Kiel hat Straßenreinigung und Abfallentsorgung zum 1. Januar 2026 neu geregelt: Die Stadt säubert die meisten Straßen selbst, holt Tonnen aber nur von satzungsgemäßen Standplätzen ab. Für Hausverwaltungen und WEG übernimmt SVEAG Gebäudereinigung, Hausmeisterdienst und Standplätze, gesteuert aus Hamburg, mit Datum, Ort und Foto je Einsatz.
Vor 1919 wurden laut Zensus 2022 24.738 Kieler Wohnungen gebaut. Hat der Weg zum Tonnenplatz mehr als eine Stufe, stellt die Stadt bei neuen Anmeldungen grundsätzlich nur Behälter bis 120 Liter auf.
Aus den 1950er-Jahren zählt der Zensus 25.107 Kieler Wohnungen, aus den 1960ern 25.296. Für solche Häuser übernehmen wir Treppenhausreinigung und Dämmarbeiten.
30.668 Wohnungen liegen in Gebäuden einer WEG, die Eigentümerquote beträgt 25,13 %. Die Straßenreinigungsgebühr schulden Wohnungseigentümer laut Satzung gemeinsam.
Auf schriftlichen Antrag lässt die Stadt Müllschleusen widerruflich zu. Vorher wird das Abfallaufkommen drei Monate je Fraktion dokumentiert; Ablagerungen rund um die Schleuse beseitigen danach die Eigentümer.
Für Kieler Grundstücke zählen zwei Satzungen vom 9. Dezember 2025, beide seit Jahresbeginn 2026 in Kraft: Straßenreinigung und Abfall.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Wer die Straße säubert | Reinigungspflichtig ist die Stadt mit ihrer Straßenreinigungsanstalt. Nur für die Straßen, Wege, Treppen und Plätze der Anlage 2 geht die Säuberung auf die Eigentümer über, in Frontlänge bis zur Straßenmitte. | Erst klären, ob Ihre Adresse in Anlage 2 steht; sonst reinigt die Stadt gegen Gebühr. | Straßenreinigungssatzung § 1 Abs. 2, § 5 Abs. 1, § 11 Abs. 1 |
| Turnus und Wildkraut | Grundsätzlich wöchentlich auf Sauberkeit kontrollieren, bei selbständigen Geh- und Radwegen genügt 14-täglich. Wildkraut entfernen, sobald es den Verkehr behindert oder Wege stark verengt. | Der Wochenrhythmus gehört in den Leistungsplan Ihres Dienstleisters. | Straßenreinigungssatzung § 3 Abs. 1 |
| Verschmutzung durch Arbeiten am Haus | Wer eine öffentliche Straße über das übliche Maß verschmutzt, beseitigt das unaufgefordert; sonst reinigt die Stadt auf Kosten des Verursachers. | Bei Umzug, Entrümpelung oder Fassadenarbeiten die Gehwegsäuberung mitbeauftragen. | Straßenreinigungssatzung § 4 Abs. 1 |
| Standplatz der Tonnen | Der ABK leert Rest-, Papier- und Biotonnen vom Standplatz auf dem Grundstück. Die Lage wird mit der Stadt abgestimmt; Platz und Weg brauchen ebenen, trittsicheren Belag und Licht. | Belag, Licht und freie Zugänge gehören in jede Hausmeisterbegehung. | Abfallsatzung § 24 Abs. 1 |
| Länge und Breite des Weges | Bis zum Fahrbahnrand höchstens 15 m, über öffentliche Flächen davon höchstens 6 m. Durchgang mindestens 1,10 m für Tonnen bis 240 l, 1,5 m für 1.100 l. | Abgestellte Fahrräder im Durchgang können die Leerung verhindern. | Abfallsatzung § 24 Abs. 4 |
| Türen und Tore | Türen auf dem Transportweg, die nicht von selbst offen bleiben, brauchen einen Feststeller, Türhaken mindestens 80 cm hoch. Bei Brandschutztüren stellt der Anschlusspflichtige die Behälter selbst bereit. | Bereitstellungen übernehmen wir auf Wunsch. | Abfallsatzung § 24 Abs. 6 und 8 |
| Winter | Den Anliegern überträgt die Satzung für alle Straßen den Winterdienst auf Gehwegen; Einzelheiten unter Winterdienst in Kiel. | Eigene Leistungsseite. | Straßenreinigungssatzung § 6 |
Jedes Kieler Grundstück braucht mindestens eine Papier-, eine Restabfall- und eine Biotonne. Für Restabfall setzt der ABK 20 Liter je Person und Woche an, auf Antrag bei reiner Wohnnutzung 10 Liter.
Papier richtet sich nach dem Restabfall: Zu einer 1.100-Liter-Restmülltonne gehören zwei 1.100-Liter-Papierbehälter. Die Behälter bleiben Eigentum der Stadt, Abfallpressen sind ohne Genehmigung verboten.
| Fraktion | Behälter laut Satzung | Leerung |
|---|---|---|
| Restabfall (grau) | 40, 80, 120, 240, 1.100 und 5.000 l, Unterflur | grundsätzlich alle zwei Wochen |
| Papier (blau) | 120, 240 und 1.100 l, Unterflur | grundsätzlich alle vier Wochen |
| Bioabfall (braun) | 80, 120 und 240 l, Unterflur | grundsätzlich alle zwei Wochen |
| Leichtverpackungen | Gelber Sack 90 l, Gelbe Tonne 240, 360 und 1.100 l | Sammlung nach Verpackungsgesetz |
Quelle: Abfallsatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 09.12.2025, § 19 Abs. 1 und 3, § 21 Abs. 1 bis 3 und 12, § 25 Abs. 2 und 3.
Treppenhaus, Keller und Eingänge im festen Turnus, mit Nachweis.
Licht, Belag und Türfeststeller am Tonnenweg verlangt die Abfallsatzung.
Saubere Behälter sind laut Satzung Sache der Anschlusspflichtigen.
25.296 Kieler Wohnungen stammen aus den 1960er-Jahren, oft mit langen Treppenhäusern.
Bauabfälle oder Heizkörper zählen in Kiel nicht als Sperrgut.
Kieler Anliegerpflichten dazu stehen auf einer gesonderten Seite.
Schicken Sie Ihre Kieler Adressen und die Arbeiten, die Sie abgeben wollen; das Angebot folgt per Mail. Objekte anfragen
+49 (0) 40 226 37 181 · kontakt@sveag.de
Nur wenn die Straße in Anlage 2 der Straßenreinigungssatzung steht. Dann ist die Säuberung in Frontlänge bis zur Straßenmitte übertragen und wird grundsätzlich wöchentlich kontrolliert. In allen übrigen Straßen reinigt die Stadt selbst und berechnet eine Gebühr nach Frontlänge und Zahl der Reinigungen, die Wohnungseigentümer gemeinsam schulden.
Auf Antrag beim Abfallwirtschaftsbetrieb, schriftlich oder telefonisch. Zweimal im Jahr ist die Abfuhr je Haushalt für bis zu 20 Gegenstände kostenlos. Bereitgestellt wird ab 18 Uhr am Vortag direkt am Straßenrand. Gebrauchsfähige Möbel holt die Sanfte Sperrgutabfuhr gesondert aus der Wohnung.
Dann leert der ABK sie nicht und klebt einen Hinweis auf. Grenzen laut Satzung: 50 kg für 120 Liter, 80 kg für 240 Liter bei ebenem Weg, 200 kg für 1.100 Liter. Nach dem Umpacken folgt die Leerung beim nächsten Regeltermin; bleibt der Behälter zu schwer, leert die Stadt kostenpflichtig nach Aufwand.
Ja, auf schriftlichen Antrag des Eigentümers, widerruflich. Der Antrag legt dar, wie sich Rest-, Papier-, Bio- und Verpackungsabfall voraussichtlich verändern, gestützt auf drei Monate Dokumentation vorab. Standplätze dürfen dafür nicht zusammengelegt werden; wiederholter Übermüll führt zu angepasstem Volumen oder Rhythmus.
Gebäude- und Treppenhausreinigung, Hausmeisterdienst, Pflege von Tonnenplätzen und Außenanlagen, dazu Fassadenreinigung und Wartung von Dach und Dachrinne, auch gebündelt für mehrere Kieler Objekte. Disponiert wird vom Hamburger Hauptsitz über einen festen Ansprechpartner; nach jedem Termin liegen Datum, Anschrift und Fotos im Kundenportal.
Quellen: Landeshauptstadt Kiel: Straßenreinigungssatzung vom 09.12.2025 · Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel: Abfallsatzung vom 09.12.2025 (gültig ab 2026) · Statistisches Bundesamt: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Kiel, Landeshauptstadt)