In Frankfurt am Main liegt der Winterdienst auf dem Gehweg bei den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke oder deren Mietern und Pächtern: Die FES kümmert sich zwar um Fahrbahnen, Fußgängerüber- und Radwege, ist aber satzungsgemäß zum Winterdienst auf Bürgersteigen nicht verpflichtet. Geräumt und bei Bedarf gestreut werden muss an allen Tagen inklusive Sonn- und Feiertagen von 7 bis 22 Uhr, auf bis zu 3 m Breite, vorrangig mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Feinsplitt. SVEAG übernimmt die vereinbarten Frankfurter Flächen, haftet dafür vertraglich und hält jeden Einsatz mit Zeit, Position und Fotos im Kundenportal fest.
Frankfurt regelt den Winterdienst auf dem Gehweg satzungsgemäß getrennt von der Fahrbahnreinigung durch die FES; die Original-PDF der Satzung war beim Abruf über frankfurt.de per Cloudflare blockiert. Die folgenden Angaben stammen aus der FES-Bürgerbroschüre „Der FES-Winterdienst“ (Stand 12/2018) und, für Stichwege, aus einem Auszug des städtischen Merkblatts.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Wer verpflichtet ist | Eigentümer der an die Gehwege angrenzenden Grundstücke oder deren Mieter und Pächter sind verpflichtet, Schnee und Eis zu beseitigen; wer nicht räumt und streut, kann für Unfälle haftbar gemacht werden. | Die Haftung liegt bei Ihnen, auch wenn die FES sonst die Straße reinigt. | FES-Bürgerbroschüre „Der FES-Winterdienst“ |
| Abgrenzung zur FES | Die FES kümmert sich um Fußgängerüber- und Radwege, ist aber satzungsgemäß zum Winterdienst auf Bürgersteigen nicht verpflichtet; hier sind die Grundstückseigentümer zuständig. | Erwarten Sie keinen städtischen Winterdienst auf dem eigenen Gehweg. | FES-Bürgerbroschüre „Der FES-Winterdienst“ |
| Zeitfenster | Bei Schneefall und Frostwetter besteht die Pflicht an allen Tagen inklusive Sonn- und Feiertagen von 7:00 bis 22:00 Uhr. | Anders als in vielen Städten endet das Zeitfenster abends später, dafür ohne verkürztes Sonntagsfenster. | FES-Bürgerbroschüre „Der FES-Winterdienst“ |
| Breite | Gehwege und Bürgersteige vor Grundstücken sind bis zu einer Breite von 3 m gründlich zu räumen und bei Bedarf zu streuen; bei Straßen ohne Bürgersteig reicht eine Breite von 1,5 m. | 3 m ist mehr Fläche, als andere Städte verlangen – entsprechend mehr im Vertrag. | FES-Bürgerbroschüre „Der FES-Winterdienst“ |
| Streumittel | Die Stadt setzt auf abstumpfende Mittel wie Sand und Feinsplitt; Streusalz und andere auftauende Mittel dürfen nur verwendet werden, wenn der Glätte sonst nicht beizukommen wäre. | Splitt lässt sich in haushaltsüblichen Mengen an Streugutbehältern vor FES-Betriebsstätten abholen. | FES-Bürgerbroschüre „Der FES-Winterdienst“ |
| Nicht gelistete Wege | Für Stichwege ohne Eintrag im Straßenverzeichnis sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zuständig. | Auch abgelegene Zufahrten bleiben in Ihrer Verantwortung. | städtisches Merkblatt, § 2 Abs. 2 StrReinSatz Frankfurt |
Nach dem Zensus 2022 hat Frankfurt am Main 402.826 Wohnungen, 98.759 davon in Gebäuden einer Wohnungseigentümergemeinschaft; die Eigentümerquote liegt bei 20,14 %. Der größte Baujahrgang sind die 1950er mit 77.785 Wohnungen.
Nein. Die FES kümmert sich um Fahrbahnen, Fußgängerüber- und Radwege, ist aber satzungsgemäß zum Winterdienst auf Bürgersteigen nicht verpflichtet. Den Gehweg vor dem Grundstück räumen die Eigentümer selbst oder deren Mieter und Pächter – genau diese Fläche übernehmen wir vertraglich für Sie.
Die Pflicht gilt an allen Tagen inklusive Sonn- und Feiertagen von 7:00 bis 22:00 Uhr; eine feste Uhrzeit, bis zu der morgens bereits geräumt sein muss, nennt die Quelle nicht. Innerhalb dieses Fensters ist bei Schnee und Glätte wiederholt zu räumen und zu streuen.
Vor dem eigenen Grundstück bis zu 3 m – mehr als in vielen anderen Städten üblich. Führt die Straße keinen eigenen Bürgersteig, reicht eine Breite von 1,5 m. Die genaue Fläche legen wir vor Vertragsbeginn je Adresse fest.
Quellen: FES Frankfurt: Bürgerbroschüre „Der FES-Winterdienst“ (Stand 12/2018) · Stadt Frankfurt am Main: Merkblatt „Winterdienst – Schneeräum- und Streupflicht auf Gehwegen“, zitiert § 11 Abs. 2 StrReinSatz Frankfurt (Original-PDF beim Abruf per Cloudflare blockiert, Inhalt über Suchindex-Auszug bestätigt)
Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Frankfurt am Main.
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