Hausmeisterservice

Hausmeisterservice bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Objekt aufnehmen: Wir gehen die Liegenschaft ab und erfassen Technik, Außenanlagen und die Punkte, an denen es bisher hakt.
  2. Leistungen festlegen: Was zum Hausdienst gehört und was gesondert beauftragt wird, halten wir schriftlich fest – das vermeidet spätere Diskussionen.
  3. Kraft einweisen: Die zugeteilte Kraft wird im Objekt eingewiesen: Zugänge, Technikräume, Absperrungen, Ansprechpartner.
  4. Laufender Betrieb: Feste Turnusse, dokumentierte Rundgänge und eine Meldung, wenn etwas über den vereinbarten Umfang hinausgeht.

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Hausmeisterservice und Hauswartservice?

Der Hausmeisterservice ist technisch ausgerichtet: Kleinreparaturen, Kontrolle der Haustechnik, Betreuung der Außenanlagen, Koordination von Handwerkern. Der Hauswartservice setzt auf Präsenz und Ordnung in der Anlage – Sichtkontrollen, Müllstandplatz, Ansprechpartner für Bewohner. In der Praxis werden die Begriffe oft synonym verwendet; entscheidend ist, was im Leistungsverzeichnis steht, nicht wie es heißt.

Was gehört zum Hausdienst und was nicht?

Zum Hausdienst gehören die wiederkehrenden Aufgaben: Kontrollgänge, Kleinreparaturen bis zu einer vereinbarten Grenze, Bedienung der Haustechnik, Betreuung der Außenanlagen und die Meldung von Schäden. Nicht dazu gehören Arbeiten, die eine Fachfirma oder eine Zulassung erfordern – Elektroinstallation, Heizungsreparatur, Arbeiten an Aufzügen. Wir melden diese Fälle und koordinieren den passenden Betrieb.

Bekommen wir immer dieselbe Person?

Das ist das Ziel und in der Regel auch die Praxis. Eine feste Kraft kennt das Objekt, die Bewohner und die Eigenheiten der Technik – das merkt man an der Reaktionszeit. Bei Urlaub und Krankheit springt eine eingewiesene Vertretung ein. Einen Wechsel ohne Not gibt es nicht; wenn er nötig wird, sagen wir vorher Bescheid.

Wie oft kommt der Hausmeister?

Das richtet sich nach Objektgröße und Nutzung, nicht nach einer Faustregel. Üblich sind ein bis mehrere feste Termine pro Woche, bei größeren Anlagen tägliche Präsenz. Wir schlagen nach der Begehung einen Turnus vor und passen ihn nach den ersten Monaten an, wenn er sich als zu eng oder zu weit erweist.

Was kostet ein Hausmeisterservice?

Das hängt von Fläche, Turnus, Außenanlagen und der Frage ab, wie viel Technik betreut wird. Ein Objekt mit Tiefgarage, Aufzug und großer Grünfläche liegt deutlich anders als ein Mehrfamilienhaus ohne Außenanlagen. Nach der Objektaufnahme nennen wir einen Preis für das schriftlich vereinbarte Leistungsverzeichnis – ohne stille Nachforderungen.

Übernehmen Sie auch die Objektbetreuung mehrerer Liegenschaften?

Ja. Bei Beständen mit mehreren Objekten bringt die gebündelte Objektbetreuung den größten Vorteil: eine Ansprechperson, ein Berichtsweg, vergleichbare Nachweise. Wir sind an 76 Servicestandorten in allen 16 Bundesländern vertreten und können auch regional verteilte Bestände aus einer Hand betreuen.

Übernimmt der Hausmeisterservice auch Winterdienst und Gartenpflege?

Ja, beides lässt sich einbinden. Winterdienst und Gartenpflege sind saisonal und brauchen andere Geräte als der tägliche Hausdienst, deshalb laufen sie bei uns als eigene Leistungen mit eigenem Turnus – aber über denselben Ansprechpartner und auf Wunsch im selben Vertrag. Für Sie heißt das eine Rechnung, ein Nachweis, eine Zuständigkeit.

Festpreis pro Wohneinheit oder Abrechnung nach Aufwand?

Für den regelmäßigen Hausdienst ist ein Festpreis pro Wohneinheit oder pro Objekt und Monat üblich, weil die Aufgaben planbar sind. Kleinreparaturen und Sonderleistungen werden nach Aufwand abgerechnet, mit vorheriger Freigabe. Was in den Festpreis gehört und was nicht, steht im Vertrag – so bleibt die Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar.

Wie kündige ich einen bestehenden Hausmeistervertrag?

Das richtet sich nach Laufzeit und Kündigungsfrist des bestehenden Vertrags; bei Dienstleistungsverträgen sind Quartalsfristen verbreitet. Bevor Sie kündigen, sollte der Übergang geklärt sein: Schlüssel, Zugangscodes, Prüftermine, laufende Mängel. Wir übernehmen die Einarbeitung so, dass keine Lücke entsteht.

Gibt es einen anderen Begriff für Hausmeisterservice?

Ja, mehrere. Gebräuchlich sind Hausmeisterdienst, Hausdienst, Hauswart oder Hauswartservice, in Ausschreibungen auch Objektbetreuung. Im Alltag meinen alle Begriffe im Kern dasselbe: eine feste Kraft, die ein Gebäude laufend betreut, kontrolliert und kleinere Mängel behebt. In der Betriebskostenverordnung taucht nur der Begriff Hauswart auf, weshalb er in Mietverträgen und Abrechnungen häufig verwendet wird. Für Hausverwaltungen, WEGs und Genossenschaften ist die Bezeichnung zweitrangig. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten im Leistungsverzeichnis stehen, wie oft sie erbracht werden und wie die Einsätze dokumentiert sind. Wenn Sie einen Vertrag ausschreiben, empfehlen wir deshalb, die Aufgaben konkret zu benennen, statt sich auf einen Oberbegriff zu verlassen. So lassen sich Angebote verschiedener Anbieter sauber vergleichen.

Welche Hausmeisterkosten sind angemessen?

Angemessen sind Kosten, die in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum tatsächlich erbrachten Leistungsumfang stehen. Für vermietete Wohnungen gilt zusätzlich das Wirtschaftlichkeitsgebot nach Paragraf 556 Absatz 3 BGB: Der Vermieter soll bei der Vergabe auf ein vernünftiges Verhältnis von Kosten und Nutzen achten. Ob Kosten im konkreten Objekt angemessen sind, ist im Einzelfall zu prüfen. Praktisch hilft ein Vergleich mehrerer Angebote auf Basis desselben Leistungsverzeichnisses, denn nur gleiche Leistungen lassen sich fair gegenüberstellen. Wesentliche Faktoren sind Objektgröße, Turnus, Umfang der Außenanlagen, die betreute Haustechnik und die Frage, ob Winterdienst oder Gartenpflege enthalten sind. Wir erstellen nach der Objektaufnahme ein Angebot, das diese Punkte einzeln ausweist, damit Sie es mit anderen Angeboten vergleichen und gegenüber Eigentümern oder Mietern begründen können.

Welche Reparaturen darf ein Hausmeister machen?

Ein Hausmeister übernimmt Kleinreparaturen, die keine besondere Fachkunde oder Zulassung voraussetzen: Leuchtmittel tauschen, Türschließer nachstellen, klemmende Fenster und Beschläge richten, lose Handläufe befestigen, Silikonfugen ausbessern oder einen tropfenden Wasserhahn abdichten. Wo die Grenze genau liegt, legen wir im Vertrag fest, häufig über eine Liste typischer Arbeiten und eine Freigabegrenze. Arbeiten an der Elektroinstallation, an Gas- und Heizungsanlagen, an Aufzügen oder an sicherheitsrelevanten Anlagen gehören in die Hand eines Fachbetriebs; je nach Anlage gelten dafür eigene Vorschriften, die im Einzelfall zu prüfen sind. Unser Team erkennt solche Fälle, sichert die Stelle bei Bedarf ab, meldet den Schaden an die Verwaltung und koordiniert den passenden Fachbetrieb. So bleibt klar, wer wofür zuständig ist.

Wie müssen Hausmeisterkosten nachgewiesen werden?

In der Betriebskostenabrechnung muss der Vermieter die Hauswartkosten nachvollziehbar darstellen. Mieter haben in der Regel ein Recht auf Belegeinsicht, also auf Einsicht in Verträge, Rechnungen und Leistungsnachweise. Besonders wichtig ist die Trennung: Erledigt der Hausmeister auch Reparaturen oder Verwaltungsaufgaben, dürfen diese Anteile nicht umgelegt werden. Die Rechtsprechung verlangt dafür eine nachvollziehbare Aufteilung, etwa anhand von Tätigkeitsnachweisen; welche Darstellung genügt, ist im Einzelfall zu prüfen. Für Sie als Verwaltung oder Eigentümer bedeutet das: Ein Vertrag ohne Aufschlüsselung der Tätigkeiten macht die Abrechnung angreifbar. Wir weisen umlagefähige und nicht umlagefähige Leistungen deshalb getrennt aus und dokumentieren die Einsätze im Kundenportal, sodass Sie bei Rückfragen die passenden Nachweise vorlegen können.

Was fällt alles unter Hausmeisterkosten?

Nach Paragraf 2 Nummer 14 der Betriebskostenverordnung zählen zu den Hauswartkosten die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer für die Arbeit des Hauswarts gewährt. Bei einem externen Hausmeisterservice ist das in der Regel die vereinbarte Vergütung für die laufenden Tätigkeiten: Kontrollgänge, Bedienung der Haustechnik, Betreuung von Treppenhaus, Keller und Außenanlagen. Nicht dazu gehören Instandhaltung, Instandsetzung, Schönheitsreparaturen und Aufgaben der Hausverwaltung. Übernimmt der Hausmeister zusätzlich Gartenpflege, Reinigung oder Winterdienst, dürfen diese Arbeitsleistungen nicht ein zweites Mal unter einer anderen Betriebskostenposition angesetzt werden. Was im Einzelfall umlagefähig ist, hängt außerdem vom Mietvertrag ab. Wir schlüsseln die Leistungen so auf, dass Ihre Verwaltung die Positionen eindeutig zuordnen kann.

Wie werden Hausmeisterkosten aufgeteilt?

Im Mietverhältnis gilt der Umlageschlüssel, den der Mietvertrag vorgibt. Fehlt eine Vereinbarung, werden Betriebskosten nach Paragraf 556a Absatz 1 BGB grundsätzlich nach dem Anteil der Wohnfläche verteilt. In einer WEG richtet sich die Verteilung unter den Eigentümern nach Paragraf 16 Absatz 2 WEG zunächst nach den Miteigentumsanteilen; die Gemeinschaft kann per Beschluss einen anderen Maßstab festlegen. Bei gemischt genutzten Objekten mit Gewerbeeinheiten kann ein Vorwegabzug sinnvoll oder erforderlich sein, das ist im Einzelfall zu prüfen. Vor jeder Verteilung steht die Trennung nach umlagefähigen und nicht umlagefähigen Anteilen. Damit Ihre Verwaltung beides sauber abbilden kann, rechnen wir je Objekt ab und weisen bei Rahmenverträgen die Leistungen pro Liegenschaft getrennt aus.

Kann man Hausmeisterkosten pauschal abrechnen?

Im Vertrag zwischen Ihnen und uns ist das üblich. Für den regelmäßigen Hausdienst vereinbaren wir einen festen monatlichen Betrag pro Objekt oder Wohneinheit, der sich gut im Wirtschaftsplan und in der Betriebskostenabrechnung abbilden lässt. Kleinreparaturen und Sonderleistungen laufen dagegen nach Aufwand und nur nach vorheriger Freigabe. Wichtig für die Umlage auf Mieter: Auch bei einer Pauschale sollte erkennbar sein, welcher Anteil auf die laufende Betreuung entfällt und welcher auf Instandsetzung oder Verwaltung, denn diese Anteile sind nicht umlagefähig. Was im Einzelnen umgelegt werden darf, richtet sich nach der Betriebskostenverordnung und dem jeweiligen Mietvertrag und ist im Einzelfall zu prüfen. Wir weisen umlagefähige und nicht umlagefähige Leistungen deshalb auch im Pauschalvertrag getrennt aus und dokumentieren die Einsätze im Kundenportal.

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