Darmstadt kehrt nur die Straßen, die im Verzeichnis zur Straßenreinigungssatzung stehen, und stellt dafür Gebühren nach Frontmetern in Rechnung. Wege außerhalb dieser Liste reinigen die Eigentümer mindestens wöchentlich. SVEAG betreut für Verwaltungen, WEGs und Gewerbeeigentümer diese Flächen, das Gebäude und das Dach und legt zu jedem Einsatz Fotos im Kundenportal ab.
Der Zensus zählt in Darmstadt 17.873 Wohnungen aus den 1950ern und 14.549 aus den 1960ern. Hier stehen Dachentwässerung, Treppenhaus und Keller regelmäßig auf der Wartungsliste.
9.401 Wohnungen entstanden vor 1919, weitere 7.446 zwischen 1919 und 1949. Bei älterer Substanz lohnt der Blick auf Fassade und Feuchtigkeit, bevor Mängel wachsen.
Maßgeblich sind die Straßenreinigungssatzung Nr. 715, deren jüngste Änderung zum Jahresbeginn 2026 wirksam wurde, und die Abfallsatzung Nr. 711 (Änderung vom 25.06.2026).
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Bescheid an die WEG | Wohnungs- und Teileigentümer haften als Gesamtschuldner; den Bescheid über die ganze Gebühr darf die Stadt an den Verwalter richten. Fällig ist je ein Viertel am 15. Februar, Mai, August und November. | Der Bescheid landet oft direkt in Ihrer Verwaltung. | Straßenreinigungssatzung § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 2 |
| Verzeichnis entscheidet | Straßen im Verzeichnis reinigt die Stadt als öffentliche Einrichtung, mit Anschluss- und Benutzungszwang. Je Frontmeter und Jahr kostet das 8,98 € (Klasse V) bis 62,86 € (Klasse I). | Erst die Adresse im Verzeichnis prüfen, dann den Umfang festlegen. | Straßenreinigungssatzung § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 5 |
| Wege ohne städtische Kehrung | Nicht aufgeführte Wege, auch Wohnwege abseits der Straße, reinigen Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher mindestens einmal pro Woche, bei starker Verschmutzung sofort. | Solche Wege brauchen einen festen Kehrturnus. | Straßenreinigungssatzung § 1 Abs. 4, § 5 Abs. 1 und 4 |
| Umfang der Fläche | Bei beidseitig bebaubaren Straßen endet die Fläche an der Straßenmitte, bei einseitig bebaubaren umfasst sie die ganze Breite. Am stumpfen Ende einer Sackgasse sind 1,50 m Tiefe zu reinigen, höchstens die halbe Straßenbreite. | Eckgrundstücke und Sackgassen vorab ausmessen. | Straßenreinigungssatzung § 6 Abs. 2 |
| Hinterlieger im Wochenwechsel | Hinter dem Kopfgrundstück erschlossene Grundstücke reinigen abwechselnd, nach Hausnummern; gewechselt wird am Ende jedes Sonntags. Jedes Jahr beginnt die Folge in der Woche mit dem 1. November beim Kopfgrundstück. | Der Kehrplan braucht Ihre Wochen im Jahreszyklus. | Straßenreinigungssatzung § 5 Abs. 2 |
| Wildkraut, Laub, Kehricht | Die Satzung zählt Laub, Schlamm und wildwachsende Kräuter zum Reinigungsumfang; Kräuter müssen weg, sobald sie die Wegbreite einengen oder den Belag schädigen. Herbizide sind verboten, Kehricht darf nicht in Rinnen oder Einläufe. | Fugen von Hand pflegen, Laubgut sofort entsorgen. | Straßenreinigungssatzung § 5 Abs. 5, § 6 Abs. 1 |
| Winterpflicht | Die Satzung überträgt diese Pflicht auf Gehwegen den Eigentümern, siehe Winterdienst in Darmstadt. | Details stehen dort. | Straßenreinigungssatzung § 1 Abs. 3 |
Restmüll bemisst die Stadt nach gemeldeten Bewohnern: 15 l pro Person und Woche, 10 l mit Biotonne oder Eigenkompostierung, mindestens 80 l je Grundstück. Tonnen bis 1.100 l leert sie wöchentlich, kleinere Restmüllgefäße auf Antrag auch seltener.
Selbst bereitgestellte Tonnen kommen frühestens am Vorabend nach 18 Uhr an die Straße, spätestens um 6 Uhr am Abfuhrtag, und bis 18 Uhr zurück aufs Grundstück. Sperrmüll holt die Stadt auf Antrag, höchstens 5 m³ je Termin und 50 kg je Teil.
Quelle: Abfallsatzung Nr. 711, § 5 und § 13 Abs. 2 a.
Reinigung, Hausmeister, Wartung und Fachfirmen über einen Vertrag.
Rinnen, Fallrohre und Dachfläche im festen Turnus, auffällige Stellen mit Foto belegt.
Wege außerhalb des Straßenverzeichnisses brauchen eine wöchentliche Kehrung samt Laub.
4.943 Wohnungen seit 2016: Übergabe erst nach Grob- und Feinreinigung.
Einmalig nach Wasserschaden, Leerstand oder Handwerkereinsatz, mit Abnahmeprotokoll.
Die Gehwege übernimmt die städtische Reinigung hier nicht.
Nennen Sie uns Ihre Darmstädter Adressen samt Flächen ohne städtische Kehrung, wir rechnen ein Angebot. Zur Anfrage
+49 (0) 40 226 37 181 · kontakt@sveag.de
Maßgeblich ist das Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung Nr. 715. Jede dort genannte Straße hat eine Reinigungsklasse von I bis V, also sieben- bis einmal pro Woche städtische Kehrung gegen Gebühr. Fehlt die Straße oder geht es um einen Wohnweg abseits der Fahrbahn, reinigen Sie als Eigentümer selbst, mindestens wöchentlich.
Wohnungs- und Teileigentümer haften nach § 3 der Satzung als Gesamtschuldner. Die Stadt darf den Bescheid über die gesamte Gebühr an den Verwalter oder an einen einzelnen Eigentümer richten. Einen Eigentümerwechsel müssen alter und neuer Eigentümer der Stadt unverzüglich mitteilen, sonst haften beide für Rückstände.
Grundstücke hinter dem Kopfgrundstück, die dieselbe Straße erschließt, reinigen abwechselnd. Gewechselt wird am Ende jedes Sonntags, sortiert nach Hausnummern oder Flurstücksnummern. Jedes Jahr startet die Folge in der Woche, in die der 1. November fällt, wieder beim Kopfgrundstück. Tragen Sie Ihre Wochen fest in den Kehrplan ein.
Der Standplatz braucht einen festen Belag, muss sauber und am Abholtag ab 6 Uhr ohne Schlüssel erreichbar sein, höchstens 15 m von der befahrbaren Straße. Transportwege sind mindestens 1,5 m breit, stufenlos, mit höchstens 3 % Gefälle und beleuchtet; Rasengitter oder Splitt sind dort unzulässig.
Ja. Wir reinigen Rinnen, Fallrohre und Einläufe, prüfen die Dachfläche auf lose Ziegel, kontrollieren Anschlüsse und Verwahrungen und die Durchgängigkeit der Entwässerung. Auffälliges halten wir mit Fotos fest. Für Flachdächer lässt sich zusätzlich eine Dichtigkeitsprüfung mit elektronischer Leckortung beauftragen, inklusive Befund.
Die Sonderreinigung deckt Einmalanlässe ab: Wasserschaden, Leerstand, Vandalismus oder Handwerkereinsatz, jeweils mit Abnahme vor Ort. Nach einem Krankheitsfall desinfizieren wir Kontakt- und Sanitärflächen mit VAH-gelisteten Mitteln und dokumentieren Mittel und Einwirkzeiten. Klassifizierte Bereiche reinigen wir nach Zonenplan, abgestimmt mit Ihrer Qualitätssicherung.
Quellen: Wissenschaftsstadt Darmstadt: Straßenreinigungssatzung Nr. 715 · Wissenschaftsstadt Darmstadt: Abfallsatzung Nr. 711 · Destatis: Zensus 2022, Gebäude und Wohnungen nach Gemeinden