In Nürnberg verpflichtet die Straßenreinigungsverordnung die Anlieger, öffentliche Straßen bei Bedarf bis zur Straßenmitte zu reinigen, außer im Zwangsreinigungsgebiet der Stadt; bei Wohnungseigentum trifft das jeden Eigentümer. SVEAG übernimmt Gebäudereinigung, Hausmeisterservice, Wartung und Anlagenprüfungen aus einer Hand und hinterlegt zu jedem Einsatz Foto, Uhrzeit und Ort im Kundenportal.
Hier kehrt die städtische Straßenreinigung gegen Gebühr. Der Verwaltung bleiben Hauszugang, Innenhof, Tiefgarage und der Tonnenstandplatz, von dem die Stadt die Behälter im Vollservice holt.
Reihenhaushinterlieger gehören zum Endgrundstück ihrer Zeile. Für Hammergrundstücke oder private Stichwege kann die Stadt auf Antrag per Bescheid eine eigene Regelung treffen (StrRVO § 14, § 16).
Laut Zensus 2022 liegen 102.865 Nürnberger Wohnungen in Gebäuden einer Eigentümergemeinschaft. Weil die Verordnung jeden Sondereigentümer verpflichtet, hilft ein gemeinsamer Auftrag mit klar beschriebenen Flächen.
Der Zensus zählt 57.477 Wohnungen mit Baujahr 1950 bis 1959 und weitere 54.540 mit Baujahr 1960 bis 1969. In Häusern dieses Alters stehen Elektroanlagen, Lüftung und Dach regelmäßig zur Prüfung an.
Maßgeblich sind in Nürnberg die StraßenreinigungsVO vom 15. Oktober 2010 (geändert 2017) und die Abfallwirtschaftssatzung von 2009 in der Fassung von 2015.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Wer haftet | Anlieger sind Eigentümer sowie dinglich Nutzungsberechtigte wie Erbbauberechtigte oder Nießbraucher. Bei Wohnungs- oder Teileigentum ist jeder Mit- oder Sondereigentümer gefordert. | Ohne Auftrag haftet jede Partei der WEG selbst, nicht nur der Verwalter. | StrRVO § 7 Abs. 1 und 2 |
| Stadt kehrt oder Anlieger | Im Zwangsreinigungsgebiet reinigt die städtische Straßenreinigung gegen Gebühr. Außerhalb reinigen die Anlieger bei Bedarf selbst, auf ganzer Grundstückslänge bis zur Straßenmitte. | Je Adresse prüfen, ob die Fläche im Gebührengebiet liegt. | StrRVO § 10 Abs. 1, § 17 Abs. 1 und 2 |
| Hinterlieger | Hinterlieger gehören zu dem Vorderlieger, über dessen Grundstück sie die Straße erreichen. Ohne Vereinbarung wird die Fläche gleichmäßig geteilt und nach aufsteigender Hausnummer vergeben. | Eine schriftliche Absprache der Gruppe erspart den Streit um Teilflächen. | StrRVO § 11, § 12 Abs. 2, § 13 |
| Ritzenbewuchs und Kehricht | Gräser und Pflanzen aus Ritzen im Straßenkörper sind ohne chemische Mittel zu entfernen. Kehricht samt Laub, Früchten und Blüten entsorgen die Verpflichteten, nie über Regeneinlässe. | Mechanische Verfahren und die Abfuhr des Kehrguts gehören in den Auftrag. | StrRVO § 17 Abs. 4 und 5 |
| Tonnen und Standplatz | Die Stadt holt die Behälter am Standplatz ab und stellt sie zurück. Der Standplatz liegt auf dem Grundstück, der Eigentümer errichtet und unterhält ihn auf eigene Kosten. | Zugang und Sauberkeit des Standplatzes sind Aufgabe des Objekts. | AbfS § 11 Abs. 1, § 12 Abs. 4 |
| Winter | Die Gehwegsicherung bleibt auch im Zwangsreinigungsgebiet bei den Anliegern, Details unter Winterdienst in Nürnberg. | Eigene Leistungsseite. | StrRVO § 10 Abs. 2 |
Die Restmüllbehälter eines Grundstücks müssen laut Abfallwirtschaftssatzung den gesamten Abfall bis zur nächsten Leerung fassen, auch bei kurzen Störungen der Abfuhr. Restmüll und Bioabfall werden in der Regel wöchentlich geleert. Fehlt Platz für weitere Tonnen, kann die Stadt häufigere Leerungen auf Kosten des Verpflichteten anordnen.
Sperrmüll aus Haushalten holt die Stadt auf Antrag vom Grundstück, Bauschutt ist ausgeschlossen. Gelbe Säcke dürfen laut StraßenreinigungsVO erst ab 18 Uhr am Vorabend auf die Straße. Wir behalten Standplatz, Behälterzahl und Bereitstellung im Blick und melden Abweichungen an die Verwaltung.
Quelle: Abfallwirtschaftssatzung Nürnberg § 9 Abs. 4, § 11 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 18 Abs. 2 und 3; StraßenreinigungsVO § 21 Abs. 2 Nr. 4.
Ein Vertrag für Reinigung, Hausmeister und Instandhaltung, weil jede Partei der WEG mithaftet.
Treppenhaus, Glas und Gemeinschaftsräume nach Leistungsverzeichnis, dazu Hof und Standplatz.
Lüftungsanlagen nach VDI 6022 inspizieren, mit Bericht für die Anlagenakte.
Instandhaltung im festen Turnus für Häuser aus den 1950er- und 1960er-Jahren.
Ritzenbewuchs ist laut Verordnung ohne Chemie zu beseitigen.
Bleibt auch im städtischen Reinigungsgebiet Sache der Anlieger.
Schreiben Sie uns, welche Häuser in Nürnberg betreut werden sollen und welche Arbeiten anstehen; das Angebot beschreibt jede Fläche einzeln. Anfrage senden
+49 (0) 40 226 37 181 · kontakt@sveag.de
Nur wenn die Straße im Zwangsreinigungsgebiet liegt, das die Straßenreinigungssatzung festlegt. Dort kehrt die städtische Straßenreinigung gegen Gebühr. Außerhalb dieses Gebiets reinigen die Anlieger selbst, bei Bedarf und auf der ganzen Länge ihres Grundstücks bis zur Straßenmitte. Die Fahrbahn einer Straße mit erheblichem Durchgangsverkehr gilt dabei als unzumutbar.
Bei Wohnungs- oder Teileigentum ist laut § 7 Abs. 2 der StraßenreinigungsVO jeder einzelne Mit- oder Sondereigentümer gefordert. Einen Dienstleister zu beauftragen erlaubt § 10 Abs. 3 ausdrücklich, gegenüber der Stadt bleiben die Eigentümer dennoch verantwortlich. Ein schriftlicher Auftrag mit Flächenplan und Einsatznachweisen sichert deshalb auch die Verwaltung ab.
Vorderlieger und zugeordnete Hinterlieger reinigen die Fläche vor dem Vorderliegergrundstück gemeinsam und dürfen die Arbeit frei verteilen. Ohne wirksame Vereinbarung wird die Grenzlinie in gleiche Abschnitte zerlegt; den ersten bekommt die kleinste Hausnummer, dann geht es aufsteigend weiter. Für Härtefälle wie Hammergrundstücke entscheidet die Stadt auf Antrag.
Die Stadt stellt die grauen Restmüllbehälter und Biotonnen, holt sie im Vollservice am Standplatz ab und stellt sie zurück. Je Grundstück gibt es eine 60-Liter-Biotonne mit wöchentlicher und einen 240-Liter-Altpapierbehälter mit monatlicher Abfuhr. Am Abholtag muss der Standplatz ab 7 Uhr ungehindert zugänglich sein, sonst entfällt die Leerung bis zum nächsten Termin.
Ja. Raumlufttechnische Anlagen inspizieren wir nach VDI 6022 mit Sichtprüfung von Kanälen und Filtern, Probenahme bei Verdacht und einem Bericht mit Maßnahmen. Zeigt sich Reinigungsbedarf, säubern wir Zu- und Abluftkanäle sowie Küchenabluft mechanisch unter Unterdruck und dokumentieren vorher und nachher mit Fotos.
Ja. Grob-, Zwischen- und Endreinigung beauftragen Sie als getrennte Phasen, abgestimmt auf den Bautenstand. Dazu zählen Glas und Rahmen, das Entfernen von Folien und Kleberesten und eine Abnahme mit Protokoll. Bauschutt nimmt die städtische Sperrmüllabfuhr laut Satzung nicht mit, er braucht einen eigenen Entsorgungsweg.
Quellen: Stadt Nürnberg: StraßenreinigungsVO (StrRVO), Fassung 66. Nachtrag 2017 · Stadt Nürnberg: Abfallwirtschaftssatzung (AbfS), 63. Nachtrag 2015 · Destatis: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen