Zurück zum Blog

Feuerlöscher Prüfung Kosten: Pflichten, Fristen & Praxis für Hausverwaltungen

Umfassender Leitfaden für Hausverwaltungen zur Feuerlöscherprüfung – Kosten, rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung.

SVEAG Redaktion 14. Juni 2026 10 min
Feuerlöscher Prüfung Kosten: Pflichten, Fristen & Praxis für Hausverwaltungen

Wichtigste Erkenntnisse

  • Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden, um Sicherheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
  • Die Nichteinhaltung der Prüfpflichten kann zu hohen Bußgeldern, Verlust des Versicherungsschutzes und strafrechtlicher Haftung führen.
  • Professionelle Dienstleister wie SVEAG bieten eine lückenlose Dokumentation und Expertise für eine gesetzeskonforme Brandschutzwartung.

Als verantwortliche Hausverwaltung tragen Sie eine erhebliche Verantwortung für die Sicherheit der von Ihnen betreuten Immobilien und deren Bewohner oder Nutzer. Ein oft unterschätzter, aber absolut kritischer Aspekt dieser Verantwortung ist die regelmäßige Prüfung und Wartung von Feuerlöschern. Es geht dabei nicht nur um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern primär um den Schutz von Menschenleben und Sachwerten im Ernstfall. Die Frage nach den Feuerlöscher Prüfung Kosten ist dabei ebenso relevant wie die Kenntnis der genauen Pflichten und Fristen.

In diesem umfassenden Leitfaden beleuchten wir alle Facetten der Feuerlöscherprüfung in Deutschland, speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse und Herausforderungen von Hausverwaltungen. Wir erklären Ihnen den rechtlichen Rahmen, die korrekten Prüfintervalle, wer die Prüfungen durchführen darf und welche Konsequenzen eine Nichteinhaltung haben kann. Unser Ziel ist es, Ihnen als Hausverwaltung oder Immobilieneigentümer das notwendige Wissen an die Hand zu geben, um Ihre Brandschutzmaßnahmen gesetzeskonform und effizient zu gestalten. SVEAG, Ihr erfahrener Partner für Facility Management aus Hamburg, unterstützt Sie dabei, diese komplexen Aufgaben zuverlässig und aus einer Hand zu meistern.

Warum die Feuerlöscherprüfung für Hausverwaltungen unverzichtbar ist

Die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Feuerlöscherprüfung kann für Hausverwaltungen kaum überschätzt werden. Sie ist weit mehr als eine bürokratische Auflage; sie ist ein fundamentaler Pfeiler des präventiven Brandschutzes und somit direkt mit der Sicherheit von Bewohnern, Mitarbeitern und Besuchern verbunden. Im Brandfall sind funktionstüchtige Feuerlöscher oft die erste und entscheidende Maßnahme, um einen kleinen Brand unter Kontrolle zu bringen, bevor er sich zu einer Katastrophe ausweitet. Eine nicht ordnungsgemäß gewartete oder defekte Löscheinrichtung kann im Ernstfall fatale Folgen haben und die Haftung der Hausverwaltung oder des Eigentümers massiv erhöhen.

Für Hausverwaltungen bedeutet dies eine doppelte Verantwortung: Einerseits die Gewährleistung der Betriebssicherheit der Immobilien, andererseits die Einhaltung komplexer rechtlicher Vorschriften. Die Feuerlöscher Prüfung Pflicht ist dabei ein zentraler Baustein. Sie schützt nicht nur vor den direkten Gefahren eines Brandes, sondern auch vor den rechtlichen und finanziellen Konsequenzen einer mangelhaften Brandschutzvorsorge. Hierzu zählen Bußgelder, der Verlust des Versicherungsschutzes und im schlimmsten Fall strafrechtliche Verfolgung. Eine proaktive und professionelle Herangehensweise an die Feuerlöscherprüfung ist daher nicht nur empfehlenswert, sondern zwingend notwendig, um die Sicherheit und Rechtssicherheit der betreuten Objekte zu gewährleisten. SVEAG versteht diese Komplexität und bietet Ihnen die Expertise, die Sie für einen lückenlosen Brandschutz benötigen.

Der Rechtsrahmen: Pflichten und Vorschriften für Feuerlöscher

Die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung von Feuerlöschern ist in Deutschland durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln klar definiert. Für Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer ist es unerlässlich, diesen Rechtsrahmen zu kennen und einzuhalten, um Haftungsrisiken zu minimieren und die Sicherheit zu gewährleisten. Die wichtigsten Grundlagen bilden:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Sie verpflichtet Arbeitgeber (und somit auch Betreiber von Arbeitsstätten in Immobilien) zur Bereitstellung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln, wozu auch Feuerlöscher zählen.
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“): Die ASR A2.2 konkretisiert die Anforderungen an die Bereitstellung von Feuerlöschern in Arbeitsstätten. Sie legt fest, wie viele Löscheinheiten (LE) basierend auf der Grundfläche und Brandgefährdung vorzuhalten sind und welche Art von Löschern (Brandklassen A-F nach DIN EN 2) erforderlich ist.
  • DGUV Information 205-023 „Feuerlöscher – Handhabung und Instandhaltung“: Diese Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gibt detaillierte Hinweise zur Auswahl, Bereitstellung, Prüfung und Wartung von Feuerlöschern.
  • DIN 14406-4 „Tragbare Feuerlöscher – Teil 4: Instandhaltung“: Diese Norm definiert die genauen Anforderungen an die Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern durch Sachkundige.
  • DIN EN 3 „Tragbare Feuerlöscher“: Diese europäische Norm regelt die Bauart, Leistungsanforderungen und Kennzeichnung von tragbaren Feuerlöschern.

Die Feuerlöscher Prüfung Pflicht gilt insbesondere in Arbeitsstätten, Sonderbauten (z.B. Krankenhäuser, Schulen, Hotels) und Versammlungsstätten. In reinen Wohngebäuden ist die Pflicht zur Bereitstellung und Prüfung von Feuerlöschern nur dann gegeben, wenn ein Bauantrag oder die jeweilige Landesbauordnung (LBO) dies ausdrücklich verlangt, beispielsweise für Keller, Tiefgaragen oder Technikräume. Eine umfassende Kenntnis dieser Vorschriften ist der erste Schritt zu einem rechtssicheren Brandschutzkonzept.

Wer darf Feuerlöscher prüfen? Die Rolle des Sachkundigen

Die regelmäßige Prüfung von Feuerlöschern ist keine Aufgabe, die von jedermann durchgeführt werden darf. Der Gesetzgeber und die relevanten Normen schreiben hierfür explizit die Beauftragung eines sogenannten „Sachkundigen“ vor. Doch wer genau ist ein Sachkundiger im Sinne der Vorschriften?

Ein Sachkundiger ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage ist, die ihr übertragenen Aufgaben sicher und ordnungsgemäß auszuführen. Im Kontext der Feuerlöscherprüfung bedeutet dies, dass der Sachkundige speziell für die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern geschult und zertifiziert sein muss. Dies kann entweder ein Werkskundendienst des Feuerlöscherherstellers sein oder eine Person, die einen entsprechenden Feuerlöscher Prüfung Lehrgang erfolgreich absolviert hat und regelmäßig an Weiterbildungen teilnimmt, um auf dem neuesten Stand der Technik und Normen zu bleiben.

Es ist entscheidend, dass Hausverwaltungen ausschließlich qualifizierte Fachkräfte mit dieser Aufgabe betrauen. Eine Prüfung durch ungeschultes Personal, beispielsweise durch einen Hausmeister ohne entsprechende Zertifizierung oder gar der Versuch einer Eigenwartung, wie sie manchmal im Kontext von „Feuerlöscher Wartung Baumarkt“-Angeboten missverstanden wird, ist nicht zulässig und kann im Ernstfall schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Sachkunde umfasst nicht nur die visuelle Kontrolle, sondern auch die Überprüfung des Löschmittels, des Treibmittels, der Dichtungen, Schläuche und Armaturen sowie die Durchführung notwendiger Funktionstests. Nur ein zertifizierter Sachkundiger kann die Funktionsfähigkeit eines Feuerlöschers nach DIN 14406-4 gewährleisten und dies entsprechend dokumentieren.

Prüfintervalle und Generalüberholung: Wie oft ist die Wartung notwendig?

Die Frage „Feuerlöscher Wartung wie oft?“ ist eine der häufigsten, die sich Hausverwaltungen stellen. Die Antwort ist klar und in den relevanten Normen und Vorschriften, insbesondere der ASR A2.2 und DIN 14406-4, eindeutig festgelegt. Um die dauerhafte Funktionsfähigkeit und Sicherheit von Feuerlöschern zu gewährleisten, sind regelmäßige Prüfungen unerlässlich. Hierbei wird zwischen der wiederkehrenden Prüfung und der Generalüberholung unterschieden:

  • Wiederkehrende Prüfung: Tragbare Feuerlöscher müssen mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden. Diese Prüfung umfasst eine Sichtprüfung, Funktionsprüfung und gegebenenfalls das Ersetzen von Verschleißteilen. Der Sachkundige dokumentiert die Prüfung mit einem Prüfaufkleber und einem Prüfbericht.
  • Generalüberholung: Über die zweijährliche Prüfung hinaus ist eine umfassendere Generalüberholung notwendig, die je nach Löschertyp variiert:
    • Pulver- und Wasserlöscher: Diese Löschertypen müssen spätestens nach 8 Jahren einer Generalüberholung unterzogen werden. Hierbei wird der Löscher komplett zerlegt, das Löschmittel ausgetauscht und eine Druckprüfung des Behälters vorgenommen.
    • CO2-Löscher: Aufgrund ihrer speziellen Bauweise als Druckgasflaschen unterliegen CO2-Löscher den Vorschriften für Druckbehälter. Eine Druckbehälterprüfung ist alle 10 Jahre erforderlich.

Diese Fristen sind verbindlich einzuhalten. Eine Überschreitung der Intervalle führt nicht nur zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko, sondern kann auch zum Verlust des Versicherungsschutzes und zu rechtlichen Problemen führen. Eine vorausschauende Planung der Prüftermine ist daher für Hausverwaltungen von großer Bedeutung. SVEAG bietet Ihnen einen Wartungsplan, der diese Fristen automatisch berücksichtigt und Sie rechtzeitig an anstehende Prüfungen erinnert.

MaßnahmeIntervallDurchführende PersonRechtsgrundlage
Wiederkehrende PrüfungAlle 2 JahreSachkundiger (Werkskundendienst oder geschulte Person)DIN 14406-4, ASR A2.2, DGUV Information 205-023
Generalüberholung (Pulver-/Wasserlöscher)Alle 8 JahreSachkundigerDIN 14406-4
Druckbehälterprüfung (CO2-Löscher)Alle 10 JahreSachkundigerDIN 14406-4, BetrSichV
Sichtprüfung durch BetreiberMonatlich (empfohlen)Unterwiesene Person des BetreibersASR A2.2

Löscheinheiten (LE) und Brandklassen: Die richtige Ausstattung wählen

Die bloße Anwesenheit von Feuerlöschern ist nicht ausreichend; entscheidend ist, dass die richtigen Löscher in ausreichender Anzahl und am passenden Ort platziert sind. Hier kommen die Konzepte der Löscheinheiten (LE) und Brandklassen ins Spiel, die in der ASR A2.2 und DIN EN 2 detailliert beschrieben sind und für Hausverwaltungen eine wichtige Rolle bei der Ausstattung von Arbeitsstätten und anderen Gebäudebereichen spielen.

  • Löscheinheiten (LE): Die ASR A2.2 schreibt vor, dass in Arbeitsstätten eine Mindestanzahl von Löscheinheiten bereitgestellt werden muss. Die genaue Anzahl hängt von der Grundfläche der Arbeitsstätte und der jeweiligen Brandgefährdung ab (gering, mittel, hoch). Ein Feuerlöscher hat je nach Typ und Löschleistung eine bestimmte Anzahl von LE. Beispielsweise kann ein 6-kg-Pulverlöscher 9 oder 10 LE haben, während ein 6-Liter-Schaumlöscher 6 LE aufweist. Hausverwaltungen müssen daher den Bedarf an Löscheinheiten für jede Arbeitsstätte in ihren Objekten ermitteln und die entsprechenden Feuerlöscher bereitstellen.
  • Brandklassen (nach DIN EN 2): Feuerlöscher sind für bestimmte Brandklassen konzipiert, da nicht jedes Löschmittel für jede Art von Brand geeignet ist. Die DIN EN 2 definiert folgende Brandklassen:
    • Brandklasse A: Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen (z.B. Holz, Papier, Textilien).
    • Brandklasse B: Brände flüssiger oder flüssig werdender Stoffe (z.B. Benzin, Öle, Fette, Lacke, Wachse).
    • Brandklasse C: Brände von Gasen (z.B. Propan, Butan, Erdgas, Methan).
    • Brandklasse D: Brände von Metallen (z.B. Magnesium, Lithium, Natrium, Kalium).
    • Brandklasse F: Brände von Speiseölen und Speisefetten in Frittier- und Bratgeräten (z.B. in Großküchen).

Die Auswahl der richtigen Feuerlöscher mit den passenden Brandklassen ist entscheidend, um im Brandfall effektiv eingreifen zu können. Ein Sachkundiger kann Hausverwaltungen bei der Ermittlung des Bedarfs an Löscheinheiten und der Auswahl der geeigneten Löschertypen umfassend beraten und so sicherstellen, dass die Brandschutzausstattung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und optimal auf die potenziellen Brandrisiken des jeweiligen Objekts abgestimmt ist.

Die Kosten der Feuerlöscherprüfung: Was Hausverwaltungen erwarten können

Die Frage nach den Feuerlöscher Prüfung Kosten ist für Hausverwaltungen von zentraler Bedeutung bei der Budgetplanung und der Kalkulation der Nebenkosten. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Kosten für die Prüfung und Wartung von Feuerlöschern variieren können und von mehreren Faktoren abhängen. Eine pauschale Angabe ist daher schwierig, aber wir können Ihnen einen realistischen Kostenrahmen aufzeigen und die Einflussfaktoren erläutern.

Typische Faktoren, die die Feuerlöscher Prüfung Kosten beeinflussen:

  • Anzahl und Typ der Feuerlöscher: Je mehr Löscher geprüft werden müssen und je komplexer der Löschertyp (z.B. CO2-Löscher erfordern andere Prüfverfahren als Pulverlöscher), desto höher können die Gesamtkosten ausfallen.
  • Anfahrtskosten: Die Entfernung zwischen dem Dienstleister und dem Objekt kann die Kosten beeinflussen. Bei größeren Portfolios oder mehreren Objekten in einer Region können hier oft bessere Konditionen verhandelt werden.
  • Zustand der Feuerlöscher: Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, die eine Reparatur oder den Austausch von Teilen erfordern, entstehen zusätzliche Kosten für Material und Arbeitszeit. Dies können neue Dichtungen, Schläuche oder der Austausch des Löschmittels sein.
  • Generalüberholung: Die Kosten für eine Generalüberholung (alle 8 bzw. 10 Jahre) sind deutlich höher als für die zweijährliche Standardprüfung, da hier ein größerer Aufwand (Zerlegung, Löschmitteltausch, Druckprüfung) betrieben wird.
  • Dokumentation: Eine professionelle Dokumentation der Prüfungsergebnisse ist Standard und in den Kosten inbegriffen. Digitale Dokumentationssysteme, wie sie SVEAG anbietet, können hier langfristig Effizienzgewinne bringen.

Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Qualifikation des Sachkundigen und den Umfang der Leistungen zu achten. Angebote, die deutlich unter dem Marktdurchschnitt liegen, sollten kritisch hinterfragt werden, da dies oft auf mangelnde Qualität oder fehlende Zertifizierungen hindeuten kann. Der Versuch, die „Feuerlöscher Wartung Baumarkt“-Angebote als professionelle Lösung zu nutzen, ist, wie bereits erwähnt, nicht zulässig und kann im Schadensfall teuer werden. SVEAG bietet Ihnen transparente und faire Kostenmodelle für die professionelle Brandschutzwartung, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Risiken für Hausverwaltungen und Eigentümer

Die Nichteinhaltung der Prüf- und Wartungspflichten für Feuerlöscher ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann für Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer weitreichende und schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Die Risiken reichen von finanziellen Strafen über den Verlust des Versicherungsschutzes bis hin zu strafrechtlicher Haftung im Brandfall. Es ist daher von größter Bedeutung, die Feuerlöscher Prüfung Pflicht ernst zu nehmen und proaktiv zu handeln.

  • Bußgelder: Behörden können bei festgestellten Mängeln oder fehlenden Prüfnachweisen empfindliche Bußgelder verhängen. Diese können je nach Schwere des Verstoßes und Bundesland variieren und schnell in die Tausende von Euro gehen.
  • Verlust des Versicherungsschutzes: Eine der gravierendsten Folgen ist der Verlust des Versicherungsschutzes. Im Brandfall kann die Gebäudeversicherung oder Haftpflichtversicherung die Leistung verweigern, wenn nachgewiesen wird, dass der Brand aufgrund mangelhafter oder nicht gewarteter Brandschutzeinrichtungen (wie Feuerlöschern) nicht rechtzeitig eingedämmt werden konnte. Dies kann für Hausverwaltungen und Eigentümer existenzbedrohend sein, da sie dann für den gesamten Schaden selbst aufkommen müssen.
  • Strafrechtliche Haftung: Kommen bei einem Brand Menschen zu Schaden und kann eine direkte Kausalität zu mangelhaft gewarteten Feuerlöschern hergestellt werden, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Dies kann von fahrlässiger Körperverletzung bis hin zu fahrlässiger Tötung reichen, insbesondere wenn die Sorgfaltspflichten grob verletzt wurden.
  • Zivilrechtliche Haftung: Bewohner oder Mieter können bei Schäden, die durch einen Brand in einem nicht ordnungsgemäß gewarteten Gebäude entstehen, zivilrechtliche Ansprüche gegen die Hausverwaltung oder den Eigentümer geltend machen. Dies kann auch Mietminderungen umfassen, wenn die Sicherheit im Gebäude nicht gewährleistet ist.
  • Reputationsschaden: Ein Brandereignis mit negativen Folgen aufgrund mangelhaften Brandschutzes kann den Ruf einer Hausverwaltung nachhaltig schädigen und zu einem Vertrauensverlust bei den betreuten Eigentümern und Mietern führen.

Um diese Risiken zu minimieren, ist eine professionelle und lückenlose Brandschutzwartung unerlässlich. SVEAG bietet Ihnen nicht nur die Durchführung der Prüfungen durch zertifizierte Sachkundige, sondern auch eine transparente, digitale Dokumentation aller Wartungsarbeiten. So haben Sie jederzeit den Nachweis über die Erfüllung Ihrer Pflichten und können im Ernstfall Ihre Sorgfaltspflicht belegen.

Sichern Sie sich und Ihre Objekte ab! Fordern Sie jetzt ein kostenloses Angebot für Ihre Feuerlöscherprüfung an: Jetzt Kontakt aufnehmen!

Praktische Umsetzung für Hausverwaltungen: Ihr Partner SVEAG

Die Komplexität der Vorschriften, die Notwendigkeit qualifizierter Sachkundiger und die lückenlose Dokumentation stellen für viele Hausverwaltungen eine große Herausforderung dar. Hier kommt SVEAG als Ihr erfahrener und inhabergeführter Facility-Management-Dienstleister ins Spiel. Wir verstehen die spezifischen Anforderungen und bieten Ihnen eine umfassende Lösung für die Brandschutzwartung, die über die reine Feuerlöscherprüfung hinausgeht.

Als Tochter der CITO GmbH mit über 50 Jahren Erfahrung im Facility Management und Industrie-Service, vereinen wir die Leistungsfähigkeit eines großen Dienstleisters mit der Flexibilität und Nähe eines Familienunternehmens. Für Hausverwaltungen in Hamburg und Norddeutschland bedeutet das:

  • Alles aus einer Hand: SVEAG bietet über 50 Dienstleistungen rund um Immobilien. Das bedeutet für Sie: Keine Schnittstellenverluste, ein fester Ansprechpartner für Brandschutz, Reinigung, Haustechnik und vieles mehr. Wir koordinieren alle notwendigen Maßnahmen effizient und zuverlässig.
  • Zertifizierte Sachkunde: Unsere geschulten und zertifizierten Sachkundigen führen die Feuerlöscherprüfung nach DIN 14406-4, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 durch. Wir stellen sicher, dass alle Fristen eingehalten und die Prüfungen gemäß den höchsten Standards erfolgen.
  • Digitale Transparenz und Dokumentation: Wir setzen auf moderne, digitale Lösungen. Alle Prüfberichte, Wartungsprotokolle und relevanten Informationen werden digital erfasst und sind für Sie jederzeit in einem Kundenportal abrufbar. Dies minimiert Ihr Haftungsrisiko und bietet Ihnen im Ernstfall eine rechtssichere Beweisführung.
  • Vorausschauende Wartungsplanung: Wir übernehmen die Terminüberwachung für Ihre Feuerlöscher und erinnern Sie rechtzeitig an anstehende Prüfungen und Generalüberholungen. So verpassen Sie keine Frist und sind stets auf der sicheren Seite.
  • Inhabergeführt und persönlich: Bei SVEAG sind Sie keine Nummer. Wir legen Wert auf persönliche Ansprechpartner, schnelle Entscheidungen und eine echte Wertschätzung unserer Kunden.

Vertrauen Sie auf die Expertise von SVEAG, um Ihre Brandschutzpflichten professionell und kosteneffizient zu erfüllen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Feuerlöscher stets einsatzbereit sind und Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Fazit: Sicherheit und Rechtssicherheit durch professionelle Feuerlöscherprüfung

Die regelmäßige und fachgerechte Prüfung von Feuerlöschern ist für Hausverwaltungen eine unverzichtbare Aufgabe, die sowohl der Sicherheit von Menschen und Sachwerten dient als auch die Einhaltung komplexer rechtlicher Vorschriften gewährleistet. Die Feuerlöscher Prüfung Kosten sind dabei eine Investition in die Zukunft und in die Minimierung potenzieller Risiken, die bei Nichteinhaltung weitaus höhere finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Wir haben in diesem Artikel die Bedeutung der Feuerlöscher Prüfung Pflicht, die relevanten Rechtsgrundlagen (DIN 14406-4, ASR A2.2, BetrSichV), die erforderlichen Prüfintervalle (alle 2 Jahre, 8 Jahre für Pulver-/Wasserlöscher, 10 Jahre für CO2-Löscher) und die Qualifikation des Sachkundigen beleuchtet. Es wurde deutlich, dass die „Feuerlöscher Wartung Baumarkt“-Mentalität hier fehl am Platz ist und nur zertifizierte Fachkräfte die notwendige Sicherheit bieten können. Die Frage „Feuerlöscher Wartung wie oft?“ ist mit klaren Fristen beantwortet, die strikt einzuhalten sind.

Als Hausverwaltung tragen Sie eine große Verantwortung. SVEAG, Ihr inhabergeführter Partner für Facility Management aus Hamburg, steht Ihnen mit über 50 Jahren Erfahrung und einem umfassenden Leistungsportfolio zur Seite. Wir bieten Ihnen nicht nur die professionelle Brandschutzwartung durch zertifizierte Sachkundige, sondern auch digitale Transparenz, vorausschauende Planung und einen persönlichen Ansprechpartner. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Immobilien stets den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Lassen Sie uns gemeinsam für die Sicherheit Ihrer Objekte sorgen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie bei allen Fragen rund um den Brandschutz und Ihr Facility Management zu unterstützen.

SVEAG – Ihr Partner für Sicherheit und Effizienz. Jetzt Angebot anfordern: https://sveag.de/kontakt

Häufig gestellte Fragen

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?+
Feuerlöscher müssen gemäß DIN 14406-4 und ASR A2.2 mindestens alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden. Zusätzlich gibt es Fristen für Generalüberholungen (8 Jahre für Pulver-/Wasserlöscher, 10 Jahre für CO2-Löscher).
Wer darf Feuerlöscher prüfen?+
Feuerlöscher dürfen ausschließlich von einem Sachkundigen geprüft werden. Dies ist eine speziell geschulte und zertifizierte Person, die über die notwendige Fachkenntnis und Erfahrung verfügt, oft ein Werkskundendienst oder eine entsprechend ausgebildete Fachkraft.
Welche Kosten fallen für die Feuerlöscherprüfung an?+
Die Kosten für die Feuerlöscherprüfung variieren je nach Anzahl und Typ der Löscher, deren Zustand, eventuellen Reparaturen und Anfahrtskosten. Eine Generalüberholung ist teurer als die zweijährliche Standardprüfung. SVEAG erstellt Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Was passiert, wenn die Feuerlöscherprüfung nicht durchgeführt wird?+
Die Nichteinhaltung der Prüfpflichten kann zu hohen Bußgeldern, dem Verlust des Versicherungsschutzes im Brandfall, zivilrechtlicher Haftung (z.B. Mietminderung) und im schlimmsten Fall zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, wenn Personen zu Schaden kommen.
Sind Feuerlöscher in Wohngebäuden Pflicht?+
In reinen Wohngebäuden sind Feuerlöscher nur dann explizit Pflicht, wenn dies durch einen Bauantrag oder die jeweilige Landesbauordnung (LBO) vorgeschrieben ist, z.B. für Tiefgaragen, Heizungsräume oder Technikräume. In Arbeitsstätten und Sonderbauten sind sie hingegen immer Pflicht.
Wie kann SVEAG Hausverwaltungen bei der Feuerlöscherprüfung unterstützen?+
SVEAG bietet als erfahrener Facility-Management-Dienstleister die professionelle Durchführung der Feuerlöscherprüfung durch zertifizierte Sachkundige an. Wir sorgen für digitale Dokumentation, vorausschauende Wartungsplanung und bieten alle Leistungen aus einer Hand, um Ihre Brandschutzpflichten effizient und rechtssicher zu erfüllen.
S

SVEAG Redaktion

Expertenwissen rund um Facility Management, Notdienst, Prüf- und Wartungspflichten - direkt vom SVEAG-Team aus Hamburg.