In Salzgitter liegt die Reinigung der Gehwege bei den Anliegern; die Stadt reinigt nur Straßen aus ihren Verzeichnissen. SVEAG übernimmt für Hausverwaltungen und WEGs Gebäudereinigung, Hausservice, Grünflächenpflege und Gehwegreinigung vom Hauptsitz Hamburg aus. Zeit, Ort und Fotos jedes Einsatzes liegen im Kundenportal, die Haftung für vereinbarte Flächen liegt bei uns.
Die Stadt übernimmt hier die Reinigung der Gehwege aus Anlage 3 gegen Gebühr (Satzung § 6). Für Verwaltungen bleiben Hauszugänge, Treppenhäuser, Außenanlagen und die Flächen, die nicht im Verzeichnis stehen.
12.274 Wohnungen in Salzgitter stammen aus 1960–1969, 11.482 aus 1919–1949 (Zensus 2022). In diesen Beständen stehen Gebäudereinigung, Wartung und Instandhaltung im festen Turnus im Vordergrund.
10.968 Wohnungen liegen in Gebäuden einer Eigentümergemeinschaft, die Eigentümerquote beträgt 44,06 % (Zensus 2022). Gemeinschaftsflächen, Grün und Zuwegung werden hier meist über die Verwaltung beauftragt.
In Salzgitter regeln zwei Texte die Pflichten: die Straßenreinigungssatzung (Lesefassung 2025/2026) und die Straßenreinigungsverordnung in der Neubekanntmachung vom 20.10.2021.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Wer verpflichtet ist | Eigentümer der anliegenden Grundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen; gleichgestellt sind Nießbraucher, Erbbau- und Dauerwohnberechtigte. | Bei Mehrfamilienhäusern gehört die Reinigung in den Betreuungsvertrag. | Satzung § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 |
| Stadt oder Anlieger | Die Stadt reinigt die Fahrbahnen der Straßen in Anlage 1 und die Gehwege in Anlage 3 (Lebenstedt und Bad, vor allem Zentrumsbereiche) gegen Gebühr. Wo die Stadt die Fahrbahn nicht reinigt, trifft es die Anlieger bis zur Straßenmitte. | Pro Adresse im Straßenverzeichnis nachsehen, welche Fläche übrig bleibt. | Satzung § 5 Abs. 1–4, § 6 |
| Reinigungsrhythmus | Nach Verzeichnis wöchentlich (Anlage I), alle zwei Wochen (Anlage II und IV), dreimal (Anlage III) oder sechsmal wöchentlich (Anlage V); besondere Verschmutzungen unverzüglich. | Der Turnus richtet sich nach der Straße, nicht nach dem Objekt. | Verordnung § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2 |
| Bewuchs und Laub | Bewuchs und Laub gehören zur Reinigungspflicht; sie dürfen nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in Rinnsteine, Gossen, Gräben und Einlaufschächte gekehrt werden. | Das Kehrgut muss abgefahren werden. | Verordnung § 2 Abs. 1 und 4 |
| Mehrere Pflichtige | Mehrere Reinigungspflichtige sind nebeneinander verantwortlich; an reinen Gehwegstraßen reinigt jeder Anlieger bis zur Wegmitte, bei Eckgrundstücken bis zu den Schnittpunkten der Mittellinien. | Bei Eckgrundstücken die Teilflächen im Plan festhalten. | Satzung § 5 Abs. 1 und 5 |
| Übernahme durch Dritte | Dritte können die Pflicht nur mit Zustimmung der Stadt übernehmen, schriftlich und jederzeit widerruflich. | Zustimmung vor Vertragsbeginn einholen. | Satzung § 6 |
| Im Winter | Für die Jahreszeit mit Schnee und Eis gelten zusätzliche Vorgaben, siehe Winterdienst in Salzgitter. | Alles Weitere steht auf der Detailseite. | Verordnung § 3 |
Reinigung, Hausservice und Wartung in einem Vertrag, wo Stadt und Anlieger sich Flächen teilen.
Für Mehrfamilienhäuser aus den 1960er Jahren, dem stärksten Baujahrgang der Stadt.
Der Turnus von wöchentlich bis sechsmal wöchentlich hängt vom Straßenverzeichnis ab.
Für Gemeinschaftsflächen der 10.968 Wohnungen in WEG-Gebäuden.
Ein fester Ansprechpartner für Zuwegung, Hof und Müllplatz.
Eigene Detailseite mit allen Vorgaben der Stadt.
Bei Schäden oder Ausfällen in Ihren Salzgitteraner Objekten disponieren wir den Einsatz vom Hauptsitz Hamburg aus und dokumentieren ihn zentral im Kundenportal.
Das Wartungspaket bündelt Prüfungen und Instandhaltung Ihrer Salzgitteraner Wohnanlagen in einem Fristenkalender, mit gesammeltem Nachweis je Objekt.
Senden Sie uns die Adressen Ihrer Wohnanlagen in Salzgitter, Sie erhalten ein Angebot mit klar benannten Flächen. Kontakt aufnehmen
+49 (0) 40 226 37 181 · kontakt@sveag.de
Grundsätzlich die Anlieger. Die Stadt reinigt nur die Fahrbahnen der Straßen in Anlage 1 und die Gehwege in Anlage 3 (Lebenstedt und Bad, vor allem Zentrumsbereiche) gegen Gebühr. Wo die Stadt die Fahrbahn nicht reinigt, trifft die Anlieger die Reinigung bis zur Straßenmitte. Ob Ihre Adresse im Verzeichnis steht, prüfen Sie vor Vertragsbeginn.
Das hängt vom Straßenverzeichnis ab: Anlage I wöchentlich, Anlage II und die Verbindungs- und Stichwege alle zwei Wochen, die Gehwege der Straßen in Anlage III dreimal und in Anlage V sechsmal wöchentlich. Besondere Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Der Turnus gehört deshalb adressgenau in den Leistungsplan.
Die Satzung sieht die Übernahme durch Dritte nur mit Zustimmung der Stadt vor, schriftlich und jederzeit widerruflich. Klären Sie das daher vor dem ersten Einsatz. Wir stimmen die vereinbarten Flächen mit Ihnen ab und halten fest, welche Teile Anlieger, Stadt und Dienstleister jeweils übernehmen.
Der Zensus 2022 zählt 55.430 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, davon 10.968 in Gebäuden einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Eigentümerquote liegt bei 44,06 %. Die meisten Wohnungen, nämlich 12.274, stammen aus den Jahren 1960 bis 1969, danach folgen 11.482 aus 1919 bis 1949. Für Verwaltungen heißt das viel Altbestand mit Reinigungs- und Wartungsbedarf.
Wir bündeln Gebäudereinigung, Hausservice, Hauswartservice, Gehweg- und Grünflächenpflege sowie Wartung für Wohnanlagen. Sie haben einen Vertrag, einen festen Ansprechpartner und zu jedem Einsatz einen Nachweis im Kundenportal. Disposition und Vertragsabwicklung laufen über unseren Hauptsitz in Hamburg, die Haftung für die vereinbarten Flächen übernehmen wir vertraglich.
Quellen: Salzgitter: Straßenreinigungssatzung 2025/2026 · Salzgitter: Straßenreinigungsverordnung 2021 · Destatis: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen