In Kiel überträgt die Satzung den Gehweg-Winterdienst in allen Straßen ausdrücklich auch auf Hinterlieger; tagsüber ist binnen einer Stunde nach Schneefallende zu räumen. Wer Bestände verwaltet, muss diese Frist lückenlos abdecken. SVEAG übernimmt die vereinbarten Gehwege, haftet dafür vertraglich und hält jeden Durchgang mit Zeitstempel, Standort und Fotos im Kundenportal fest.
Maßgeblich ist die Kieler Straßenreinigungssatzung vom 09.12.2025, in Kraft seit 01.01.2026. Für den Winterdienst auf Gehwegen gilt:
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Verpflichtete | Eigentümer der angrenzenden und der übrigen durch die Straße erschlossenen Grundstücke (Hinterlieger), für alle Straßen, in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke. Erbbauberechtigte, Nießbraucher und dinglich Wohnberechtigte treten an ihre Stelle. Mehrere Pflichtige sind Gesamtschuldner. | Auch ein Objekt in zweiter Reihe braucht einen eingeplanten Gehweg-Winterdienst. | Satzung § 6 Abs. 1 und 4 |
| Tagsüber | Werktags von 7 bis 20 Uhr ist gefallener Schnee innerhalb einer Stunde nach jedem beendeten Schneefall zu räumen. Sonn- und feiertags gilt dieselbe Stundenfrist von 8 bis 20 Uhr. | Jeder neue Schneefall setzt die Frist neu in Gang; ein einzelner Morgeneinsatz reicht an solchen Tagen nicht. | Satzung § 7 Abs. 2 |
| Nachts | Nach 20 Uhr Gefallenes und entstandene Glätte müssen bis 7 Uhr des Folgetags beseitigt sein, sonn- und feiertags bis 8 Uhr, auch wenn es zu diesem Zeitpunkt noch schneit. | Der erste Durchgang muss vor Fristende abgeschlossen sein, nicht erst dann beginnen. | Satzung § 7 Abs. 2 |
| Wiederräumen | Festgetretener Schnee ist auch bei anhaltendem Schneefall unverzüglich zu beseitigen. Bedecken Kommunalfahrzeuge oder Dritte den Gehweg erneut, besteht Wiederräumpflicht. | Ein fertig geräumter Gehweg kann durch Räumfahrzeuge der Stadt wieder zugeschoben werden; dann beginnt der Einsatz von vorn. | Satzung § 7 Abs. 2 Satz 3 und 4 |
| Streumittel | Splitt, Granulat oder Sand, keine Schlacke oder Asche. Streusalz ist grundsätzlich verboten und nur bei überfrierender Nässe, Eisregen und an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle erlaubt. | Abstumpfendes Material gehört in den Vorrat; Salz ist die begründungspflichtige Ausnahme. | Satzung § 7 Abs. 3 |
Der Zensus 2022 zählt in Kiel 138.600 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, 30.668 davon in Gebäuden von Wohnungseigentümergemeinschaften. Vor 1919 entstanden 24.738 Wohnungen, in den 1950er-Jahren 25.107, in den 1960er-Jahren 25.296.
Ja, die Satzung nennt sie ausdrücklich. Für alle Straßen ist den Eigentümern der angrenzenden und der übrigen erschlossenen Grundstücke übertragen, Gehwege in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke zu räumen und bei Glätte zu streuen. Mehrere Pflichtige sind Gesamtschuldner; wer nicht persönlich räumen kann, muss eine geeignete Person beauftragen.
Nach jedem beendeten Schneefall binnen einer Stunde, solange das Tagesfenster läuft. Festgetretener Schnee muss selbst bei anhaltendem Schneefall sofort weg. Schieben Kommunalfahrzeuge oder Dritte den Gehweg wieder zu, besteht eine Wiederräumpflicht. Für Schnee, der nachts fällt, gilt die Morgenfrist der Satzung.
Grundsätzlich nicht. Salz ist nur bei überfrierender Nässe und Eisregen sowie an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle erlaubt. Wer die Streu- und Räumpflicht verletzt, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße reicht nach § 14 der Satzung von 5 bis 511 €.
Quellen: Landeshauptstadt Kiel: Straßenreinigungssatzung vom 09.12.2025 · Zensus 2022, Destatis
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