Winterdienst in Nürnberg für Hausverwaltungen und WEGs

Nürnberg verbietet Salz und Salz-Sand-Gemische beim Winterdienst vollständig und verlangt an jedem Tag der Woche, auch sonntags, geräumte Gehwege bis 7 Uhr. In Eigentümergemeinschaften ist jeder Wohnungseigentümer einzeln verpflichtet. SVEAG übernimmt die vereinbarten Flächen mit abstumpfenden Mitteln, haftet vertraglich und hinterlegt jeden Einsatz mit Zeit, GPS und Fotos im Kundenportal.

Auf einen Blick

Was in Nürnberg gilt

Maßgeblich ist die Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung der Stadt (Verordnung vom 15.10.2010, zuletzt geändert am 4. August 2017). Für Verwalter heißt das:

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
MittelNur Streumittel mit nachhaltig abstumpfender Wirkung. Salz und Salz-Sand-Gemische dürfen nicht eingesetzt werden; eine Ausnahme für Treppen oder Eis enthält die Verordnung nicht.Auch bei Eisglätte bleibt nur Sand, Splitt oder Ähnliches; ein Verstoß ist ordnungswidrig.VO § 20 Abs. 3, § 23 Nr. 2
Pflichtige in der WEGBei Wohnungs- und Teileigentum trifft die Pflicht jeden Mit- oder Sondereigentümer. Beauftragte Dritte sind möglich, die Verantwortung gegenüber der Stadt bleibt.Ein Vertrag entlastet die Eigentümer im Alltag, nicht gegenüber der Stadt.VO § 7 Abs. 2, § 10 Abs. 2 und 3
ZeitenBei Schnee oder Glatteis bis 7 Uhr räumen und streuen, dieselbe Frist an allen Tagen; Maßnahmen bis 20 Uhr wiederholen, soweit zur Gefahrenabwehr erforderlich.Der Sonntag macht keinen Unterschied; der Einsatz muss nachts anlaufen.VO § 20 Abs. 1
Vorder- und HinterliegerHinterlieger gehören zu dem Vorderlieger, über den sie zugehen. Die Gruppe sichert die Fläche gemeinsam und kann die Verteilung vereinbaren; fehlt eine Vereinbarung, wird die Gehweglänge in gleiche Teile nach aufsteigenden Hausnummern geteilt.Eine schriftliche Absprache oder ein gemeinsamer Auftrag erspart die Zuteilung nach Hausnummern.VO § 11, § 13
ZwangsreinigungsgebietReinigt die Stadt gegen Gebühr die Straße, bleibt die Gehwegsicherung im Winter trotzdem bei den Anliegern.Die Gebühr der Stadt ersetzt den Winterdienst nicht.VO § 9 Nr. 2, § 10

Wo das in Nürnberg besonders zählt

Gebäudebestand

Der Zensus 2022 zählt in Nürnberg 283.757 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum. 57.477 stammen aus den 1950er und 54.540 aus den 1960er Jahren, 32.034 sind vor 1919 entstanden; 102.865 liegen in Gebäuden von Eigentümergemeinschaften.

Winterdienst in Nürnberg: der Ablauf

  1. Eigentümerkreis klären. Wir halten fest, wer als Mit- oder Sondereigentümer pflichtig ist und welche Hinterlieger über Ihr Grundstück zugehen.
  2. Mittel ohne Salz. Der Einsatzplan sieht ausschließlich abstumpfendes Streugut vor, auch auf Treppen und bei Eis.
  3. Einsatz vor 7 Uhr. Bei Schnee oder Glatteis ist der Gehweg an jedem Wochentag, sonntags eingeschlossen, vor 7 Uhr frei; bis 20 Uhr wird nachgearbeitet.
  4. Protokoll. Zu jedem Einsatz liegen Zeitpunkt, GPS-Standort und Fotos vor; Ihr Beirat kann sie einsehen.

Unsere Leistungen in Nürnberg

Häufige Fragen zu Winterdienst in Nürnberg

Darf in Nürnberg bei Eisglätte Salz auf Treppen gestreut werden?

Nein. Die Verordnung erlaubt nur Streumittel mit nachhaltig abstumpfender Wirkung und verbietet Salz sowie Salz-Sand-Gemische, ohne eine Ausnahme für Treppen oder Eis vorzusehen. Ein Verstoß ist als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht; einen Betrag nennt die Verordnung nicht, und er ist hier auch nicht belegt.

Wer ist in einer Nürnberger WEG zum Winterdienst verpflichtet?

Bei Wohnungs- und Teileigentum trifft die Pflicht jeden Mit- oder Sondereigentümer, nicht nur die Gemeinschaft als Ganzes. Die Gemeinschaft darf einen Dritten beauftragen, doch gegenüber der Stadt bleibt die Verantwortlichkeit bestehen. Deshalb sollte der Auftrag Auswahl und Kontrolle des Dienstleisters belegbar machen.

Wie wird in Nürnberg geteilt, wenn Hinterlieger über unseren Gehweg zugehen?

Hinterlieger sind dem Vorderlieger zugeordnet, über den sie ihren Zugang haben. Die Gruppe sichert die Fläche gemeinsam und kann die Verteilung vereinbaren. Gibt es keine wirksame Vereinbarung, wird die Gehweglänge in gleich große Teile geteilt und nach aufsteigenden Hausnummern zugewiesen.

Weiterführend

Quellen: Stadt Nürnberg: Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung vom 15.10.2010, geändert am 04.08.2017 · Zensus 2022, Destatis

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