Ob eine Mainzer Straße in Teil A oder Teil B des Straßenverzeichnisses steht: Den Winterdienst auf dem Gehweg tragen in jedem Fall die Eigentümer. Werktags gilt die Pflicht von 7 bis 21 Uhr, sonntags von 8 bis 20 Uhr. SVEAG führt sie vertraglich aus, haftet dafür und stellt Zeit, Position und Fotos der Einsätze im Kundenportal bereit.
Der Text folgt der bereinigten Lesefassung der Stadtreinigung Mainz (inkl. 15. Änderungssatzung); sie beansprucht keine Rechtsgültigkeit.
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Teil A und Teil B | In Teil-A-Straßen reinigt die Stadt gegen Gebühr, jedoch ohne Schneeräumung und Streuen auf Gehwegen; in Teil-B-Straßen räumt und streut sie nur Fahrbahnen und Fußgängerüberwege. Alles Übrige liegt bei den Eigentümern. | Die Stadtreinigung ersetzt in keinem der beiden Teile den Gehweg-Winterdienst. | Lesefassung § 3 Abs. 1 bis 4 |
| Zeiten | Werktags zwischen 7 und 21 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 8 und 20 Uhr; Nachtschnee und Glätte bis spätestens 7 Uhr beziehungsweise 8 Uhr beseitigen. | Der Sonntag beginnt eine Stunde später und endet eine Stunde früher. | Lesefassung § 4 Abs. 4 |
| Breite | Grundsätzlich ein Streifen von mindestens 1,5 m; Gehwege unter 1,5 m ganz abstreuen und einen Begegnungsstreifen räumen. Ohne Gehweg: 1,5 m bei über 5,5 m Querschnitt, sonst mindestens 1,0 m. | Straßen ohne Gehweg brauchen eine eigene Flächenangabe. | Lesefassung § 4 Abs. 3 |
| Hinterlieger und WEG | Alle Eigentümer räumen zu gleichen Teilen den Straßenteil vor dem vorderen Grundstück samt Zugangsbreite; Wohnungseigentümer haften gesamtschuldnerisch mit. | Die Aufteilung zwischen Vorder- und Hinterliegern gehört in den Vertrag. | Lesefassung § 3 Abs. 4 und 5 |
| Haltestellen und Beauftragte | Vor Haltestellen und Fußgängerüberwegen sind auch die Zugänge zu räumen. Wer Dritte beauftragt, bleibt persönlich verantwortlich; Verstöße sind ordnungswidrig. | Ein Dienstleister übernimmt die Arbeit, nicht Ihre Verantwortung gegenüber der Stadt. | Lesefassung § 4 Abs. 6, § 3 Abs. 6, § 24 |
Der Zensus 2022 zählt in Mainz 121.260 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum. 36.394 davon liegen in Gebäuden von Wohnungseigentümergemeinschaften, 20.677 stammen aus den 1960er Jahren, 10.013 aus der Zeit vor 1919.
In Teil-A-Straßen reinigt die Stadt gegen Gebühr, übernimmt aber keine Schneeräumung und kein Streuen auf Gehwegen. In Teil-B-Straßen räumt sie nur Fahrbahnen und Fußgängerüberwege. Auf dem Gehweg bleibt der Winterdienst in beiden Fällen bei den Eigentümern, wir prüfen die Einordnung je Adresse.
Werktags besteht die Pflicht von 7 bis 21 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Nachts gefallener Schnee oder Glätte muss bis 7 Uhr, sonntags bis 8 Uhr, beseitigt sein. Wir legen deshalb für Sonn- und Feiertage einen eigenen Tourenplan an.
Liegt ein Grundstück hinter einem anderen, sind nach der Lesefassung alle Eigentümer zu gleichen Teilen für den Straßenteil vor dem vorderen Grundstück samt Zugangsbreite verpflichtet. Wohnungseigentümer haften gemeinsam mit den Eigentümern gesamtschuldnerisch. Wir halten die Flächen und den Auftraggeber im Vertrag fest.
Quellen: Stadtreinigung Mainz: Straßenreinigungssatzung, Lesefassung · Zensus 2022, Destatis
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Schicken Sie uns Ihre Mainzer Straßen mit der Angabe, ob Hinterlieger beteiligt sind; wir ordnen Teil A oder B zu und erstellen das Angebot. Kontakt