Winterdienst in Oldenburg für Hausverwaltungen und WEGs

Oldenburg staffelt die Räumfrist in drei Stufen: werktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Fahrbahnen, Fußgängerüberwege und Radwege räumt die Stadt selbst. SVEAG übernimmt die vereinbarten Gehwege, haftet vertraglich und hält jeden Einsatz mit Zeit, Position und Foto im Kundenportal fest.

Auf einen Blick

Was in Oldenburg gilt

Es gelten die Straßenreinigungssatzung (nichtamtliche Lesefassung, Stand 20.11.2017, ohne spätere Änderungen) und die Straßenreinigungsverordnung (Lesefassung, zuletzt geändert am 01.12.2025, gültig ab 01.01.2026). Maßgeblich ist nur das Amtsblatt.

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
VerpflichteteAnlieger bebauter und unbebauter Grundstücke für den Winterdienst auf Gehwegen, auch in der Fußgängerzone. Gleichgestellt sind Nießbraucher, Erbbauberechtigte und Wohnungsberechtigte; mehrere Pflichtige haften gesamtschuldnerisch. Die Stadt räumt und streut Fahrbahnen, Fußgängerüberwege und Radwege selbst.Zum Auftrag zählen die Gehwege, auch in der Fußgängerzone, nicht Überwege und Radwege.Satzung § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2, 3, 4 und 6
HinterliegerDie Gleichstellung der Hinterlieger gilt nur für die Gebührenpflicht in städtisch gereinigten Straßen. Die Winterdienstpflicht auf dem Gehweg trifft den Anlieger; eine Wechselpflicht beim Winterdienst gibt es nicht.Wer Gebühr zahlt, ist nicht schon winterdienstpflichtig.Satzung § 5 Abs. 4, § 3 Abs. 1 Nr. 3
ZeitenWerktags bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr müssen Gehwege geräumt und gestreut sein. Bei Bedarf ist unverzüglich zu wiederholen, bis 20 Uhr.Der Samstag ist eine eigene Stufe und gehört getrennt in den Einsatzplan.Verordnung § 6 Abs. 3
StreumittelGrundsätzlich Sand oder andere abstumpfende Mittel. Salz ist verboten und nur bei überfrierender Nässe oder Eisregen erlaubt, wenn abstumpfende Mittel nicht reichen, sowie an gefährlichen Stellen (Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgänge, starkes Gefälle), dann so gering wie möglich. Kronenbereiche von Bäumen und begrünte Flächen bleiben salzfrei.Salz ist eine eng begrenzte Ausnahme; der Vorrat besteht aus abstumpfendem Material.Verordnung § 6 Abs. 5

Wo das in Oldenburg besonders zählt

Gebäudebestand

Der Zensus 2022 zählt in Oldenburg 96.841 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum, 22.797 davon in Gebäuden von Wohnungseigentümergemeinschaften. Aus den 1970er-Jahren stammen 15.387 Wohnungen, aus den 1960er-Jahren 14.582.

So läuft der Winterdienst in Oldenburg

  1. Anlieger klären. Wir stellen fest, wer am Objekt Anlieger ist, denn nur ihn trifft die Winterdienstpflicht auf dem Gehweg.
  2. Drei Fristen. Der Plan führt Werktag, Samstag und Sonn- oder Feiertag als getrennte Stufen, dazu die Wiederholung bis 20 Uhr.
  3. Salzfreier Streuplan. Gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln; Salz kommt nur bei Eisregen oder an Treppen, Rampen und Gefällen in Frage.
  4. Dokumentation. Jeder Einsatz wird im Kundenportal mit Zeitstempel, Standort und Fotoserie festgehalten, abrufbar für Eigentümer und Versicherung.

Unsere Leistungen in Oldenburg

Häufige Fragen zu Winterdienst in Oldenburg

Bis wann muss in Oldenburg am Samstag geräumt sein?

Samstags bis 8 Uhr, werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Die Verordnung gibt dem Samstag also eine eigene Stufe. Geräumt und gestreut wird mindestens 1,50 m breit, schmalere Gehwege ganz. Entsteht danach neuer Schnee, ist bei Bedarf unverzüglich bis 20 Uhr zu wiederholen.

Muss ein Hinterlieger in Oldenburg den Gehweg räumen?

Nicht automatisch. Die Satzung stellt Hinterlieger nur bei der Gebührenpflicht den Anliegern gleich, also bei der Reinigungsgebühr. Die Winterdienstpflicht auf dem Gehweg trifft den Anlieger, eine Wechselpflicht gibt es beim Winterdienst nicht. Die Satzung liegt nur als Lesefassung, Stand 20.11.2017, vor.

Darf in Oldenburg Streusalz gestreut werden?

Grundsätzlich nein. Ausnahmen gelten bei überfrierender Nässe und Eisregen, wenn abstumpfende Mittel nicht reichen, sowie an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen oder starkem Gefälle. Kronenbereiche von Bäumen bleiben salzfrei; die Baumschutzsatzung vom 30.06.2025 (ab 100 cm Stammumfang) verbietet Salz im Wurzelbereich ebenfalls.

Weiterführend

Quellen: Stadt Oldenburg: Straßenreinigungsverordnung, Lesefassung ab 01.01.2026 · Stadt Oldenburg: Straßenreinigungssatzung, Lesefassung Stand 20.11.2017 · Stadt Oldenburg: Baumschutzsatzung vom 30.06.2025 · Destatis, Zensus 2022: Wohnungen nach Baujahr und Eigentumsform

Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Oldenburg.

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