In Lüneburg reinigt die Hansestadt als öffentliche Einrichtung, überträgt Gehwege, Straßenrinnen und Regeneinläufe aber auf die Anlieger. SVEAG übernimmt für Hausverwaltungen und WEGs diese Flächen sowie Gebäudereinigung, Hausservice und Gebäudemanagement. Objekte im Lüneburger Umland, z. B. Deutsch Evern, betreuen wir von hier aus mit. Jeder Einsatz wird im Kundenportal dokumentiert.
Zum Zensus 2022 stehen in Lüneburg 5.175 Wohnungen in Gebäuden aus der Zeit vor 1919. Für Verwaltungen heißt das häufig Treppenhäuser, Höfe und Zugänge, die regelmäßig gereinigt und gepflegt werden müssen.
Die größte Baualtersgruppe in Lüneburg sind laut Zensus 2022 die 7.654 Wohnungen aus den Jahren 1960 bis 1969. Hier fallen für Verwaltungen Hausservice, Elektroprüfungen und der Brandschutz im Turnus an.
Auch außerhalb der Stadtgrenze, etwa in Deutsch Evern im Landkreis Lüneburg, betreuen wir Objekte. Die Einsätze werden von Lüneburg aus disponiert und im Kundenportal dokumentiert.
In Lüneburg regeln die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsverordnung (Stand 18.05.2026), was Anlieger leisten müssen. Die Abfallsatzung stammt in der Fassung von 2010.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Wer verpflichtet ist | Eigentümer und Erbbauberechtigte bebauter und unbebauter Grundstücke; gleichgestellt sind Hinterlieger. Mehrere Pflichtige sind Gesamtschuldner. | Bei WEG-Objekten die Zuständigkeit im Vertrag eindeutig benennen. | Straßenreinigungssatzung § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 bis 3 |
| Gehweg, Rinnen, Regeneinläufe | Die Stadt überträgt Reinigung von Gehwegen, Straßenrinnen und Regeneinläufen auf die Anlieger, auch in Fußgängerzonen. Ist ein Gehweg beidseitig bebaut, reinigt jeder bis zur Gehwegmitte. | Pro Objekt festlegen, welche Flächen bis zur Mitte zu Ihrem Grundstück gehören. | Straßenreinigungsverordnung § 1, § 2, § 3 Abs. 4 |
| Laub und Wildkraut | Rinnen und Regeneinläufe sind von Laub und Wildkräutern freizuhalten. Herbizide und andere schädliche Chemikalien sind unzulässig. | Wildkraut mechanisch entfernen lassen, nicht mit Spritzmitteln. | Straßenreinigungsverordnung § 3 Abs. 1, 2, 5 |
| Reinigungsklasse 3a | Anlieger reinigen alle zwei Wochen und zusätzlich Fahrbahn und Radweg bis zur Straßenmitte; eine Gebühr entfällt. | Für Straßen dieser Klasse einen festen Zweiwochenturnus einplanen. | Straßenreinigungsverordnung § 2, § 3 Abs. 4 |
| Übernahme durch Dritte | Eine Hausmeisterfirma befreit nur mit schriftlicher Zustimmung der Stadt und Haftpflichtnachweis; die Zustimmung ist widerruflich. | Zustimmung vor Vertragsstart bei der Stadt einholen. | Straßenreinigungssatzung § 4 Abs. 1 bis 3 |
| Abfall | Biotonne und Grünabfallsack werden 14-tägig geleert, Restabfall aus Privathaushalten 14-tägig oder 4-wöchentlich, aus Gewerbebetrieben wöchentlich. | Behälter und Stellplatz nach dem Abfuhrkalender planen. | Abfallsatzung § 17 Abs. 1 |
| Winter | Die Räum- und Streupflicht der Anlieger regelt die Straßenreinigungsverordnung gesondert. | Details stehen auf der Seite Winterdienst in Lüneburg. | Straßenreinigungsverordnung §§ 4 bis 6 |
Reinigung, Hausservice und Wartung über einen Vertrag mit festem Ansprechpartner für Ihre Lüneburger Objekte.
Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen im Altbestand vor 1919 brauchen planbare Reinigungsrhythmen.
Gehweg, Rinnen und Regeneinläufe liegen bei den Anliegern.
Regelmäßige Rundgänge und kleine Instandhaltung für Wohnanlagen aus den 1960er Jahren.
Für Verschmutzungen, die über die Unterhaltsreinigung hinausgehen.
Eigene Seite zur Räum- und Streupflicht in Lüneburg.
Meldet die Hausverwaltung eine Störung in Lüneburg oder im Umland, etwa Wasserschaden oder Heizungsausfall, disponieren wir den Einsatz von Hamburg aus und dokumentieren ihn im Kundenportal mit Zeit, Ort und Foto.
Für Lüneburger Bestände aus der Zeit vor 1919 und aus den 1960er Jahren legt das Paket Prüffristen für Rauchwarnmelder und Feuerlöscher fest. Jede Wohnung erhält einen eigenen Nachweis, den die Verwaltung in der Objektakte ablegen kann.
Schicken Sie uns die Adressen Ihrer Objekte in Lüneburg und im Umland, Sie erhalten ein Angebot mit klar benannten Flächen. Kontakt aufnehmen
+49 (0) 40 226 37 181 · kontakt@sveag.de
Die Hansestadt überträgt Gehwege, Straßenrinnen und Regeneinläufe auf die Anlieger, auch in Fußgängerzonen. Ist ein Gehweg beidseitig bebaut, reinigt jeder bis zur Gehwegmitte. In Reinigungsklasse 3a kommen Fahrbahn und Radweg bis zur Straßenmitte hinzu. Vor Vertragsbeginn klären wir diese Flächen je Adresse.
Ja, aber nur mit schriftlicher Zustimmung der Stadt und einem Haftpflichtnachweis. Die Zustimmung ist widerruflich. Erst dann ist der Eigentümer von der Pflicht befreit. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Unterlagen die Stadt für Ihr Objekt verlangt, und dokumentieren jeden Einsatz im Kundenportal.
Nach dem Zensus 2022 liegen 9.514 von 41.406 Wohnungen in Gebäuden im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Eigentümerquote beträgt 31,79 %. Für Hausverwaltungen heißt das: Ein spürbarer Teil des Bestands wird gemeinschaftlich verwaltet, Reinigungs- und Servicepflichten brauchen dort klare Beschlüsse. Das beeinflusst, wie Sie Leistungen ausschreiben und abstimmen.
Ja. Objekte im Lüneburger Umland, zum Beispiel in Deutsch Evern im Landkreis Lüneburg, werden von hier aus mitbetreut. Sie haben einen Vertrag und einen Ansprechpartner, die Einsätze erscheinen mit Zeit und Fotos im Kundenportal. Schicken Sie uns die Adressen, wir nennen Ihnen den Leistungsumfang.
Wir bündeln Gebäudereinigung, Hausmeisterservice, Wartung und Instandhaltung im festen Turnus. Dazu kommen Laub und Gehweg, soweit sie in Lüneburg dem Eigentümer obliegen, und bei Bedarf Sonderreinigung. So haben Sie einen Vertrag, einen festen Ansprechpartner und je Einsatz einen Nachweis. Das spart Abstimmung.
Quellen: Hansestadt Lüneburg: Straßenreinigungssatzung · Hansestadt Lüneburg: Straßenreinigungsverordnung (Stand 18.05.2026) · GfA Lüneburg: Abfallsatzung · Zensus 2022: Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen