücklich Teil der Anliegerpflicht.
Bäume ab 80 cm Umfang und Hecken ab 80 cm Höhe sind geschützt.
In Steilshoop liegen 58,4 % der Wohnungen in Häusern mit 13+ Wohnungen.
Neue Hamburgische Bauordnung, Rauchwarnmelder in Schlafräumen und Fluren.
Bei Wasserschaden, Heizungsausfall oder Aufzugstörung in Ihren Hamburger Objekten koordinieren wir die Einsätze und dokumentieren sie zentral. Unser Hauptsitz liegt in Hamburg.
Seit 2026 regelt § 48 Abs. 5 der neuen Hamburgischen Bauordnung die Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren. Das Paket bündelt Rauchmelder, Feuerlöscher und Prüffristen mit einem Nachweis je Wohnung.
Nennen Sie uns die Adressen Ihrer Objekte in Hamburg – wir melden uns mit einem Angebot aus dem Hauptsitz. Kontakt aufnehmen
+49 (0) 40 226 37 181 · kontakt@sveag.de
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ja: Das Hamburgische Wegegesetz nennt in § 29 Abs. 2 die nach dem Wohnungseigentumsgesetz bestellten Verwalter als Verpflichtete. Sie können die Arbeiten an einen Dienstleister vergeben; fällt die beauftragte Person aus, ist nach § 34 unverzüglich Ersatz zu bestellen. Ein Einsatznachweis zeigt, wann gereinigt wurde.
Die Hamburgische Baumschutzverordnung von 2023 schützt Bäume ab 80 cm Stammumfang, bestimmte Baumgruppen und Hecken ab 80 cm Höhe. Wer fällen oder stark zurückschneiden lassen will, sollte deshalb vorher klären, ob der Bestand unter die Verordnung fällt – auch bei Hecken im Innenhof einer Wohnanlage.
Restmüll wahlweise wöchentlich oder 14-täglich, die Biotonne 14-täglich und die Papiertonne alle vier Wochen. Stellen Eigentümer die Tonnen selbst bereit, muss das am Abfuhrtag bis 6 Uhr geschehen. Grünabfälle aus privaten Gärten nehmen die zwölf Recyclinghöfe kostenlos an. Die Bereitstellung gehört in den Hausmeisterplan.
Ja. Die Stadtreinigung bietet eine Laubtonne mit 770 Litern an. Ihr Preis deckt höchstens acht Leerungen zwischen dem 1. September und dem 24. Dezember, bereitgestellt wird sie an der Grundstücksgrenze. So lässt sich Herbstlaub von baumreichen Höfen abfahren, ohne die Biotonnen zu überfüllen.
Ja. Von Hamburg aus betreuen wir auch Objekte im Umland, zum Beispiel in Reinbek. Dort gelten das Landesrecht Schleswig-Holsteins und das Ortsrecht der Gemeinde, nicht das Hamburgische Wegegesetz. Nennen Sie uns die Adresse, dann klären wir vorab, welche Pflichten für das Objekt gelten.
Hamburg ist unser Hauptsitz, Disposition und Ansprechpartner sitzen in der Stadt. Wir übernehmen die Anliegerpflichten nach Wegegesetz und die laufende Objektbetreuung aus einer Hand und stellen zu jedem Einsatz einen Nachweis mit Zeit, Ort und Foto im Kundenportal bereit. Das gilt für jede Anlage.
Quellen: Hamburgisches Wegegesetz, §§ 29–31 · Hamburgisches Wegegesetz, § 72 · Hamburgische Baumschutzverordnung · Stadtreinigung Hamburg: Gebührenübersicht · Statistikamt Nord: Zensus 2022, Gebäude und Wohnungen · Hamburgische Bauordnung, § 48 · Statistikamt Nord: Zensus 2022, Wohnungen nach Gebäudegröße · Hamburgisches Wegegesetz, §§ 32–34 · Hamburgische Baumschutzverordnung, § 4 · Statistikamt Nord: Zensus 2022, Baujahr und Kennzahlen nach Stadtteilen