Winterdienst in Braunschweig für Hausverwaltungen und WEGs

Braunschweig definiert den Winterdienst als Tagespflicht von 7 bis 22 Uhr, sonntags von 8 bis 22 Uhr, und verlangt, das Streugut spätestens bis zum 21. März zu entfernen. Gehwege müssen mindestens 1,20 m frei sein. SVEAG übernimmt die vereinbarten Gehwege samt Streugutbeseitigung, haftet vertraglich und lädt Zeit, Standort und Bilder pro Einsatz ins Kundenportal.

Auf einen Blick

Was in Braunschweig gilt

Braunschweig regelt Zuständigkeit und Ausführung in zwei Texten: der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung (Neunte Änderung vom 4. November 2025). Wichtig für Verwaltungen:

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
ZuständigkeitAuf allen Straßen des städtischen Verzeichnisses liegt der Winterdienst für Gehwege und Straßenrinnen bei den Anliegern, die Stadt räumt die Fahrbahnen. Eigentümer, Erbbau- und Nießbrauchberechtigte haften als Gesamtschuldner.Jedes Objekt ist mit seiner Straße im Verzeichnis abzugleichen.Satzung § 3 Abs. 1 und 5
Streugut nach dem WinterStreugut ist zu entfernen, sobald keine winterlichen Verhältnisse mehr zu erwarten sind, spätestens bis zum 21. März jeden Jahres.Der Auftrag endet nicht mit dem letzten Schnee; Kehren gehört zum Saisonabschluss.VO § 5 Abs. 2
StreumittelNur abstumpfende Stoffe wie Splitt oder Sand. Salz, Salz-Sand-Gemische und chemische Auftaustoffe sind unzulässig; auf Gehwegtreppen und -rampen ist Salz im erforderlichen Umfang erlaubt.Salz bleibt auf Treppen und Rampen beschränkt.VO § 5 Abs. 2
BreiteGehwege und gemeinsame Rad- und Gehwege mindestens 1,20 m breit. Ohne Gehweg gilt am Rand ein 1,20 m breiter Streifen, Zugänge zu Grundstücken mindestens 0,80 m.Auch Wege zu Hauseingängen und Mülltonnenplätzen gehören zur Planung.VO § 5 Abs. 1 und 4
SchneelagerungSchnee auf dem Gehweg an der Fahrbahnseite lagern, nicht auf Radwege; Zugänge zu Haltestellen und Fußgängerüberwegen bleiben frei; nichts in Gossen, Einlaufschächte oder auf Hydrantendeckel kehren.Haltestellen in der Nähe verlangen freie Zugänge.VO § 5 Abs. 3, § 3 Abs. 5

Wo das in Braunschweig besonders zählt

Gebäudebestand

Braunschweig hat laut Zensus 2022 144.288 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum; 24.158 stammen aus der Zeit vor 1919, 26.110 aus den 1950er und 25.818 aus den 1960er Jahren. 34.205 liegen in Gebäuden von Eigentümergemeinschaften.

Winterdienst in Braunschweig mit SVEAG

  1. Straßenverzeichnis abgleichen. Für jede Adresse prüfen wir im Straßenverzeichnis, welche Flächen bei Ihnen liegen.
  2. Breiten und Zugänge. Gehweg, Hauszugänge und Treppen werden vermessen; Salz planen wir nur für Treppen und Rampen ein.
  3. Tagesbetrieb. Von 7 Uhr, sonntags von 8 Uhr, bis 22 Uhr wird bei Schnee und Glätte nachgeführt.
  4. Saisonende. Bis spätestens 21. März kehren wir das Streugut ab und dokumentieren auch diesen Durchgang.

Unsere Leistungen in Braunschweig

Häufige Fragen zu Winterdienst in Braunschweig

Bis wann muss in Braunschweig das Streugut weg sein?

Streugut ist zu entfernen, sobald keine winterlichen Wetterverhältnisse mehr zu erwarten sind, und zwar spätestens bis zum 21. März eines jeden Jahres. Wer den Winterdienst vergibt, sollte diesen Schritt ausdrücklich im Auftrag nennen, sonst bleibt Splitt auf den Gehwegen liegen.

Wann gilt die Räum- und Streupflicht in Braunschweig?

Werktags von 7 bis 22 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8 bis 22 Uhr. Gehwege müssen mindestens 1,20 m breit geräumt und bei Winterglätte bestreut sein. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die Geldbuße kann bis zu 5.000 € betragen, auch bei fahrlässigem Handeln.

Darf in Braunschweig Salz gestreut werden?

Grundsätzlich nicht. Zulässig sind abstumpfende Stoffe wie Splitt oder Sand; Salz, Salz-Sand-Gemische und chemische Auftaustoffe sind unzulässig. Auf Gehwegtreppen und -rampen darf Salz im erforderlichen Umfang eingesetzt werden. Bei besonders gefährlichen Lagen kann der Oberbürgermeister zudem befristete Ausnahmen für das Stadtgebiet zulassen.

Weiterführend

Quellen: Stadt Braunschweig: Straßenreinigungsverordnung, 9. Änderung vom 04.11.2025 · Stadt Braunschweig: Straßenreinigungssatzung · Zensus 2022, Destatis

Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Braunschweig.

Winterdienst in Braunschweig inklusive Frühjahrskehren

Senden Sie uns Ihre Braunschweiger Objekte mit den Straßennamen; wir prüfen sie im Verzeichnis und erstellen Ihnen ein Angebot, das das Entfernen des Streuguts bis 21. März einschließt. Kontakt

+49 (0) 40 226 37 181 · kontakt@sveag.de