Ludwigshafen verlangt keine Uhrzeit nach Schneefall, sondern begehbare Gehwege von 7 bis 21 Uhr, sonn- und feiertags ab 8 Uhr. In Straßen der Anlage 1 gehört die Fahrbahnhälfte vor dem Grundstück dazu, Salz ist komplett verboten. SVEAG übernimmt die vereinbarten Flächen, haftet vertraglich und dokumentiert jeden Einsatz mit Zeit, Standort und Fotos im Kundenportal.
Die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen (Ortsrecht 1-01) legt Folgendes fest:
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Verpflichtete | Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte räumen und streuen den Gehweg vor ihrem Grundstück, auch bei Haltestelle oder Grünstreifen dazwischen. In den Straßen der Anlage 1 kommt die Fahrbahnhälfte hinzu, weil die Stadt dort nicht reinigt. | Ob ein Objekt an einer Anlage-1-Straße liegt, zeigt die Straßenliste. | Satzung § 2 Abs. 1 und 2, § 3 Nr. 2, § 5 Abs. 1 |
| Stadt und Gehwege | Die Stadt reinigt die Fahrbahnen gegen Gebühr, ausgenommen Anlage 1. In Fußgängerzonen und den Reinigungsklassen 8 und 9 säubert sie die Gehwege, doch § 2 Abs. 1 belässt die Schneeräumungs- und Streupflicht bei den Eigentümern. | Für Klassen 8 und 9 die Adresse im Verzeichnis prüfen, bevor Flächen herausfallen. | Satzung § 2 Abs. 1, § 4, § 7 Abs. 3 |
| Zeitrahmen | Räumen und Streuen sind so rechtzeitig und so oft zu erfüllen, dass der Gehweg in den üblichen Verkehrszeiten begehbar ist: 7 bis 21 Uhr, sonn- und feiertags 8 bis 21 Uhr. | Entscheidend ist der Zustand um 7 Uhr. | Satzung § 5 Abs. 3 |
| Streumittel | Erlaubt sind nur Asche, Sand und Splitt. Steinsalz, vergälltes Viehsalz und andere Auftaustoffe sind verboten; die Satzung kennt dafür keine Ausnahme. | Auch Treppen und Rampen bekommen Splitt. | Satzung § 5 Abs. 2, § 10 Nr. 2 |
| Haltestellen und Rinnen | Auf Gehwegen mit Haltestelle wird die gesamte Breite geräumt, sodass mindestens an einer Stelle sicheres Ein- und Aussteigen möglich ist. | Haltestellen vergrößern die Fläche über den 1,50-m-Streifen hinaus. | Satzung § 5 Abs. 1 und 3 |
Laut Zensus 2022 hat Ludwigshafen 86.264 Wohnungen. 17.374 entstanden in den 1960er, 15.467 in den 1950er Jahren; 22.921 Wohnungen liegen in Gebäuden von Eigentümergemeinschaften.
Nur in den Straßen der Anlage 1. Dort reinigt die Stadt die Fahrbahn nicht, deshalb räumen und streuen die Eigentümer zusätzlich die Fahrbahnhälfte vor ihrem Grundstück. Überall sonst reinigt die Stadt die Fahrbahnen gegen Gebühr. Ob Ihre Straße in Anlage 1 steht, zeigt die Straßenliste der Satzung.
Nein. Die Satzung erlaubt nur abstumpfende Mittel wie Asche, Sand und Splitt und verbietet Steinsalz, Viehsalz und andere Auftaustoffe ohne Ausnahme. Das gilt auch für Treppen und Rampen. Wer dennoch Salz einsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 10 der Satzung.
Eine Uhrzeit nach Schneefall nennt die Satzung nicht. Die Gehwege müssen in den üblichen Verkehrszeiten begehbar sein, werktags von 7 bis 21 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 21 Uhr. Dafür ist so oft zu räumen und zu streuen wie nötig.
Quellen: Stadt Ludwigshafen am Rhein: Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Ortsrecht 1-01 · Zensus 2022, Destatis, Regionaltabelle Gebäude/Wohnungen
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