Winterdienst in Frankfurt am Main für Hausverwaltungen und WEGs

In Frankfurt am Main liegt der Winterdienst auf dem Gehweg bei den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke oder deren Mietern und Pächtern: Die FES kümmert sich zwar um Fahrbahnen, Fußgängerüber- und Radwege, ist aber satzungsgemäß zum Winterdienst auf Bürgersteigen nicht verpflichtet. Geräumt und bei Bedarf gestreut werden muss an allen Tagen inklusive Sonn- und Feiertagen von 7 bis 22 Uhr, auf bis zu 3 m Breite, vorrangig mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Feinsplitt. SVEAG übernimmt die vereinbarten Frankfurter Flächen, haftet dafür vertraglich und hält jeden Einsatz mit Zeit, Position und Fotos im Kundenportal fest.

Auf einen Blick

Was in Frankfurt am Main gilt

Frankfurt regelt den Winterdienst auf dem Gehweg satzungsgemäß getrennt von der Fahrbahnreinigung durch die FES; die Original-PDF der Satzung war beim Abruf über frankfurt.de per Cloudflare blockiert. Die folgenden Angaben stammen aus der FES-Bürgerbroschüre „Der FES-Winterdienst“ (Stand 12/2018) und, für Stichwege, aus einem Auszug des städtischen Merkblatts.

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
Wer verpflichtet istEigentümer der an die Gehwege angrenzenden Grundstücke oder deren Mieter und Pächter sind verpflichtet, Schnee und Eis zu beseitigen; wer nicht räumt und streut, kann für Unfälle haftbar gemacht werden.Die Haftung liegt bei Ihnen, auch wenn die FES sonst die Straße reinigt.FES-Bürgerbroschüre „Der FES-Winterdienst“
Abgrenzung zur FESDie FES kümmert sich um Fußgängerüber- und Radwege, ist aber satzungsgemäß zum Winterdienst auf Bürgersteigen nicht verpflichtet; hier sind die Grundstückseigentümer zuständig.Erwarten Sie keinen städtischen Winterdienst auf dem eigenen Gehweg.FES-Bürgerbroschüre „Der FES-Winterdienst“
ZeitfensterBei Schneefall und Frostwetter besteht die Pflicht an allen Tagen inklusive Sonn- und Feiertagen von 7:00 bis 22:00 Uhr.Anders als in vielen Städten endet das Zeitfenster abends später, dafür ohne verkürztes Sonntagsfenster.FES-Bürgerbroschüre „Der FES-Winterdienst“
BreiteGehwege und Bürgersteige vor Grundstücken sind bis zu einer Breite von 3 m gründlich zu räumen und bei Bedarf zu streuen; bei Straßen ohne Bürgersteig reicht eine Breite von 1,5 m.3 m ist mehr Fläche, als andere Städte verlangen – entsprechend mehr im Vertrag.FES-Bürgerbroschüre „Der FES-Winterdienst“
StreumittelDie Stadt setzt auf abstumpfende Mittel wie Sand und Feinsplitt; Streusalz und andere auftauende Mittel dürfen nur verwendet werden, wenn der Glätte sonst nicht beizukommen wäre.Splitt lässt sich in haushaltsüblichen Mengen an Streugutbehältern vor FES-Betriebsstätten abholen.FES-Bürgerbroschüre „Der FES-Winterdienst“
Nicht gelistete WegeFür Stichwege ohne Eintrag im Straßenverzeichnis sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zuständig.Auch abgelegene Zufahrten bleiben in Ihrer Verantwortung.städtisches Merkblatt, § 2 Abs. 2 StrReinSatz Frankfurt

Wo das in Frankfurt am Main besonders zählt

Gebäudebestand

Nach dem Zensus 2022 hat Frankfurt am Main 402.826 Wohnungen, 98.759 davon in Gebäuden einer Wohnungseigentümergemeinschaft; die Eigentümerquote liegt bei 20,14 %. Der größte Baujahrgang sind die 1950er mit 77.785 Wohnungen.

Ablauf mit SVEAG in Frankfurt am Main

  1. Fläche bis 3 m. Wir nehmen den Gehweg vor Ihrem Frankfurter Objekt auf und legen die volle Räumbreite von bis zu 3 m fest, bei fehlendem Bürgersteig 1,5 m.
  2. Streuplan mit Sand und Splitt. Der Plan setzt vorrangig auf abstumpfende Mittel; Streusalz bleibt die Ausnahme, wenn Glätte sonst nicht zu beseitigen ist.
  3. Einsatz im langen Zeitfenster. Die Touren laufen täglich inklusive Sonn- und Feiertage zwischen 7:00 und 22:00 Uhr, unabhängig davon, was die FES auf der Fahrbahn übernimmt.
  4. Beleg im Portal. Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Position und Fotos im Kundenportal dokumentiert.

Unsere Leistungen in Frankfurt am Main

Häufige Fragen zu Winterdienst in Frankfurt am Main

Räumt die FES den Gehweg vor Frankfurter Wohnhäusern?

Nein. Die FES kümmert sich um Fahrbahnen, Fußgängerüber- und Radwege, ist aber satzungsgemäß zum Winterdienst auf Bürgersteigen nicht verpflichtet. Den Gehweg vor dem Grundstück räumen die Eigentümer selbst oder deren Mieter und Pächter – genau diese Fläche übernehmen wir vertraglich für Sie.

Bis wann muss in Frankfurt am Main geräumt sein?

Die Pflicht gilt an allen Tagen inklusive Sonn- und Feiertagen von 7:00 bis 22:00 Uhr; eine feste Uhrzeit, bis zu der morgens bereits geräumt sein muss, nennt die Quelle nicht. Innerhalb dieses Fensters ist bei Schnee und Glätte wiederholt zu räumen und zu streuen.

Wie breit muss in Frankfurt am Main geräumt werden?

Vor dem eigenen Grundstück bis zu 3 m – mehr als in vielen anderen Städten üblich. Führt die Straße keinen eigenen Bürgersteig, reicht eine Breite von 1,5 m. Die genaue Fläche legen wir vor Vertragsbeginn je Adresse fest.

Weiterführend

Quellen: FES Frankfurt: Bürgerbroschüre „Der FES-Winterdienst“ (Stand 12/2018) · Stadt Frankfurt am Main: Merkblatt „Winterdienst – Schneeräum- und Streupflicht auf Gehwegen“, zitiert § 11 Abs. 2 StrReinSatz Frankfurt (Original-PDF beim Abruf per Cloudflare blockiert, Inhalt über Suchindex-Auszug bestätigt)

Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Frankfurt am Main.

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