In Mannheim liegt der Winterdienst bei den Anliegern, also bei Eigentümern und bei Besitzern wie Mietern, auch dort, wo die Stadt die Gehwegreinigung gegen Gebühr übernimmt. Werktags muss bis 7 Uhr geräumt sein, Salz ist grundsätzlich verboten. Vertraglich übernimmt SVEAG die Anliegerpflicht auf den benannten Flächen und haftet dafür; Uhrzeit, Position und Fotos jedes Einsatzes sind im Kundenportal abrufbar.
Die Gehwegreinigungssatzung der Stadt Mannheim regelt Pflichtige, Fristen und Streumittel. Für Hausverwaltungen zählen diese Punkte:
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Anlieger | Eigentümer und Besitzer (z. B. Mieter und Pächter) von Grundstücken an der Straße oder mit Zugang von ihr; Erbbauberechtigte treten an die Stelle des Eigentümers; mehrere Anlieger haften gesamtschuldnerisch. | Im Vertrag sollte stehen, welche Flächen SVEAG übernimmt. | Satzung § 1 Abs. 1 und 2, § 3 Abs. 1 und 3 |
| Städtische Reinigung | Im Straßenverzeichnis, vor allem in der Innenstadt, reinigt die Stadt den Gehweg gegen Gebühr; der Winterdienst liegt trotzdem bei den Anliegern. | Die Gebühr für die Reinigung ersetzt das Räumen im Winter nicht. | Satzung § 1 Abs. 1 und 2, § 3 Abs. 1 und 3 |
| Fristen | Werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und bestreut; tritt tagsüber bis 20 Uhr Glätte auf, unverzüglich und bei Bedarf wiederholt. | Der erste Durchgang liegt vor 7 Uhr, bis 20 Uhr bleibt die Pflicht bestehen. | Satzung § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 |
| Salz | Auftauende Mittel sind grundsätzlich verboten; erlaubt nur bei Eisregen und ähnlichen klimatischen Ausnahmefällen sowie auf Treppen, Rampen und Gefahrenstrecken, dann höchstens 20 g/m²; auf Gehflächen mit Baumbestand gar nicht. | Der Streumittelplan hält die Ausnahmestellen fest. | Satzung § 6 Abs. 3 und 4 |
Laut Zensus 2022 gibt es 172.570 Wohnungen, davon 55.673 in Gebäuden einer Wohnungseigentümergemeinschaft. 32.887 stammen aus den 1950er, 32.898 aus den 1960er Jahren, 20.653 aus der Zeit vor 1919. Bei Vermietung nennt die Satzung auch Mieter als Anlieger.
Weiterhin die Anlieger. Im Straßenverzeichnis, vor allem in der Innenstadt, reinigt die Stadt gegen Gebühr, der Winterdienst bleibt trotzdem bei den Anliegern. Das sind nach der Satzung Eigentümer und Besitzer, etwa Mieter und Pächter; mehrere Anlieger haften gesamtschuldnerisch. Wer den Winterdienst überträgt, sollte die Flächen im Vertrag benennen.
Grundsätzlich nicht, Salz und salzhaltige Stoffe sind verboten. Ausnahmen gelten nur in begründeten klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen sowie auf Treppen, Rampen, Gefäll- und Steigungsstrecken oder ähnlichen Gefahrenstellen, dann höchstens 20 g/m². Auf Gehflächen mit Baumbestand gelten auch diese Ausnahmen nicht.
Die Satzung stuft Verstöße als Ordnungswidrigkeit ein: Geldbuße von 5 bis 500 € bei Vorsatz, höchstens 250 € bei Fahrlässigkeit. Maßgeblich sind die Fristen: werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr, bei Glätte tagsüber unverzüglich bis 20 Uhr. Einsatzbelege zeigen, wann geräumt wurde.
Quellen: Stadt Mannheim: Gehwegreinigungssatzung (Fassung vom 11.12.2024) · Statistisches Bundesamt: Zensus 2022
Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Mannheim.
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