In Flensburg reinigt das Technische Betriebszentrum (TBZ) Fahrbahnen, Gehwege und Baumscheiben laut Straßenreinigungssatzung selbst. Bei den Eigentümern bleiben Standplätze für Abfallbehälter, Transportwege und das Gebäude. Für Hausverwaltungen und WEG erledigt SVEAG Gebäudereinigung, Hausmeisterservice und Sanierungen; die Steuerung sitzt in Hamburg, und zu jedem Termin gibt es Uhrzeit, Ort und Foto als Beleg.
10.829 Flensburger Wohnungen wurden laut Zensus 2022 vor 1919 errichtet. Bei solchen Häusern stehen Fassade, Dachentwässerung und feuchte Keller oft auf der Liste.
2.607 Flensburger Wohnungen stammen laut Zensus aus 2016 oder später. Vor dem Bezug neuer Häuser stehen Bauendreinigung und das Trocknen von Estrich an.
Zu einer WEG gehören Gebäude mit 7.666 Wohnungen, die Eigentümerquote beträgt 24,85 %. Ein fester Ansprechpartner betreut Haus und Außenanlage.
Auf Antrag kann das TBZ unterirdische Sammelstationen statt üblicher Tonnen bereitstellen. Den Betonschacht bezahlen die Eigentümer, Standplatz und Wartung regelt ein Vertrag, Sensoren melden den Füllstand.
Am Flensburger Grundstück gelten vor allem zwei Satzungen des TBZ, Anstalt öffentlichen Rechts: Straßenreinigung und Abfallwirtschaft.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Säuberung öffentlicher Flächen | Reinigungspflichtig ist das TBZ. Dazu zählen Fahrbahnen, Geh- und Radwege, Verkehrsgrün einschließlich Baumscheiben sowie das Beseitigen von Laub, Bewuchs und Abfällen geringen Umfangs. | Ein eigener Kehrturnus für den öffentlichen Gehweg entfällt; Ihre Pflege beginnt an der Grundstücksgrenze. | Straßenreinigungssatzung § 1 Abs. 3, § 2, § 3 Abs. 1 |
| Wildkräuter | Das TBZ entfernt Kräuter, die den Verkehr behindern, Wegbreite kosten oder den Belag schädigen; Chemie gegen Unkraut ist untersagt. | Das Verbot gilt für öffentliche Flächen. Für Pflaster auf dem eigenen Grundstück raten wir zum selben mechanischen Vorgehen. | Straßenreinigungssatzung § 3 Abs. 1 und 2 |
| Standplatz und Transportweg | Der Standplatz entsteht im Einvernehmen mit dem TBZ. Wege müssen sicher, frei, befestigt und beleuchtet sein; Türen brauchen Feststeller und bleiben am Abfuhrtag offen. | Beleuchtung, Türen und freie Wege gehören in jeden Hausmeisterrundgang. | Abfallwirtschaftssatzung § 10 Abs. 1 und 2 |
| Entfernung zur Straße | Tonnen bis 120 Liter höchstens 15 m von der öffentlichen Straße, ebenerdig und rollbar; größere Behälter höchstens 5 m. Dann holt das TBZ sie selbst ab und bringt sie zurück. | Liegt der Platz weiter weg, müssen Bewohner oder Ihr Dienstleister die Behälter am Abfuhrtag bis 7 Uhr an die Straße stellen. | Abfallwirtschaftssatzung § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 2 |
| Behälter und Leerung | Abfallbehälter stellt ausschließlich das TBZ, sie bleiben sein Eigentum. Restabfall wird 14-täglich oder wöchentlich geleert, wöchentlich nur bei 120 l, 240 l und 1,1 m³. | Größe und Rhythmus beantragen Sie beim TBZ; wir halten Standplatz und Tonnen sauber. | Abfallwirtschaftssatzung § 8 Abs. 3, § 11 Abs. 3 |
| Winter | Übertragen ist den Anliegern nur der Winterdienst; Einzelheiten stehen unter Winterdienst in Flensburg. | Siehe eigene Leistungsseite. | Straßenreinigungssatzung § 5 |
Die Abfallwirtschaftssatzung kennt zwei Wege. Bei der Standplatzentsorgung holt das TBZ die Tonnen vom Grundstück und bringt sie nach der Leerung zurück. Erfüllt der Platz Abstand, Beleuchtung und Zugänglichkeit nach § 10 nicht, gilt die Straßenrandentsorgung: Dann muss jemand die Behälter rausstellen und wieder hereinholen.
In Straßen unter 3,5 m Breite, Sackgassen und Stichstraßen ohne Wendemöglichkeit müssen die Behälter zudem an eine Stelle gebracht werden, die das Sammelfahrzeug erreicht. Wir prüfen jeden Standplatz auf diese Punkte und nehmen sie in den Hausmeisterplan auf.
Quelle: Abfallwirtschaftssatzung des TBZ Flensburg, Lesefassung 6. Nachtrag, § 10 Abs. 2, 3 und 6, § 11 Abs. 1 und 2.
Treppenhaus, Keller und Eingang bleiben Sache der Eigentümer.
Die Satzung verlangt beleuchtete, freie Wege zum Tonnenplatz.
10.829 Wohnungen der Stadt wurden vor 1919 gebaut.
Vor dem Einzug nach Neubau oder Sanierung.
Nach UBA-Schimmelleitfaden, mit dokumentierter Erfolgskontrolle.
Die Anliegerpflichten dazu erklärt die eigene Leistungsseite.
Schreiben Sie uns Anschrift, Objektart und die Leistungen, die Sie abgeben möchten; Sie erhalten dann ein Angebot für Ihren Flensburger Bestand. Anfrage senden
+49 (0) 40 226 37 181 · kontakt@sveag.de
Nein. Reinigungspflichtig für Fahrbahnen, Geh- und Radwege, Verkehrsgrün und Baumscheiben ist laut Straßenreinigungssatzung das TBZ. Es beseitigt dort Laub, Bewuchs und kleinere Abfälle und kontrolliert jede Straße mindestens einmal pro Woche. Der Gemeinschaft bleiben Hof, Zufahrt, Eingang und Tonnenplatz auf dem eigenen Grundstück.
Tonnen bis 120 Liter dürfen höchstens 15 Meter von der nächsten öffentlichen Straße stehen und müssen ebenerdig rollbar sein, größere Behälter höchstens 5 Meter. Erfüllt der Platz das, holt das TBZ die Behälter selbst ab und stellt sie zurück. Andernfalls müssen sie am Abfuhrtag bis 7 Uhr an der Straße vor dem Grundstück stehen und am selben Tag zurück.
Haushaltsübliche Mengen holt das TBZ auf schriftlichen Antrag an einem festgelegten Termin. Bereitgestellt wird frühestens am Vortag und spätestens um 7 Uhr am Abfuhrtag, höchstens 5 Meter von einer befahrbaren Straße entfernt. Danach ist die Abstellfläche vom Antragsteller zu säubern. Kleinmengen bis 2 m³ nehmen die Recyclinghöfe laut Satzung gebührenfrei an.
Möglich ist das auf Antrag der Eigentümer, für Restabfall, Bioabfall und Papier. Den Betonschacht stellen die Eigentümer auf eigene Kosten her; Standplatz, Bau, Wartung und Kostenverteilung regelt ein Vertrag mit dem TBZ. Geleert wird nach Füllstand, spätestens nach vier Wochen. Für Verpackungen ist ein gesonderter Vertrag nötig.
Ja, beides. Ist ein Haus fertig oder modernisiert, säubern wir es in Stufen, erst grob, dann fein, bis Mieter einziehen können. Feuchten Estrich oder nasse Wände nach einem Wasserschaden trocknen wir mit eigens gelieferten und aufgestellten Geräten. Für Flensburger Neubauten und Altbausanierungen planen wir beide Schritte gemeinsam.
Gebäudereinigung, Treppenhausreinigung, Hausmeisterservice und Fassadenreinigung, dazu Dach- und Dachrinnenwartung sowie Schimmelsanierung, auf Wunsch in einem gemeinsamen Auftrag für mehrere Objekte. Die Einsätze plant ein fester Ansprechpartner von unserem Hauptsitz Hamburg aus; Uhrzeit, Adresse und Fotos jedes Termins liegen danach im Kundenportal für Ihre Verwaltung bereit.
Quellen: TBZ Flensburg: Straßenreinigungssatzung, Lesefassung 1. Nachtrag · TBZ Flensburg: Abfallwirtschaftssatzung, Lesefassung 6. Nachtrag · Statistisches Bundesamt: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Flensburg, Stadt)