Regensburg verpflichtet Vorder- und Hinterlieger per Sicherungsverordnung: Ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr, müssen die Gehwege sicher begehbar sein, und zwar bis 20 Uhr. Mit 91 Frosttagen im Jahresmittel ist das keine Ausnahmesituation. SVEAG übernimmt die Sicherungspflicht für die vertraglich festgelegten Flächen samt Haftung und belegt jeden Einsatz mit Zeit, Ort und Foto.
In Bayern heißt das Regelwerk nicht Satzung, sondern Verordnung: Die Regensburger Sicherungsverordnung von 2011 legt fest, wer wann welche Gehwege sichern muss.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Vorder- und Hinterlieger | Verpflichtet sind Eigentümer angrenzender Grundstücke (Vorderlieger) und über sie erschlossener Grundstücke (Hinterlieger); beide tragen die Pflicht für dieselbe Fläche gemeinsam. | Auch das Hinterhaus haftet für den Gehweg vorne. | Sicherungsverordnung § 1, § 4 Abs. 2 |
| Aufteilung | Mehrere Verpflichtete sollen die Arbeiten schriftlich aufteilen; befreiend wirkt die Vereinbarung erst, wenn sie bei der Stadt hinterlegt ist. | Eine private Absprache ohne Hinterlegung schützt nicht. | Sicherungsverordnung § 5 Abs. 1 |
| Räumen und Streuen | Nach jedem Schneefall räumen, bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte unverzüglich mit Sand oder Splitt streuen – in der Zeit von 7 (sonntags 8) bis 20 Uhr. | Auch Reifglätte an klaren Frostmorgen löst die Pflicht aus. | Sicherungsverordnung § 2, § 3 Abs. 1–2 |
| Streumittel | Ätzende und auftauende Mittel sind verboten, auch gemischt. Zulässig ist höchstens 25 % Auftaumittel in abstumpfendem Material, und nur auf Treppen, stärkeren Steigungen oder bei Eisregen. | Reines Streusalz ist in Regensburg nie erlaubt. | Sicherungsverordnung § 3 Abs. 2 |
| Schnee ablegen | Mindestens 1 m Gehweg muss frei bleiben; Rinnen, Einlaufgitter und Hydranten sind freizuhalten. | Auf schmalen Gehwegen kommt der Schnee an den Fahrbahnrand. | Sicherungsverordnung § 3 Abs. 3 |
Seit 2006 UNESCO-Welterbe: 183 Hektar mit rund 1.000 Baudenkmälern. Gepflasterte Gassen, Eingangsstufen direkt am Gehweg und die 25-%-Grenze für Auftaumittel machen den Winterdienst hier zur Handarbeit.
Neubaugebiet im Regensburger Süden: 1.221 Wohneinheiten entstanden zwischen 1992 und 1998, der letzte Bauabschnitt wurde 2022 abgeschlossen. Wo eine Anlage über einen Privatweg erschlossen ist, ordnet die Verordnung die Hinterlieger dem miterschlossenen Vorderlieger zu.
Die übliche Verkehrszeit beginnt laut Sicherungsverordnung werktags um 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen um 8 Uhr, und endet jeweils um 20 Uhr. In dieser Zeit sind die Gehwege nach jedem Schneefall zu räumen und bei Glätte unverzüglich zu streuen.
Reines Streusalz nicht. Ätzende und auftauende Mittel sind verboten, auch in Mischungen. Die einzige Ausnahme ist eine Mischung mit höchstens 25 % Auftaumittel in abstumpfendem Material, und die nur auf Treppen, stärkeren Steigungen oder bei Glatteis durch gefrierenden Regen.
Beide sind für dieselbe Fläche gemeinsam verpflichtet. Sie sollen die Arbeiten schriftlich aufteilen, und diese Vereinbarung entlastet erst, wenn sie bei der Stadt hinterlegt ist. Kommt keine Einigung zustande, kann die Stadt die Aufteilung festlegen. Ein gemeinsamer Auftrag an einen Dienstleister vermeidet diese Abstimmung.
Quellen: Stadt Regensburg: Sicherungsverordnung vom 20. Juni 2011 · Deutscher Wetterdienst: Frosttage, Mittelwerte 1991–2020 · Stadt Regensburg: Welterbe · Stadt Regensburg: Wohnen in Burgweinting
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