Ob Sie in Salzgitter selbst räumen müssen, entscheidet die Adresse: Gehwege aus Anlage 3 reinigt die Stadt gegen Gebühr, Fahrbahnen der Anlage 2 räumt sie selbst. Für alle übrigen Flächen gilt ein tägliches Pflichtfenster. SVEAG übernimmt diese Flächen vertraglich, haftet dafür und belegt jeden Einsatz mit Zeit, Standort und Fotos im Kundenportal.
Die Satzung liegt nur als nichtamtliche Lesefassung 2025/2026 vor (letzte aufgeführte Änderung vom 22.11.2024). Die Verordnung gilt in der Neubekanntmachung des Amtsblatts Nr. 49 vom 20.10.2021.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Verpflichtete | Eigentümer der anliegenden Grundstücke in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, soweit nicht die Stadt zuständig ist; gleichgestellt sind Nießbraucher, Erbbauberechtigte und Dauerwohnberechtigte. Die Reinigungspflicht umfasst Schnee- und Eisbeseitigung sowie das Streuen. | Übergeben Sie die Pflicht vertraglich, benennen Sie die Flächen einzeln. | Satzung § 4 Abs. 1; Verordnung § 2 Abs. 1 |
| Fahrbahnen | Wo die Stadt die Fahrbahn nicht reinigt, trifft die Anlieger auch die Fahrbahn bis zur Straßenmitte. Die Fahrbahnen der Anlage 2 räumt die Stadt; Anliegern bleiben dort Entglättung der Fahrbahnstreifen, Gossen und Gullys. | Je Adresse im Straßenverzeichnis prüfen, welche Anlage greift. | Satzung § 5 Abs. 1 bis 4 |
| Gehwegverzeichnis | Für die Gehwege der Straßen in Anlage 3 (Lebenstedt und Bad, vor allem Zentrumsbereiche) übernimmt die Stadt die Reinigungspflicht gegen Gebühr. | Liegt Ihr Objekt dort, vor Vertragsschluss die Gebührenlage klären. | Satzung § 5 und § 6 |
| Zeitfenster | Wochentags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Eine eigene Frist nach nächtlichem Schneefall nennt die Verordnung nicht; bei anhaltendem Schneefall ist regelmäßig zu wiederholen. | Gerechnet wird im Tagesfenster. | Verordnung § 3 Abs. 4 |
| Streumittel und Tauwetter | Schädliche Chemikalien sind verboten, Streusalz nur in Ausnahmefällen und an gefährlichen Stellen erlaubt. Bei Tauwetter sind Eis, Rinnen und Einläufe freizumachen, Streureste zu beseitigen. | Das Saisonende gehört zum Auftrag. | Verordnung § 3 Abs. 5 und 6 |
Laut Zensus 2022 hat Salzgitter 55.430 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum. Auffällig sind die 1960er Jahre mit 12.274 Wohnungen und die Jahre 1919 bis 1949 mit 11.482; 3.993 stammen aus der Zeit vor 1919.
Über das Straßenverzeichnis zur Satzung. Die Gehwege der Straßen in Anlage 3, vor allem Zentrumsbereiche in Lebenstedt und Bad, übernimmt die Stadt gegen Gebühr; Fahrbahnen der Anlage 2 räumt sie selbst. Für Ihre Adresse zählt die Eintragung im Verzeichnis, nicht der Stadtteil.
Eine eigene Frist nennt die Verordnung nicht. Geregelt ist ein tägliches Pflichtfenster: an Wochentagen von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall weist die Stadt darauf hin, dass das Räumen regelmäßig zu wiederholen ist.
Nur in Ausnahmefällen, wenn andere Mittel mit zumutbarem Aufwand nicht reichen, und an gefährlichen Stellen an Geh- und Radwegen. Schädliche Chemikalien sind verboten, auf Baumscheiben und begrünten Flächen darf kein Salz liegen. Die Stadt empfiehlt in ihrem Flyer Sand, Splitt oder andere abstumpfende Mittel.
Quellen: Stadt Salzgitter: Straßenreinigungssatzung, nichtamtliche Lesefassung 2025/2026 · Stadt Salzgitter: Straßenreinigungsverordnung, Neubekanntmachung Amtsblatt Nr. 49 vom 20.10.2021 · Zensus 2022, Destatis
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Schicken Sie uns Ihre Adressen in Lebenstedt, Bad oder den übrigen Ortsteilen, wir gleichen sie mit dem Gehwegverzeichnis ab und schlagen den Umfang vor. Kontakt