Bauschadens- & Baumängelgutachten

Bauschadens- & Baumängelgutachten bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Unterlagen sichten: Baubeschreibung, Abnahmeprotokolle und Vorkorrespondenz ordnen das Bild, bevor wir vor Ort sind.
  2. Ortstermin: Aufnahme aller Schadensbilder mit Messwerten, Fotos und exakter Verortung.
  3. Einordnen: Wir grenzen ab, was Mangel, was Schaden und was Verschleiß ist, und beschreiben die wahrscheinliche Ursache.
  4. Bericht übergeben: Sie erhalten Befund, Bewertung und Vorschlag zur Instandsetzung samt Dringlichkeit.

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Häufige Fragen

Wann sollte man dokumentieren lassen?

So früh wie möglich, und vor allem vor Veränderungen. Wer erst nach der Notreparatur dokumentiert, hat den entscheidenden Zustand verloren. Besonders wichtig ist der Zeitpunkt bei Gewährleistungsfristen: Ein Mangel, der kurz vor Fristablauf auffällt, sollte festgehalten und angezeigt werden, bevor die Frist läuft.

Was ist Beweissicherung vor Nachbarbebauung?

Die Aufnahme des Ist-Zustands, bevor nebenan gebaut wird. Kommt es später zu Rissen, ist ohne Vorher-Dokumentation kaum zu klären, ob sie schon vorhanden waren. Der Aufwand ist überschaubar, der Nutzen im Streitfall erheblich – und der Zeitpunkt ist unwiederbringlich: Nach Baubeginn geht es nicht mehr.

Ersetzt der Bericht ein Gerichtsgutachten?

Nein. In einem gerichtlichen Verfahren bestimmt das Gericht den Sachverständigen und den Beweisbeschluss. Ein privat beauftragter Befund ist Parteivortrag – er ist eine belastbare Grundlage für Verhandlungen, für die Anzeige gegenüber dem Handwerker und für die Versicherung, aber er ersetzt keine gerichtliche Beweisaufnahme.

Wie unterscheidet man Mangel und Verschleiß?

Über die übliche Nutzungsdauer und den geschuldeten Zustand. Eine Flachdachabdichtung nach vielen Jahren im Regelbetrieb ist verschlissen; dieselbe Abdichtung mit offenen Nähten nach zwei Jahren deutet auf einen Ausführungsfehler. Wir beschreiben beides getrennt, weil es unterschiedliche Konsequenzen hat.

Was kostet die Instandsetzung?

Wir schätzen den Aufwand nach Gewerken und beschreiben, was zwingend und was aufschiebbar ist. Eine belastbare Kalkulation kommt aus Angeboten der Ausführenden – dafür ist unser Befund die Grundlage, weil er beschreibt, was überhaupt zu tun ist.

Erstellen Sie auch Wertgutachten oder Verkehrswertgutachten?

Nein. Ein Bauschadensgutachten dokumentiert Zustand, Mängel und Schäden am Gebäude. Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert und ist Aufgabe eines Immobiliengutachters, etwa beim Hauskauf, bei einer Scheidung oder im Erbfall. Unser Bericht ist dafür eine belastbare Grundlage, weil der Wertgutachter den Instandhaltungsrückstand sonst nur schätzen kann. Auf Wunsch stimmen wir den Umfang mit dem Wertgutachter ab.

Brauchen wir für Schimmel ein eigenes Schimmelgutachten?

Wenn es nur um die Frage geht, ob und wo Schimmel vorhanden ist und woher die Feuchte kommt, reicht die Untersuchung im Rahmen des Bauschadensgutachtens. Ein eigenes Schimmelgutachten mit Laborproben wird nötig, wenn die Ursache strittig ist, etwa zwischen Mieter und Vermieter, oder ein Gesundheitsrisiko bewertet werden soll. Dann arbeiten wir mit Materialproben und Raumluftmessung.

Worin unterscheidet sich ein Baugutachter von einem Bausachverständigen?

Beide Begriffe sind nicht geschützt, die Bezeichnungen sagen also wenig über die Qualifikation. Entscheidend ist, ob der Gutachter das Fachgebiet beherrscht und ob das Gutachten den Anforderungen des Verwendungszwecks genügt. Für ein Gerichtsverfahren wird in der Regel ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger benötigt. Unsere Berichte sind für die Verwaltungspraxis gedacht: Beschlussvorlage, Versicherung, Beweissicherung und Instandhaltungsplanung. Wo ein Gerichtsgutachten nötig wird, sagen wir das vorab.

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