Radiologisches Grundstücksgutachten bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.
Immer dann, wenn die Vornutzung des Grundstücks Anlass zu Fragen gibt und der Kaufvertrag die Haftung für Altlasten üblicherweise ausschließt. Nach Beurkundung ist der Verdacht Ihr Problem, nicht das des Verkäufers. Sinnvoll ist die Prüfung daher vor Vertragsschluss, in der Phase der übrigen Prüfungen. Bei einem unauffälligen Wohngrundstück ohne industrielle Vorgeschichte ist sie in aller Regel entbehrlich. Was in Ihrem Fall angemessen ist, hängt von der Historie der Fläche ab.
Relevant sind vor allem Flächen mit industrieller oder bergbaulicher Vorgeschichte: ehemalige Aufbereitungs- und Verhüttungsstandorte, Halden und Aufschüttungen mit Material unklarer Herkunft, Standorte, an denen mit radioaktiven Stoffen gearbeitet wurde, sowie Flächen in Regionen mit natürlicherweise erhöhter Aktivität im Untergrund. Auch Bauschutt und Auffüllungen aus unbekannter Quelle können ein Grund sein, genauer hinzusehen. Ohne solche Anhaltspunkte besteht regelmäßig kein Anlass für eine Untersuchung.
In der Praxis beauftragt und zahlt meist derjenige, der das Risiko trägt, und das ist beim Altlastenverdacht typischerweise der Käufer. Verkäufer lassen ein Gutachten gelegentlich selbst erstellen, um den Verkauf zu beschleunigen und Preisnachlässe abzuwehren. Auch finanzierende Banken fragen bei auffälliger Vorgeschichte danach. Eine gesetzliche Zuweisung gibt es nicht, das ist Verhandlungssache und sollte im Kaufvertrag ausdrücklich geregelt werden. Ziehen Sie dafür Ihre rechtliche Beratung hinzu.
Zuerst die historische Recherche, weil sie steuert, wo überhaupt gemessen wird. Dann die Begehung mit systematischer Messung über die Fläche, bei Auffälligkeiten ergänzt um Probenahme und Laboranalyse. Die Messung selbst ist auf einem normalen Grundstück in aller Regel an einem Tag erledigt. Den Zeitrahmen bestimmen Recherche und, falls nötig, die Laborzeiten. Ein belastbarer Termin lässt sich erst nennen, wenn der Umfang feststeht, deshalb klären wir das vor der Beauftragung.
Die Messung selbst ist unauffällig: eine Begehung mit tragbarem Messgerät, kein Gerät und kein Aufbau, der von außen Aufmerksamkeit erregt. Wir kommunizieren den Auftrag nicht von uns aus nach außen. Unabhängig davon können sich aus dem Ergebnis Mitteilungspflichten gegenüber Behörden ergeben, insbesondere wenn sich ein belastbarer Verdacht auf eine schädliche Bodenveränderung bestätigt. Das ist vom Ergebnis und vom Landesrecht abhängig und im Einzelfall zu prüfen.
Eine Radonmessung erfasst die Konzentration des Edelgases Radon in der Raumluft eines Gebäudes, also die Innenraumsituation im Betrieb, und dient dem Schutz von Nutzern und Beschäftigten. Das radiologische Grundstücksgutachten sieht auf die Fläche selbst und die Frage, ob dort radioaktive Stoffe oder belastetes Material liegen. Beide Fragen können zusammenfallen, etwa in Gebieten mit erhöhtem Radonpotenzial. Rahmen für den Schutz vor ionisierender Strahlung ist das Strahlenschutzrecht, die Bewertung gehört in den Einzelfall.