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Aufzug TÜV Prüfung Kosten: Pflichten, Fristen & Praxis für Hausverwaltungen

Alles, was Hausverwaltungen über die Aufzugsprüfung wissen müssen – von Kosten über Fristen bis zur Haftung.

SVEAG Redaktion 9. Juni 2026 10 min
Aufzug TÜV Prüfung Kosten: Pflichten, Fristen & Praxis für Hausverwaltungen

Wichtigste Erkenntnisse

  • Regelmäßige Aufzugsprüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und essenziell für die Sicherheit sowie zur Vermeidung hoher Haftungsrisiken.
  • Haupt- und Zwischenprüfungen erfolgen versetzt alle zwei Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
  • Die Kosten für die Aufzugsprüfung sind umlagefähig, erfordern jedoch eine transparente Verwaltung und präventive Wartung zur Kostenoptimierung.

Aufzüge sind unverzichtbarer Bestandteil moderner Gebäude und ermöglichen Mobilität sowie Komfort für Bewohner und Nutzer. Doch mit diesem Komfort gehen auch erhebliche Verantwortlichkeiten einher, insbesondere für Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer. Die regelmäßige Aufzug TÜV Prüfung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern ein entscheidender Faktor für die Sicherheit der Nutzer und die Minimierung von Haftungsrisiken. Die Frage nach den Aufzug TÜV Prüfung Kosten, den genauen Fristen und den damit verbundenen Pflichten beschäftigt viele unserer Kunden. In diesem umfassenden Artikel beleuchten wir detailliert den rechtlichen Rahmen, die Prüfintervalle und die praktischen Herausforderungen, denen sich Hausverwaltungen in Deutschland stellen müssen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Sicherheit Ihrer Aufzugsanlagen gewährleisten und gleichzeitig Transparenz und Effizienz im Management dieser essenziellen Prüfungen schaffen können.

Die Bedeutung der Aufzugsprüfung: Sicherheit und Rechtssicherheit

Aufzüge sind komplexe technische Anlagen, die täglich von einer Vielzahl von Personen genutzt werden. Ihre einwandfreie Funktion ist nicht nur eine Frage des Komforts, sondern primär der Sicherheit. Ein technischer Defekt kann gravierende Folgen haben, von Personen- bis hin zu Sachschäden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in Deutschland strenge Vorschriften für den Betrieb und die regelmäßige Überprüfung von Aufzugsanlagen erlassen. Die Aufzug TÜV Prüfung, die korrekterweise als Prüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) bezeichnet wird – wobei TÜV eine der bekanntesten ZÜS ist – ist das zentrale Instrument zur Gewährleistung dieser Sicherheit.

Für Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer bedeutet dies eine doppelte Verantwortung: Sie müssen nicht nur die Sicherheit der Nutzer gewährleisten, sondern auch die rechtlichen Vorgaben penibel einhalten, um sich vor Bußgeldern, Haftungsansprüchen und dem Verlust des Versicherungsschutzes zu schützen. Der Rechtsrahmen hierfür ist primär in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verankert, ergänzt durch die europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und technische Regeln wie die TRBS 3121 (Betrieb von Aufzügen) und TRBS 1201 (Prüfungen). Diese Vorschriften legen fest, wer wann und wie zu prüfen hat und welche Anforderungen an die Anlagen selbst gestellt werden. Ein proaktives Management der Aufzugsprüfungen ist daher unerlässlich, um sowohl die Sicherheit als auch die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Rechtlicher Rahmen und Prüfpflichten: Was das Gesetz vorschreibt

Der Betrieb von Aufzugsanlagen unterliegt in Deutschland einem strengen rechtlichen Korsett, das vor allem in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und ihren Anhängen definiert ist. Für Aufzüge ist hier insbesondere Anhang 2 Abschnitt 2 der BetrSichV relevant. Dieser schreibt detailliert vor, welche Prüfungen in welchen Intervallen durchzuführen sind. Die europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bilden die Grundlage für die Konformität von Aufzügen beim Inverkehrbringen, während die BetrSichV den sicheren Betrieb regelt.

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die Anforderungen der BetrSichV. Die TRBS 3121 befasst sich speziell mit dem Betrieb von Aufzügen, während die TRBS 1201 allgemeine Anforderungen an Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen festlegt. Diese Normen definieren die Pflichten des Betreibers, der in der Regel die Hausverwaltung oder der Immobilieneigentümer ist. Zu den Kernpflichten gehört die Beauftragung von Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) für die vorgeschriebenen Prüfungen. Die Frage, aufzug tüv prüfung wie oft stattfindet, ist hier klar geregelt: Es gibt eine Hauptprüfung und eine Zwischenprüfung, die beide in einem festen Rhythmus erfolgen müssen. Diese Prüfungen sind nicht mit der regelmäßigen Wartung gleichzusetzen, die von Fachfirmen durchgeführt wird, sondern stellen eine unabhängige Kontrolle der Sicherheit dar.

Hauptprüfung und Zwischenprüfung: Intervalle und Zuständigkeiten

Die BetrSichV unterscheidet bei Aufzügen zwischen zwei zentralen Prüfarten, die beide von einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) wie dem TÜV, der DEKRA oder anderen autorisierten Organisationen durchgeführt werden müssen. Dies sind die Hauptprüfung und die Zwischenprüfung. Beide Prüfungen sind gemäß Anhang 2 Abschnitt 2 der BetrSichV alle zwei Jahre fällig, erfolgen jedoch versetzt zueinander. Das bedeutet, dass Ihre Aufzugsanlage de facto jedes Jahr von einer ZÜS geprüft wird.

Die Hauptprüfung konzentriert sich auf die umfassende Überprüfung der gesamten Anlage, einschließlich der sicherheitstechnischen Einrichtungen, der Tragmittel, der Bremsen, der Steuerung und der Notfalleinrichtungen. Sie ist eine tiefgehende Untersuchung, die sicherstellen soll, dass der Aufzug den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht. Die Zwischenprüfung hingegen dient der Überprüfung der Funktionsfähigkeit und des Zustands der sicherheitstechnischen Bauteile, die sich zwischen zwei Hauptprüfungen ändern können oder deren Verschleiß kritisch sein könnte. Sie ist weniger umfangreich als die Hauptprüfung, aber ebenso wichtig für die kontinuierliche Sicherheit.

Es ist entscheidend zu verstehen, dass diese ZÜS-Prüfungen nicht die regelmäßige Wartung ersetzen, die von spezialisierten Aufzugsfirmen durchgeführt wird. Die Wartung dient der Instandhaltung und Funktionsfähigkeit, während die ZÜS-Prüfung eine unabhängige Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsanforderungen darstellt. Der TÜV Aufzugsprüfung Intervall von zwei Jahren für jede Prüfart, aber jährlich versetzt, ist eine feste Größe im Facility Management und muss von Hausverwaltungen akribisch überwacht werden, um Compliance zu gewährleisten und Risiken zu minimieren.

Aufzugswärter, Notruf und Cybersicherheit: Weitere essenzielle Pflichten

Neben den regelmäßigen ZÜS-Prüfungen gibt es weitere essenzielle Pflichten, die für den sicheren Betrieb von Aufzügen unerlässlich sind und von Hausverwaltungen beachtet werden müssen. Eine davon ist die Benennung eines beauftragten Aufzugswärters. Diese Person ist für die tägliche Sicht- und Funktionskontrolle der Aufzugsanlage zuständig. Obwohl diese Kontrollen weniger tiefgreifend sind als die ZÜS-Prüfungen, sind sie ein wichtiger Baustein im Sicherheitskonzept und dienen der frühzeitigen Erkennung von Mängeln oder Fehlfunktionen. Der Aufzugswärter muss entsprechend geschult und befähigt sein, diese Aufgaben verantwortungsvoll wahrzunehmen.

Ein weiterer kritischer Punkt ist der Notruf. Gemäß der Norm EN 81-28 ist ein 24/7-Notrufsystem mit einer jederzeit funktionierenden Sprechverbindung zur Notrufzentrale zwingend vorgeschrieben. Dies gewährleistet, dass eingeschlossene Personen umgehend Hilfe erhalten können. Die regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit dieses Systems ist ebenfalls Teil der Betreiberpflichten.

Mit der zunehmenden Digitalisierung rückt auch das Thema Aufzugsprüfung Cybersicherheit umlagefähig in den Fokus. Moderne Aufzüge sind oft mit komplexen Steuerungssystemen und Vernetzungsfunktionen ausgestattet, die potenzielle Angriffsflächen für Cyberbedrohungen bieten können. Obwohl es noch keine spezifische, eigenständige Cybersicherheitsprüfung für Aufzüge im Rahmen der BetrSichV gibt, werden Aspekte der Software- und Systemsicherheit zunehmend in die allgemeinen Sicherheitsbewertungen einfließen. Die Kosten für die Gewährleistung der Cybersicherheit, sofern sie im Rahmen der allgemeinen Instandhaltung und Prüfung anfallen, sind grundsätzlich als Betriebskosten umlagefähig. Hausverwaltungen sollten hier proaktiv handeln und sicherstellen, dass auch diese Aspekte in den Wartungs- und Prüfkonzepten berücksichtigt werden.

PflichtIntervallZuständige StelleKostenrahmen (Schätzung)
HauptprüfungAlle 2 JahreZugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)Ab 150 - 300 € pro Prüfung
ZwischenprüfungAlle 2 Jahre (versetzt zur Hauptprüfung)Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)Ab 100 - 200 € pro Prüfung
Tägliche Sicht-/FunktionskontrolleTäglichBeauftragter AufzugswärterIndirekt über Personalkosten/Dienstleister
24/7 NotrufaufschaltungKontinuierlichNotrufzentrale/WartungsfirmaAb 30 - 80 € pro Monat
WartungMonatlich/QuartalsweiseSpezialisierte AufzugsfirmaAb 50 - 150 € pro Monat (je nach Umfang)

Was kostet die Aufzug TÜV Prüfung? Einblick in die Kostenfaktoren

Die Frage nach den Aufzug TÜV Prüfung Kosten ist für Hausverwaltungen von zentraler Bedeutung, da diese Ausgaben in die Betriebskosten einfließen und letztlich von den Mietern getragen werden. Es gibt jedoch keine pauschale Antwort, da die Kosten für eine TÜV Aufzugsprüfung Kosten von verschiedenen Faktoren abhängen können. Grundsätzlich bewegen sich die Kosten für eine Hauptprüfung im Bereich von einigen hundert Euro, während Zwischenprüfungen tendenziell etwas günstiger ausfallen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Angaben lediglich Schätzwerte sind und je nach Anbieter, Region und spezifischer Aufzugsanlage variieren können.

Zu den wesentlichen Kostenfaktoren zählen:

  • Art des Aufzugs: Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Homelifts oder spezielle Anlagen haben unterschiedliche Prüfanforderungen und damit verbundene Kosten.
  • Alter und Zustand der Anlage: Ältere Aufzüge erfordern möglicherweise einen höheren Prüfaufwand, insbesondere wenn Anpassungen an neue Normen (z.B. EN 81-20/-50) erforderlich sind.
  • Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS): Obwohl die Prüfinhalte gesetzlich vorgeschrieben sind, können die Preisstrukturen zwischen den verschiedenen ZÜS (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc.) variieren.
  • Zusätzliche Leistungen: Manchmal können im Rahmen der Prüfung kleinere Mängel direkt behoben oder zusätzliche Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden, was die Gesamtkosten beeinflusst.

Die gute Nachricht für Hausverwaltungen ist, dass die Kosten für die regelmäßigen Aufzugsprüfungen gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrSichV) in der Regel als umlagefähige Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können. Die Frage aufzugsprüfung wer zahlt, beantwortet sich somit in den meisten Fällen mit den Mietern, vorausgesetzt, die Umlage ist im Mietvertrag entsprechend vereinbart. Transparenz bei der Abrechnung und die klare Dokumentation der Prüfungen sind hierbei essenziell, um Nachfragen und Unstimmigkeiten zu vermeiden. Eine vorausschauende Budgetplanung ist für Hausverwaltungen unerlässlich, um diese wiederkehrenden Ausgaben korrekt zu kalkulieren.

Folgen bei Nichteinhaltung: Bußgelder, Haftung und Versicherungsschutz

Die Nichteinhaltung der Prüfpflichten für Aufzüge ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann gravierende rechtliche und finanzielle Konsequenzen für Hausverwaltungen und Immobilieneigentümer nach sich ziehen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist hier unmissverständlich: Wer die vorgeschriebenen Prüfungen nicht oder nicht fristgerecht durchführen lässt, riskiert nicht nur die Sicherheit der Nutzer, sondern auch empfindliche Strafen.

Zu den möglichen Folgen gehören:

  • Bußgelder: Die zuständigen Behörden können bei Verstößen gegen die BetrSichV hohe Bußgelder verhängen. Diese können je nach Schwere des Verstoßes in die Tausende von Euro gehen.
  • Stilllegung der Anlage: Im schlimmsten Fall kann die Behörde die sofortige Stilllegung des Aufzugs anordnen, bis alle Mängel behoben und die Prüfungen nachgeholt wurden. Dies führt zu erheblichen Unannehmlichkeiten für die Bewohner und kann zu Mietminderungsansprüchen führen.
  • Verlust des Versicherungsschutzes: Viele Haftpflichtversicherungen knüpfen ihren Schutz an die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Bei fehlenden oder mangelhaften Prüfungen kann der Versicherungsschutz erlöschen, was im Schadensfall bedeutet, dass der Betreiber persönlich für alle entstandenen Schäden haftbar gemacht wird.
  • Zivilrechtliche Haftung: Kommt es aufgrund eines nicht geprüften oder mangelhaften Aufzugs zu einem Personen- oder Sachschaden, drohen zivilrechtliche Klagen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die persönliche Haftung des Geschäftsführers einer Hausverwaltung oder des Eigentümers kann hier existenzbedrohend sein.
  • Mietminderung: Ein nicht funktionierender oder stillgelegter Aufzug kann für Mieter einen Mangel darstellen, der zu einer Mietminderung berechtigt. Dies führt zu direkten finanziellen Einbußen für den Eigentümer.

Angesichts dieser potenziellen Risiken ist es für Hausverwaltungen unerlässlich, ein lückenloses Prüfmanagement zu etablieren und die Fristen der Aufzug TÜV Prüfung gewissenhaft zu überwachen. Prävention und Compliance sind hier die Schlüsselbegriffe, um nicht nur die Sicherheit zu gewährleisten, sondern auch die eigene Organisation vor schwerwiegenden Konsequenzen zu schützen.

Praxis für Hausverwaltungen: Effizientes Management der Aufzugsprüfung

Für Hausverwaltungen bedeutet die Komplexität der Aufzugsprüfungen eine erhebliche organisatorische Herausforderung. Ein effizientes Management ist entscheidend, um alle Pflichten fristgerecht zu erfüllen und gleichzeitig die Kosten im Blick zu behalten. Hier sind einige praktische Ansätze:

  • Wartungsverträge mit Prüfkoordination: Viele Aufzugswartungsfirmen bieten an, die Koordination der ZÜS-Prüfungen zu übernehmen. Dies entlastet die Hausverwaltung erheblich, da die Terminierung und die Bereitstellung der notwendigen Unterlagen in der Hand des Fachunternehmens liegen. Es ist jedoch wichtig, die Verantwortung für die eigentliche Beauftragung und Überwachung der Prüfungen nicht vollständig abzugeben.
  • Digitale Terminüberwachung: Nutzen Sie digitale Tools oder Ihr Facility-Management-System, um alle Prüftermine, Fristen und die Ergebnisse der Aufzug TÜV Prüfung lückenlos zu dokumentieren. Eine proaktive Erinnerungsfunktion ist hier Gold wert.
  • Lückenlose Dokumentation: Bewahren Sie alle Prüfberichte, Wartungsprotokolle und Nachweise über behobene Mängel sorgfältig auf. Im Falle einer behördlichen Kontrolle oder eines Schadensfalls ist eine vollständige Dokumentation unerlässlich.
  • Kommunikation mit Bewohnern: Informieren Sie die Bewohner rechtzeitig über anstehende Prüfungen und eventuelle kurzzeitige Ausfälle des Aufzugs. Dies schafft Verständnis und minimiert Beschwerden.
  • Regelmäßige Schulung des Aufzugswärters: Stellen Sie sicher, dass der beauftragte Aufzugswärter regelmäßig geschult wird und seine Aufgaben gewissenhaft wahrnimmt.

SVEAG versteht die Herausforderungen, denen sich Hausverwaltungen gegenübersehen. Als inhabergeführter Facility-Management-Dienstleister bieten wir Ihnen nicht nur über 50 Dienstleistungen aus einer Hand, sondern legen Wert auf persönliche Ansprechpartner und schnelle Entscheidungen. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Koordination und Überwachung Ihrer Aufzugsprüfungen, der Notrufaufschaltung und der gesamten technischen Gebäudeausrüstung. Unsere Expertise minimiert Ihr Risiko und sorgt für Transparenz – beispielsweise durch digitale Dokumentation, die auch bei anderen Services wie dem Winterdienst 2.0 zum Einsatz kommt. Vertrauen Sie auf über 50 Jahre Erfahrung und unser Engagement für exzellenten Service.

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Auch private Aufzüge und Homelifts: Keine Ausnahme von der Regel

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die strengen Prüfpflichten nur für Aufzüge in Mehrfamilienhäusern oder gewerblich genutzten Immobilien gelten. Doch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) macht hier kaum Ausnahmen. Grundsätzlich sind auch private Aufzüge und Homelifts, die beispielsweise in Einfamilienhäusern oder über mehrere Etagen in Privatwohnungen installiert sind, prüfpflichtig. Gemäß § 14 der BetrSichV muss der Betreiber – in diesem Fall der private Eigentümer – sicherstellen, dass die Anlage den Anforderungen der Verordnung entspricht und regelmäßig geprüft wird.

Diese Regelung dient dem Schutz der Nutzer, unabhängig davon, ob es sich um öffentliche oder private Bereiche handelt. Die Risiken eines technischen Defekts sind in beiden Fällen gleich hoch. Für private Eigentümer bedeutet dies, dass sie ebenfalls die Haupt- und Zwischenprüfungen durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wie den TÜV oder die DEKRA in den vorgeschriebenen Intervallen beauftragen müssen. Auch die Pflicht zur Sicherstellung eines 24/7-Notrufsystems mit Sprechverbindung gilt in der Regel für private Aufzüge, sofern sie nicht als reine Hebebühnen mit begrenztem Hubweg und ohne geschlossenen Fahrkorb klassifiziert sind.

Oftmals sind private Eigentümer sich dieser Pflichten nicht bewusst, was im Schadensfall zu erheblichen Problemen führen kann, insbesondere im Hinblick auf den Versicherungsschutz und die persönliche Haftung. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen für den eigenen Homelift oder privaten Aufzug zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die Sicherheit zu gewährleisten. Die Aufzug TÜV Prüfung ist somit ein Thema, das eine breite Gruppe von Aufzugseigentümern betrifft.

Fazit

Die regelmäßige Aufzug TÜV Prüfung ist weit mehr als eine lästige Pflicht – sie ist ein fundamentaler Pfeiler für die Sicherheit von Menschen und die Rechtssicherheit von Hausverwaltungen und Immobilieneigentümern. Die Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen, der Prüfintervalle und der damit verbundenen Kosten ist unerlässlich, um Bußgelder, Haftungsrisiken und den Verlust des Versicherungsschutzes zu vermeiden. Von der Haupt- und Zwischenprüfung durch eine ZÜS alle zwei Jahre bis hin zur täglichen Sichtkontrolle durch den Aufzugswärter und der Gewährleistung eines 24/7-Notrufsystems – die Anforderungen sind vielfältig und komplex.

Für Hausverwaltungen ist es entscheidend, ein proaktives und transparentes Management der Aufzugsprüfungen zu etablieren. Dies beinhaltet die sorgfältige Dokumentation, die fristgerechte Beauftragung der Prüfstellen und die effektive Kommunikation mit Mietern und Dienstleistern. Auch die Frage nach den Aufzug TÜV Prüfung Kosten und deren Umlagefähigkeit erfordert eine präzise Verwaltung.

SVEAG steht Ihnen als erfahrener und inhabergeführter Partner im Facility Management zur Seite. Mit unserer Expertise und unserem umfassenden Dienstleistungsportfolio entlasten wir Sie bei der Koordination und Überwachung aller relevanten Prüf- und Wartungspflichten, einschließlich Ihrer Aufzugsanlagen. Wir bieten Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Immobilien stets den höchsten Standards entsprechen und Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Lassen Sie uns gemeinsam für die Sicherheit und den Werterhalt Ihrer Immobilien sorgen. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch und ein maßgeschneidertes Angebot: Jetzt Kontakt aufnehmen.

Häufig gestellte Fragen

Wie oft muss ein Aufzug geprüft werden?+
Ein Aufzug muss gemäß BetrSichV alle zwei Jahre einer Hauptprüfung und alle zwei Jahre einer Zwischenprüfung unterzogen werden. Diese Prüfungen erfolgen versetzt, sodass der Aufzug de facto jedes Jahr von einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft wird.
Wer ist für die Aufzugsprüfung verantwortlich?+
Die Verantwortung für die Beauftragung und Durchführung der Aufzugsprüfung liegt beim Betreiber der Anlage. Dies ist in der Regel die Hausverwaltung oder der Immobilieneigentümer.
Sind die Kosten für die Aufzugsprüfung umlagefähig?+
Ja, die Kosten für die regelmäßigen Aufzugsprüfungen durch eine ZÜS sind gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrSichV) in der Regel als umlagefähige Betriebskosten auf die Mieter umlegbar, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Was passiert, wenn die Aufzugsprüfung nicht fristgerecht erfolgt?+
Bei Nichteinhaltung der Prüfpflichten drohen Bußgelder, die Stilllegung des Aufzugs, der Verlust des Versicherungsschutzes sowie zivilrechtliche Haftungsansprüche bei Personen- oder Sachschäden. Auch Mietminderungen können die Folge sein.
Müssen auch private Aufzüge oder Homelifts geprüft werden?+
Ja, grundsätzlich unterliegen auch private Aufzüge und Homelifts den Prüfpflichten der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 BetrSichV). Der private Eigentümer ist hier der Betreiber und muss die regelmäßigen Prüfungen durch eine ZÜS beauftragen.
Was ist der Unterschied zwischen Wartung und Prüfung?+
Die Wartung dient der Instandhaltung und Funktionsfähigkeit des Aufzugs und wird von spezialisierten Aufzugsfirmen durchgeführt. Die Prüfung hingegen ist eine unabhängige Kontrolle durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), die die Einhaltung gesetzlicher Sicherheitsanforderungen überprüft und nicht die Wartung ersetzt.
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SVEAG Redaktion

Expertenwissen rund um Facility Management, Notdienst, Prüf- und Wartungspflichten - direkt vom SVEAG-Team aus Hamburg.