Ein Bauzaun auf Gehweg oder Parkstreifen ist in Lüneburg Sondernutzung: Die Hansestadt führt Bauzäune im Gebührentarif ausdrücklich auf und rechnet je angefangener Woche oder angefangenem Monat ab. Rinnen und Kanalschächte müssen frei bleiben. SVEAG liefert mobile Zaunelemente zur Miete oder zum Kauf, stellt sie in Betonfüßen auf, wartet sie und holt sie wieder ab.
Ob der Zaun nur das Grundstück umschließt oder in den Straßenraum ragt, macht in Lüneburg den Unterschied: Auf öffentlicher Fläche greifen Sondernutzungsrecht und Straßenverkehrsrecht, auf jeder Baustelle die Landesbauordnung.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Abgrenzung der Baustelle | Bereiche, in denen Unbeteiligte gefährdet werden können, sind abzugrenzen oder mit Warnzeichen zu kennzeichnen; wo es die Sicherheit verlangt, mit Bauzäunen, Schutz gegen herabfallende Teile und Beleuchtung. | Die Zaunlinie richtet sich nach dem Gefahrenbereich, nicht nur nach der Grundstücksgrenze; offene Gruben und Lagerflächen gehören hinein. | NBauO § 11 Abs. 1 |
| Leitungen und Messpunkte | Verkehrsflächen, Versorgungs- und Abwasseranlagen sowie Grenz- und Vermessungsmale sind während der Bauausführung zu schützen und soweit nötig zugänglich zu halten. | Hydranten, Schieberkappen und Schächte bleiben außerhalb der Zaunfelder oder bekommen ein Tor. | NBauO § 11 Abs. 2; Sondernutzungssatzung § 4 Abs. 3 |
| Zaun im Straßenraum | Für Baustelleneinrichtungen verweist das Serviceportal auf die verkehrsrechtliche Baustellenanordnung. Der Bauunternehmer beantragt sie mit Verkehrszeichenplan nach RSA und Fachkundenachweis nach MVAS mindestens zwei Wochen vor Baubeginn. | Ragt der Zaun auf Gehweg oder Fahrbahn, gehört der Termin für die Zaunstellung erst nach der Anordnung in den Bauablauf. | § 45 Abs. 6 StVO; Serviceportal Hansestadt Lüneburg |
| Gebühr und Standzeit | Bauzäune fallen unter Tarifstelle 15; berechnet wird je angefangenem Quadratmeter Verkehrsfläche und je angefangener Woche oder angefangenem Monat. Wer früher räumt, bekommt bereits gezahlte Gebühren nicht anteilig zurück. | Fläche und Standzeit realistisch beantragen, Verlängerungen rechtzeitig, statt großzügig auf Vorrat. | Sondernutzungsgebührensatzung § 2 Abs. 2, § 5 Abs. 1, Tarifstelle 15 |
| Haftung und Rückbau | Die Stadt kann vor Beginn den Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung verlangen. Endet die Erlaubnis, sind alle Einrichtungen zu entfernen und der frühere Zustand wiederherzustellen. | Versicherungsnachweis vorab bereithalten und nach der Abholung den Gehweg gemeinsam abnehmen. | Sondernutzungssatzung § 5 Abs. 3, § 4 Abs. 4 |
Wo Häuser direkt an der Gehweglinie stehen, bleibt für Material und Container kaum Platz auf dem Grundstück, der Zaun reicht dann schnell in den Straßenraum. Die Sondernutzungssatzung lässt die örtlichen Bauvorschriften zu Außenwerbung und Gestaltung der Altstadt ausdrücklich unberührt; bei Planen mit Werbeaufdruck ist das zu beachten.
Ja, sofern er öffentliche Verkehrsfläche belegt. Die Sondernutzungsgebührensatzung der Hansestadt nennt Bauzäune in Tarifstelle 15 und berechnet je angefangenem Quadratmeter, wahlweise wöchentlich oder monatlich, mit einer Mindestgebühr. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr nach der Verwaltungskostensatzung. Steht der Zaun vollständig auf dem eigenen Grundstück, fällt keine Sondernutzungsgebühr an.
Nein, in der Regel nicht. Die Sondernutzungsgebührensatzung schließt eine Erstattung aus, wenn eine auf Zeit erteilte Sondernutzung vorzeitig aufgegeben wird. Anteilig erstattet wird nur, wenn die Stadt die Erlaubnis aus Gründen widerruft, die der Gebührenschuldner nicht zu vertreten hat. Weil jede angefangene Woche oder jeder angefangene Monat voll zählt, lohnt eine knappe, aber realistische Planung der Standzeit.
Nicht immer. Die Niedersächsische Bauordnung verlangt zunächst, Bereiche abzugrenzen oder mit Warnzeichen zu kennzeichnen, in denen Unbeteiligte gefährdet werden können. Bauzäune sind vorgeschrieben, soweit es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, etwa bei Baugruben oder Fassadenarbeiten neben einem belebten Gehweg in der Lüneburger Innenstadt. Diese Einschätzung trifft die Bauleitung im Einzelfall.
Quellen: Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Lüneburg, Fassung 17.07.1997, mit Gebührentarif · Sondernutzungssatzung der Stadt Lüneburg, Fassung 25.02.1993 · Serviceportal Lüneburg: verkehrsrechtliche Baustellenanordnung · Serviceportal Lüneburg: Sondernutzungserlaubnis · Niedersächsische Bauordnung § 11, Einrichtung der Baustelle · StVO § 45
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