In Flensburg überträgt das TBZ nur Schnee und Glätte auf die Eigentümer; den übrigen Reinigungsdienst behält es. Eine Uhrzeit nennt die Satzung nicht: Geräumt wird nach beendetem Schneefall innerhalb der Verkehrszeiten. Auf Gehwegen ist Salz grundsätzlich verboten. SVEAG übernimmt die vertraglichen Flächen samt Haftung; Zeit, GPS-Standort und Fotos jedes Einsatzes finden Sie im Kundenportal.
Es gilt die Straßenreinigungssatzung des Technischen Betriebszentrums (TBZ), Lesefassung mit der 1. Nachtragssatzung vom 08.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Verpflichtete | Eigentümer der anliegenden Grundstücke entlang der Frontlänge; an ihre Stelle treten Erbbauberechtigte, Nießbraucher mit unmittelbarem Besitz am ganzen Grundstück und dinglich Wohnberechtigte. Wer nicht selbst kann, muss eine geeignete Person beauftragen. | Die Satzung verlangt ausdrücklich, einen Dritten zu beauftragen, wenn Sie selbst nicht räumen können. | § 5 Abs. 1 bis 3 |
| Fußgängerstraßen | In sieben Fußgängerstraßen, darunter Große Straße, Holm, Nordermarkt und Südermarkt, räumt und streut das TBZ auch Geh- und Radwege. | Dort übernimmt das TBZ auch den Gehweg. | § 5 Abs. 1 |
| Zeiten | Räumen und Streuen innerhalb der Verkehrszeiten, werktags in der Regel ab 7 Uhr, sonn- und feiertags ab 9 Uhr, bis 20 Uhr; Schnee nach beendetem Schneefall, Eisglätte nach ihrem Auftreten. | Es gibt keinen Stichtag am Morgen, aber der Verkehr bestimmt Beginn und Umfang. | § 4 Abs. 6 |
| Breite und Übergänge | Wo möglich mindestens 1,5 m; an Fußgängerüberwegen bis zur Fahrbahnkante, an Haltestellen bis zur Bordsteinkante. | Überwege und Haltestellen vergrößern die Fläche. | § 4 Abs. 3 bis 5 |
| Streumittel | Salz auf Geh- und Radwegen grundsätzlich verboten, erlaubt bei Eisregen und an gefährlichen Stellen; auf Radwegen darf Sole verwendet werden. | Abstumpfende Mittel sind der Regelfall. | § 4 Abs. 7 bis 9 |
| Verstöße | Ordnungswidrig ist unter anderem, Geh- und Radwege nicht freizuhalten oder zu streuen; Geldbuße bis zu 511 €. | Ein Versäumnis ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldrahmen. | § 9 Abs. 1 und 2 |
Flensburg zählt laut Zensus 2022 53.561 Wohnungen, davon 7.666 in Gebäuden einer Eigentümergemeinschaft. 10.829 Wohnungen stammen aus der Zeit vor 1919, 8.534 aus den 1960er Jahren. Stichtag ist der 15.05.2022.
Nein. Die Satzung nennt keine Uhrzeit, sondern verlangt Räumen und Streuen innerhalb der allgemeinen Verkehrszeiten. Schnee ist grundsätzlich nach beendetem Schneefall zu räumen, Eisglätte nach ihrem Auftreten. Die Verkehrszeiten beginnen werktags in der Regel um 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr und enden regelmäßig um 20 Uhr.
Salz und sonstige auftauende Stoffe sind auf Geh- und Radwegen grundsätzlich verboten. Erlaubt sind sie in besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen und an gefährlichen Stellen, etwa Treppen, Rampen, Brücken und starkem Gefälle. Auf Radwegen und kombinierten Rad- und Gehwegen darf Sole verwendet werden.
Kommen Pflichtige ihrer Winterdienstpflicht nicht nach, kann das TBZ den Dienst auf deren Kosten durchführen. Außerdem handelt ordnungswidrig, wer Geh- oder Radwege nicht freihält oder nicht streut; die Satzung nennt eine Geldbuße bis zu 511 €. Wer nicht selbst räumen kann, muss laut Satzung eine geeignete Person beauftragen.
Quellen: TBZ Flensburg: Straßenreinigungssatzung (Lesefassung) · Zensus 2022, Destatis
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