Winterdienst in Regensburg für Hausverwaltungen und WEGs

Regensburg verpflichtet Vorder- und Hinterlieger per Sicherungsverordnung: Ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr, müssen die Gehwege sicher begehbar sein, und zwar bis 20 Uhr. Mit 91 Frosttagen im Jahresmittel ist das keine Ausnahmesituation. SVEAG übernimmt die Sicherungspflicht für die vertraglich festgelegten Flächen samt Haftung und belegt jeden Einsatz mit Zeit, Ort und Foto.

Auf einen Blick

Was in Regensburg gilt

In Bayern heißt das Regelwerk nicht Satzung, sondern Verordnung: Die Regensburger Sicherungsverordnung von 2011 legt fest, wer wann welche Gehwege sichern muss.

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
Vorder- und HinterliegerVerpflichtet sind Eigentümer angrenzender Grundstücke (Vorderlieger) und über sie erschlossener Grundstücke (Hinterlieger); beide tragen die Pflicht für dieselbe Fläche gemeinsam.Auch das Hinterhaus haftet für den Gehweg vorne.Sicherungsverordnung § 1, § 4 Abs. 2
AufteilungMehrere Verpflichtete sollen die Arbeiten schriftlich aufteilen; befreiend wirkt die Vereinbarung erst, wenn sie bei der Stadt hinterlegt ist.Eine private Absprache ohne Hinterlegung schützt nicht.Sicherungsverordnung § 5 Abs. 1
Räumen und StreuenNach jedem Schneefall räumen, bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte unverzüglich mit Sand oder Splitt streuen – in der Zeit von 7 (sonntags 8) bis 20 Uhr.Auch Reifglätte an klaren Frostmorgen löst die Pflicht aus.Sicherungsverordnung § 2, § 3 Abs. 1–2
StreumittelÄtzende und auftauende Mittel sind verboten, auch gemischt. Zulässig ist höchstens 25 % Auftaumittel in abstumpfendem Material, und nur auf Treppen, stärkeren Steigungen oder bei Eisregen.Reines Streusalz ist in Regensburg nie erlaubt.Sicherungsverordnung § 3 Abs. 2
Schnee ablegenMindestens 1 m Gehweg muss frei bleiben; Rinnen, Einlaufgitter und Hydranten sind freizuhalten.Auf schmalen Gehwegen kommt der Schnee an den Fahrbahnrand.Sicherungsverordnung § 3 Abs. 3

Wo das in Regensburg besonders zählt

Altstadt mit Stadtamhof

Seit 2006 UNESCO-Welterbe: 183 Hektar mit rund 1.000 Baudenkmälern. Gepflasterte Gassen, Eingangsstufen direkt am Gehweg und die 25-%-Grenze für Auftaumittel machen den Winterdienst hier zur Handarbeit.

Burgweinting

Neubaugebiet im Regensburger Süden: 1.221 Wohneinheiten entstanden zwischen 1992 und 1998, der letzte Bauabschnitt wurde 2022 abgeschlossen. Wo eine Anlage über einen Privatweg erschlossen ist, ordnet die Verordnung die Hinterlieger dem miterschlossenen Vorderlieger zu.

So sichert SVEAG Ihre Gehwege in Regensburg

  1. Sicherungsfläche bestimmen. Wir klären Vorder- und Hinterlieger, Eckteile und Privatwege und damit die Fläche, für die Sie haften.
  2. Streugut festlegen. Sand oder Splitt als Standard, eine Mischung mit höchstens 25 % Auftaumittel nur an Treppen und Steigungen.
  3. Einsatz ab 7 Uhr. Die Tourenplanung zielt darauf, dass die Flächen zu Beginn der Verkehrszeit gesichert sind, bei neuem Schnee folgen weitere Durchgänge.
  4. Belege für die Verwaltung. Zeit, GPS-Position, Fotos und Streumenge stehen je Einsatz im Kundenportal.

Unsere Leistungen in Regensburg

Häufige Fragen zu Winterdienst in Regensburg

Ab wann müssen Gehwege in Regensburg gesichert sein?

Die übliche Verkehrszeit beginnt laut Sicherungsverordnung werktags um 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen um 8 Uhr, und endet jeweils um 20 Uhr. In dieser Zeit sind die Gehwege nach jedem Schneefall zu räumen und bei Glätte unverzüglich zu streuen.

Darf in Regensburg Streusalz verwendet werden?

Reines Streusalz nicht. Ätzende und auftauende Mittel sind verboten, auch in Mischungen. Die einzige Ausnahme ist eine Mischung mit höchstens 25 % Auftaumittel in abstumpfendem Material, und die nur auf Treppen, stärkeren Steigungen oder bei Glatteis durch gefrierenden Regen.

Wie teilen sich Vorder- und Hinterlieger in Regensburg die Arbeit?

Beide sind für dieselbe Fläche gemeinsam verpflichtet. Sie sollen die Arbeiten schriftlich aufteilen, und diese Vereinbarung entlastet erst, wenn sie bei der Stadt hinterlegt ist. Kommt keine Einigung zustande, kann die Stadt die Aufteilung festlegen. Ein gemeinsamer Auftrag an einen Dienstleister vermeidet diese Abstimmung.

Weiterführend

Quellen: Stadt Regensburg: Sicherungsverordnung vom 20. Juni 2011 · Deutscher Wetterdienst: Frosttage, Mittelwerte 1991–2020 · Stadt Regensburg: Welterbe · Stadt Regensburg: Wohnen in Burgweinting

Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Regensburg.

Sicherungspflicht in Regensburg übertragen

Schicken Sie uns die Adressen Ihrer Objekte in Regensburg – Sie erhalten ein Angebot für die Wintersaison. Kontakt aufnehmen

+49 (0) 40 226 37 181 · kontakt@sveag.de