Darmstadt reicht die Winterpflicht Woche für Woche weiter: Kopfgrundstück und Hinterlieger wechseln sich in Hausnummern-Reihenfolge ab, jährlich neu ab der Woche des 1. November. Die Stadt räumt Gehwege nie, auch nicht in Gebührenstraßen. Wir übernehmen die vereinbarten Flächen samt vertraglicher Haftung und weisen jeden Einsatz mit Uhrzeit, GPS-Position und Fotos im Kundenportal nach.
Die Straßenreinigungssatzung (Ortsrecht Nr. 715, in Kraft seit 01.01.2026) überträgt den Winterdienst nach dem Hessischen Straßengesetz auf die Verpflichteten.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Verpflichtete | Eigentümer, gleichgestellt Erbbauberechtigte und Nießbraucher, nachrangig Besitzer; das gilt auch für gemeinsame Geh- und Radwege. | Die Stadt springt nicht ein, auch wenn sie die Straße gegen Gebühr reinigt. | Satzung § 1 Abs. 2 und 3 |
| Hinterlieger | Erschließt eine Straße weitere Grundstücke dahinter, trifft die Pflicht alle erschlossenen Grundstücke. Sie wechselt jede Woche am Ende des Sonntags in Hausnummern-Reihenfolge, jährlich neu beginnend beim Kopfgrundstück. | Ein Wochenplan je Straße vermeidet Lücken beim Wechsel. | Satzung § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 6 |
| Einseitiger Gehweg | Hat eine zweiseitig bebaubare Straße nur einen Gehweg, sind auch die gegenüberliegenden Grundstücke samt ihren Hinterliegern winterdienstpflichtig. | Prüfen Sie, ob Ihr Objekt gegenüber einem fremden Gehweg liegt. | Satzung § 7 Abs. 7 |
| Zeiten | Gehwege 7 bis 21 Uhr freihalten; Nachtschnee bis spätestens 8:30 Uhr abräumen, bei Dauerschneefall oder Tauwetter alle 3 Stunden. Eine eigene Sonn- und Feiertagsregel fehlt. | Die Frist gilt auch sonntags. | Satzung § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1 |
| Streumittel | Salz nur bei Glatteis oder Eisregen, sonst Sand, Splitt oder andere abstumpfende Stoffe, nicht übermäßig. Rückstände nach dem Auftauen bis zum Ende des folgenden Tages beseitigen. | Salz braucht den Anlass Glatteis; die Aufräumfrist ist kurz. | Satzung § 8 Abs. 1 und 2 |
Der Zensus 2022 zählt in Darmstadt 85.418 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum; 17.873 stammen aus den 1950er, 14.549 aus den 1960er Jahren. 24.111 liegen in Gebäuden von Eigentümergemeinschaften.
Die Pflicht wechselt von Woche zu Woche am Ende jedes Sonntags auf ein anderes erschlossenes Grundstück, in der Reihenfolge der Hausnummern. Der Zyklus beginnt jährlich neu in der Woche des 1. November beim Kopfgrundstück. Welche Woche Ihr Grundstück trifft, folgt aus Ihrer Stellung in dieser Reihe.
Bei zweiseitig bebaubaren Straßen mit nur einem Gehweg sind auch die gegenüberliegenden Grundstücke einschließlich ihrer Hinterlieger zum Winterdienst verpflichtet. Sie reihen sich in den Wochenwechsel ein. Die Stadt selbst führt auf Gehwegen keinen Winterdienst durch, auch nicht in den Straßen, die sie gegen Gebühr reinigt.
Salz ist nur bei Glatteis oder Eisregen erlaubt, sonst gelten Sand, Splitt und andere abstumpfende Stoffe. Nachtschnee muss bis 8:30 Uhr weg sein, tagsüber wird von 7 bis 21 Uhr geräumt, bei Dauerschneefall alle 3 Stunden. Verstöße kosten 5 bis 1.000 €.
Quellen: Wissenschaftsstadt Darmstadt (EAD): Straßenreinigungssatzung, Ortsrecht Nr. 715, Fassung 2026 · Zensus 2022, Destatis
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