In Oldenburg entscheidet das Straßenverzeichnis zur Reinigungsverordnung, ob Eigentümer nur den Gehweg oder auch die Fahrbahn bis zur Mitte kehren; Gehwege außerhalb der Fußgängerzone sind alle 14 Tage in voller Breite fällig. SVEAG betreut für Hausverwaltungen und WEGs Gebäudereinigung, Hausmeisterdienst, Tonnen und Außenflächen und belegt jeden Einsatz mit Foto, Zeit und Ort.
Lange Straße, Achternstraße, Haarenstraße, Markt und Schloßplatz gehören zur Klasse I, die die Stadt dreizehnmal wöchentlich reinigt. Eigentümern von Geschäftshäusern bleiben Treppenhaus, Schaufensterglas und Fassade.
Nadorster Straße, Cloppenburger Straße und Bremer Heerstraße stehen in Klasse II: Fahrbahn und Radweg kehrt die Stadt wöchentlich, den Gehweg weiter die Anlieger im 14-Tage-Takt.
Vor Ahornweg, Alter Kamp oder Am Brink steht im Verzeichnis A III. Dort kehren die Anlieger alle zwei Wochen auch Fahrbahn und Parkstreifen bis zur Mitte, im Herbst samt Straßenlaub.
Laut Zensus 2022 stammen 14.582 Oldenburger Wohnungen aus den 1960er- und 15.387 aus den 1970er-Jahren. Für diese Baujahre kombinieren wir Rinnenwartung mit der Suche nach Feuchte und Schimmel.
Rechtsgrundlage bilden in Oldenburg die Straßenreinigungssatzung von 2017, die Straßenreinigungsverordnung mit Straßenverzeichnis (Fassung 01.01.2026) und die Abfallwirtschaftssatzung 2026; verbindlich ist jeweils der Abdruck im Amtsblatt.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Wer kehren muss | Eigentümer der anliegenden Grundstücke, auch hinter Graben, Böschung oder Grünstreifen; Nießbraucher und Erbbauberechtigte gehen ihnen vor. Mehrere Pflichtige haften gesamtschuldnerisch. | Ein Auftrag für die ganze Front vermeidet Lücken zwischen Miteigentümern. | Straßenreinigungssatzung § 3 Abs. 1 bis 4 |
| Das „A“ vor der Klasse | Bei A III reinigen die Anlieger auch Fahrbahn bis zur Mitte, Rinnen, Parkstreifen und Radwege. | Jede Anschrift vor Vertragsbeginn im Verzeichnis nachschlagen. | Straßenreinigungssatzung § 3 Abs. 1 Nr. 1 |
| Takt auf dem Gehweg | Außerhalb der Fußgängerzone in voller Breite alle 14 Tage; verkehrsgefährdendes Laub sofort. Ohne abgegrenzten Gehweg gilt eine Gehbahn von 1,50 m, befestigt oder nicht. | Fester Zwei-Wochen-Plan, Zusatzrunden nach Sturm. | Straßenreinigungsverordnung § 4 Abs. 1 und 2 |
| Wie gereinigt wird | Schmutz, Unrat, Laub und wildwachsende Pflanzen entfernen, Wildkräuter ohne Unkrautbeseitigungsmittel; Kehricht nicht zum Nachbarn oder in Einlaufschächte. | Fugen ausschließlich ohne Herbizide pflegen lassen. | Straßenreinigungsverordnung § 2 Abs. 1, 3 und 4 |
| Übernahme durch Dritte | Auf Antrag darf ein Dritter die Reinigungspflicht übernehmen: Er erklärt das schriftlich, die Stadt muss einwilligen und kann das jederzeit widerrufen. | Fehlt die Einwilligung, haftet öffentlich-rechtlich weiter der Eigentümer, selbst wenn eine Firma kehrt. | Straßenreinigungssatzung § 3 Abs. 6 |
| Tonnen der WEG | Wohnungseigentümer eines Grundstücks nutzen gemeinsame Behälter. Bereitstellung bis 6 Uhr, frühestens ab 18 Uhr am Vorabend; nach der Leerung am selben Tag zurück. | Gehört in den Hausmeisterplan. | Abfallwirtschaftssatzung § 20 Abs. 4 und 6, § 21 Abs. 4 |
| Winter | Auch im Winter liegt der Gehweg bei den Anliegern: Winterdienst in Oldenburg. | Eigene Seite. | Straßenreinigungssatzung § 3 Abs. 1 Nr. 3 |
Laub aus der Reinigungspflicht zählt in Oldenburg als kompostierbarer Gartenabfall: Es darf in die grüne Biotonne und in die Laubcontainer, die die Stadt saisonal aufstellt (§ 10 Abs. 1 und 2). Mit privatem Haushalt auf dem Grundstück ist eine Biotonne Pflicht, mindestens 60 Liter (§ 21 Abs. 4a).
Quelle: Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Oldenburg (Oldb) ab 2026.
Die Satzung vom 30.06.2025 schützt Laubbäume sowie Eibe, Lärche und Kiefer ab 100 cm Stammumfang, gemessen in 1 m Höhe; Obstbäume nur als Walnuss, Esskastanie oder Baumhasel (§ 2). Verboten sind unter anderem Kappen, unsachgemäße Pflege und das Beparken unbefestigter Wurzelbereiche, erlaubt bleiben Totholzentfernung und Lichtraumprofil (§ 3).
Treppenhaus, Eingang und Glas im festen Turnus.
Gemeinschaftstonnen bis 6 Uhr raus, am selben Tag zurück.
Mehrere Oldenburger Objekte in einem Vertrag.
Volle Breite alle 14 Tage, an A-Straßen auch Fahrbahn.
Schutz ab 100 cm Stammumfang, Kappen verboten.
Eigene Seite mit den Oldenburger Vorgaben.
Schicken Sie uns die Anschriften Ihrer Oldenburger Häuser. Wir gleichen jede Adresse mit dem Straßenverzeichnis ab und melden uns mit einem Angebot. Zur Anfrage
+49 (0) 40 226 37 181 · kontakt@sveag.de
Im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungsverordnung (Fassung 01.01.2026). Steht vor der Klasse ein A, reinigen die Anlieger auch Fahrbahn bis zur Mitte, Rinnen und Parkstreifen. Ohne A übernimmt die Stadt diese Flächen gegen Gebühr. Den Gehweg kehren Eigentümer außerhalb der Fußgängerzone in beiden Fällen selbst.
Nein. Die Satzung überträgt die Gehwegreinigung bei allen Straßen auf die Anlieger, nimmt die Fußgängerzone aber ausdrücklich aus; die Verordnung setzt dort für Gehbahnen den Takt der Klasse I an. Eingang, Schaufensterglas, Treppenhaus und Fassade eines Innenstadthauses bleiben dennoch Sache des Eigentümers, und genau das übernimmt unsere Gebäudereinigung.
Maßstab sind die Quadratwurzel der Grundstücksfläche und die Reinigungsklasse der Straße. Zahlen müssen Eigentümer an Straßen ohne A, Hinterlieger ebenso; Eckgrundstücke werden zu jeder Straße voll veranlagt. Die Sätze beschließt der Rat jährlich. Einen Eigentümerwechsel melden Verkäufer und Käufer binnen eines Monats.
Nein. Wohnungs- und Teileigentümer eines Grundstücks halten gemeinsame Behälter mit Gebührenetikett vor, eigene Tonnen gibt es nur auf schriftlichen Antrag. Alle Bewohner müssen sie erreichen können. Am Abfuhrtag stehen sie bis 6 Uhr an der Straße und kommen nach der Leerung noch am selben Tag zurück.
Fällt der Baum unter die Satzung von 2025, etwa als Laubbaum ab 100 cm Stammumfang, braucht es eine Ausnahme der Stadt. Sie ist unter anderem zu erteilen, wenn Gefahren anders nicht zumutbar zu beseitigen sind. Bei akuter Gefahr darf sofort gehandelt werden, die Anzeige folgt spätestens am nächsten Werktag.
Reinigung von Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen, Hausmeisterdienst samt Tonnen, Gehweg und Laub, Wartung und Grünpflege, auf Wunsch in einem Vertrag für alle Objekte einer Verwaltung. Vor dem Angebot prüfen wir je Anschrift Klasse und A-Kennzeichnung. Jeder Einsatz steht mit Foto, Zeitpunkt und Standort im Kundenportal.
Quellen: Stadt Oldenburg: Straßenreinigungssatzung (Lesefassung 2017) · Stadt Oldenburg: Straßenreinigungsverordnung mit Straßenverzeichnis, Fassung 2026 · Stadt Oldenburg: Abfallwirtschaftssatzung ab 2026 · Stadt Oldenburg: Baumschutzsatzung vom 30.06.2025 · Zensus 2022: Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Destatis)