Neumünster hat die Straßenreinigung zum 1. Juli 2026 neu gefasst: Welche Pflicht ein Eigentümer trägt, hängt von der Kategorie seiner Straße in den Anlagen 1 und 2 ab. Die Winterpflicht auf den vertraglich festgelegten Flächen liegt bei SVEAG, ebenso die Haftung; jeder Einsatz ist im Kundenportal belegt.
Die Satzung vom 18.06.2026 verteilt die Pflichten nach Straßenkategorien. Für Hausverwaltungen zählen vor allem diese Punkte:
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Pflicht je Straße | Für die Straßen der Anlage 2 geht die Reinigungs- und Winterdienstpflicht in der Frontlänge der Grundstücke bis zur Straßenmitte auf die Eigentümer über, im Umfang der Kategorie aus Anlage 1 (A1 bis E). Der Gehweg-Winterdienst liegt in allen Kategorien außer D beim Anlieger. | Zuerst die Kategorie jeder Adresse im Straßenverzeichnis nachschlagen. | Satzung § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1–3, Anlagen 1 und 2 |
| Räumzeit | Von 8 bis 20 Uhr werktags, von 9 bis 20 Uhr sonn- und feiertags sind Schnee nach Schneefall und Glatteis nach dessen Entstehen unverzüglich zu beseitigen. | Tagsüber gibt es keine feste Uhrzeit, sondern die Pflicht zum sofortigen Handeln. | Satzung § 5 Abs. 5 |
| Nachts | Was nach 20 Uhr fällt oder entsteht, ist bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu räumen und abzustreuen. | Der erste Einsatz muss vor Beginn der Tagesfrist erledigt sein. | Satzung § 5 Abs. 5 |
| Breite | Geh- und Radwege in einer Breite, die den örtlichen Erfordernissen entspricht, soweit möglich mindestens 1,20 m; Querungen an Kreuzungen und Einmündungen mindestens 1 m; Einläufe und Feuerlöschwasseranschlüsse freihalten. | Querungen und Einläufe gehören zur Fläche. | Satzung § 5 Abs. 2 bis 4 und 6 |
| Streumittel | Salz und andere auftauende Stoffe sind auf Gehwegen mit Baum- oder Buschbestand und auf gepflasterten Gehwegen grundsätzlich verboten; Ausnahmen gelten für besondere klimatische Fälle wie Eisregen und für Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen und Brücken. | Pflasterflächen und Gehwege unter Bäumen brauchen abstumpfendes Streugut. | Satzung § 5 Abs. 7 |
| Reinigung durch die Stadt | In den Kategorien B und C reinigt die Stadt Fahrbahn und Geh-/Radwege ein- bis siebenmal wöchentlich gegen Gebühr. | Die Straßenreinigung der Stadt ersetzt den Winterdienst des Eigentümers nicht. | Satzung § 3, § 9, Anlage 1 |
Ja. Die Satzung vom 18.06.2026 ist seit dem 1. Juli 2026 in Kraft und ersetzt die Fassung vom 18.12.2024. Sie gilt damit bereits für den Winter 2026/27. Prüfen Sie deshalb, in welche Kategorie der Anlagen 1 und 2 jede verwaltete Adresse fällt, bevor Sie den Winterdienst vergeben.
Auf gepflasterten Gehwegen und auf Gehwegen mit Baum- oder Buschbestand ist Salz grundsätzlich verboten. Erlaubt ist es nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen und an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brücken oder starken Gefällen und Steigungen. Sonst bleibt abstumpfendes Streugut.
Das hängt von der Kategorie der Straße ab. In den Kategorien B und C reinigt die Stadt Fahrbahn und Geh-/Radwege gegen Gebühr, bei kombinierten Geh-/Radwegen und freigegebenen Gehwegen räumt sie auch den Schnee. Den Gehweg-Winterdienst trägt in allen Kategorien außer D der Anlieger. Maßgeblich ist das Straßenverzeichnis.
Quellen: Stadt Neumünster: Straßenreinigungssatzung (Ortsrecht 7.5) mit Anlagen 1 und 2 · Statistisches Bundesamt: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen
Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Neumünster.
Übermitteln Sie die Adressen Ihrer Neumünsteraner Objekte; wir ordnen jede Straße einer Kategorie zu und erstellen das Angebot. Kontakt