Perimeterschutz: Leitfaden für Sicherheitsverantwortliche
Perimeterschutz sichert das Umfeld einer Liegenschaft von der Grundstücksgrenze bis zur Gebäudehülle. Dieser Leitfaden erklärt Begriff, Maßnahmen, Normen und Datenschutzgrenzen für Sicherheitsverantwortliche in Hausverwaltungen.Was ist Perimeterschutz? Begriff und Abgrenzung
Der Begriff Perimeter lässt sich etwa mit Umfeld oder Umgrenzung übersetzen. Perimeterschutz bedeutet entsprechend den Schutz des Umfelds eines Gebäudes oder einer Anlage, also des Grundstücks und seiner Grenze. Daneben sind die Ausdrücke Freigeländeschutz und Außenschutz gebräuchlich. Die Idee ist alt: Schon die Stadtwachen des Mittelalters beobachteten die Annäherung von Angreifern, damit die Verteidigung vor deren Eintreffen organisiert werden konnte. Übertragen auf die Liegenschaft heißt das: Wer eine Bedrohung bereits am Grundstücksrand erkennt, gewinnt Zeit für eine Reaktion, bevor es zum Schaden kommt.
Wichtig ist die Einordnung: Ein Perimeterschutzkonzept ist in ein Gesamtschutzkonzept eingebettet, das in der Regel auch den Peripherieschutz, also den Schutz der Gebäudeaußenhaut, und den Objektschutz umfasst. Der Sicherungsleitfaden VdS 3143 (Ausgabe 2012-09) beschreibt den Perimeter als das Umfeld eines Gebäudes, die Grenze zu diesem Umfeld sowie besonders gefährdete Schwerpunkte darin; auf horizontaler Ebene bildet häufig die juristische Grenze des Geländes die äußere Abgrenzung. Perimeterschutz ist damit die äußere Schicht eines gestuften Schutzkonzepts, das von der Grundstücksgrenze über das Außengelände bis zur Gebäudehülle reicht. Typischerweise richtet er sich gegen zwei Gruppen von Bedrohungen:
- Gezielte kriminelle Handlungen: Einbruch, Diebstahl, Sabotage, Überfall oder Spionage
- Ungezielte kriminelle Handlungen: Vandalismus und Beschädigungen
Welche dieser Bedrohungen im Einzelfall relevant sind, ergibt sich aus der Gefährdungsanalyse des Objekts und den daraus abgeleiteten Schutzzielen. Für Hausverwaltungen heißt das: Perimeterschutz ist kein einzelnes Produkt, sondern eine Planungsaufgabe, die sich an der jeweiligen Liegenschaft ausrichtet.
Warum Perimeterschutz für Hausverwaltungen relevant ist
Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt, warum die äußere Schutzebene an Gewicht gewinnt: Für 2025 weist sie bundesweit 82.920 Fälle von Wohnungseinbruchdiebstahl einschließlich der Einbruchsversuche aus, nach 78.436 Fällen im Jahr 2024. Die Aufklärungsquote lag 2025 bei 14,1 Prozent. Die Statistik bezieht sich auf Wohnungen und lässt sich nicht ohne Weiteres auf Gewerbeobjekte übertragen, sie macht aber deutlich, wie viel davon abhängt, dass es gar nicht erst bis zum Gebäude kommt.
Dass Prävention etwas bewirken kann, zeigt dieselbe Auswertung: 44,9 Prozent der Einbrüche scheiterten 2025 laut der Polizeilichen Kriminalprävention. Eine gut geplante Perimetersicherung setzt hier an, indem sie das Betreten des Grundstücks erschwert und eine Annäherung früh erkennbar macht.
Hinzu kommt die rechtliche Dimension. Im Mietverhältnis gehört die Erhaltung der Mietsache nach Paragraf 535 BGB zu den Hauptpflichten des Vermieters. Daneben können sich aus dem allgemeinen Deliktsrecht (Paragraf 823 BGB) Verkehrssicherungspflichten ergeben, die je nach Konstellation Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften oder beauftragte Verwaltungen betreffen. Eine allgemeine Pflicht, jede Liegenschaft gegen Einbruch zu sichern, lässt sich daraus nicht pauschal ableiten. Ob eine Haftung besteht, hängt von Vertrag, Zuständigkeit, Zustand der Anlage und Zumutbarkeit der Maßnahmen ab und ist im Einzelfall zu prüfen, etwa wenn erkennbare Gefahren an Zaun, Beleuchtung oder Wegen nicht behoben wurden. Eine saubere Dokumentation der Zustände und Maßnahmen kann im Streitfall helfen.
- Gefährdungslage der Liegenschaft realistisch einschätzen und Schutzziele ableiten
- Zustand von Umwehrung, Beleuchtung und Wegen regelmäßig prüfen und dokumentieren
- Zuständigkeiten zwischen Eigentümer, Verwaltung und beauftragten Dienstleistern klar regeln
Die drei Säulen: bauliche, elektronische und organisatorische Maßnahmen
Ein Perimeterschutzkonzept besteht in der Regel aus drei Bausteinen: mechanisch-baulichen Maßnahmen, elektronischen Detektionsmaßnahmen sowie organisatorisch-personellen Maßnahmen. Diese drei Maßnahmenpakete müssen genau aufeinander abgestimmt werden, denn ihr Zusammenwirken entscheidet über die Wirksamkeit des Gesamtkonzepts. Der VdS-Leitfaden nennt die baulich-mechanischen Maßnahmen als Grundlage, ergänzt durch Überwachungs- und Meldesysteme und flankiert durch Organisation und Interventionsmaßnahmen.
Mechanisch-bauliche Maßnahmen
Zaun, Mauer und Tore zeigen die Grundstücksgrenze auf und erschweren das Annähern sowie das freie Bewegen auf dem Gelände. Für ein einfaches Schutzniveau nennt der VdS-Leitfaden einen Zaun oder eine Mauer mit einer Höhe von in der Regel über 1,2 Metern (Ordnungszaun); je nach Schutzniveau und Sektor kommen weitere Barrieren, Tore und Zugänge sowie Schranken hinzu. Auch die Gestaltung des Vorfelds, etwa durch Sträucher, Gräben oder Poller, zählt zu dieser Säule. Zulässige Höhen und Ausführungen richten sich zudem nach Landesrecht und Satzung und sind im Einzelfall zu prüfen.
Elektronische Detektion
Die zweite Säule erkennt, was die bauliche Umwehrung nicht verhindern kann: Zaundetektionssysteme melden Schwingungen beim Überklettern oder Durchtrennen der Zaunstruktur, Bewegungsmelder überwachen Freiflächen, und Videotechnik liefert die Bildinformation zur Bewertung eines Ereignisses. In der Praxis werden diese Systeme häufig mit der Überwachungstechnik am Gebäude verknüpft; einen Überblick gibt die Leistungsseite zu Alarmanlagen und Sicherheitstechnik. Entscheidend ist, dass die Detektion so auf die mechanische Barriere abgestimmt ist, dass der Alarm auslöst, bevor die Barriere vollständig überwunden ist.
Organisatorisch-personelle Maßnahmen
Die dritte Säule umfasst regelmäßige Begehungen, einen Pfortendienst an Zufahrten sowie ein sauberes Schlüsselmanagement. Sie stellt sicher, dass die Technik betrieben, Alarme verfolgt und Mängel behoben werden. Ohne diese Säule verliert selbst eine hochwertige Anlage mit der Zeit an Wirkung.
| Säule | Typische Maßnahmen | Beitrag zum Gesamtkonzept |
|---|---|---|
| Mechanisch-baulich | Zaun, Mauer, Tore, Schranken, Gestaltung des Vorfelds | Erschwert Annäherung und Eindringen, zeigt die Grundstücksgrenze auf |
| Elektronisch | Zaundetektion, Bewegungsmelder, Videotechnik | Erkennt Annäherung und Überwindungsversuche früh und liefert Verifikation |
| Organisatorisch-personell | Begehungen, Pfortendienst, Schlüsselmanagement | Hält das Konzept im Betrieb aufrecht und verfolgt Alarme konsequent |
Normen und Regelwerke: Geltungsbereiche im Überblick
Für die Planung und den Betrieb eines Perimetersicherungssystems gibt es ein überschaubares, aber genau zu unterscheidendes Regelwerk. Entscheidend ist jeweils der Geltungsbereich: Nicht jede Norm, die im Sicherheitsumfeld genannt wird, betrifft auch die konkrete Liegenschaft. Normen sind zudem nicht automatisch gesetzlich verbindlich; welche Anforderungen im Einzelfall gelten, kann sich etwa aus Vertrag, Versicherungsbedingungen oder Behördenauflagen ergeben und ist zu prüfen.
| Regelwerk | Geltungsbereich und Inhalt |
|---|---|
| DIN VDE V 0826-20:2023-09 | Deutsche Vornorm mit Anwendungsregeln, veröffentlicht im September 2023. Sie soll die Beteiligten eines Perimetersicherungsprojekts bei Auslegung, Planung, Betrieb, Installation und Instandhaltung von Perimetersicherungssystemen unterstützen |
| DIN CLC/TS 50661-1 | Europäische Technische Spezifikation mit allgemeinen Anforderungen an Perimetersicherheitssysteme, die Anlagen außerhalb von abgeschlossenen Gebäuden schützen und dabei in der Regel Witterungseinflüssen sowie Einflüssen von Flora und Fauna ausgesetzt sind. Sie behandelt unter anderem die Einstufung in Eigenschutzgrad und Leistungskategorie sowie Schutzgrade, Betriebsarten und Alarmstufen |
| DIN EN 1627 bis 1630 | Normenreihe für einbruchhemmende Fenster, Türen, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse mit Widerstandsklassen bis RC 6. Sie betrifft die Gebäudehülle, nicht die Außenanlage. Polizeiliche Beratungsstellen empfehlen für private Risiken Bauteile ab RC 2; bei gewerblichen Objekten kann sich je nach Gefährdung eine höhere Klasse wie RC 3 anbieten. Einen definierten Einbruchschutz bieten nur geprüfte Elemente mit Prüfnachweis |
Die beiden ersten Werke bilden zusammen ein Normengebäude für die Perimetersicherung; der Fachverband BHE empfiehlt allen, die mit Planung, Errichtung oder Betrieb solcher Systeme befasst sind, beide zu sichten und zu beachten. Für die Verwaltung bedeutet das im Alltag: Widerstandsklassen der Gebäudehülle und die Außenbereichstechnik sind getrennte Themen mit eigenen Regelwerken, die im Sicherheitskonzept aufeinander bezogen werden müssen.
Videoüberwachung am Perimeter: was der Datenschutz erlaubt
Kameras können am Perimeter ein wirksames Werkzeug sein, sind rechtlich aber kein Selbstläufer. Für private Betreiber, also auch Eigentümer und Verwaltungen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO die maßgebliche Rechtsgrundlage. Der Betreiber braucht danach ein berechtigtes Interesse für konkret festgelegte Zwecke, etwa den Schutz vor Einbruch oder Vandalismus. Dieses Interesse darf nicht von den schutzwürdigen Interessen der Beobachteten überwogen werden, weshalb die Abwägung im Einzelfall von zentraler Bedeutung bleibt. Die folgenden Punkte gelten als Mindestprüfung:
- Die Anlage muss zur Erreichung des Zwecks geeignet und erforderlich sein; ein gleich wirksames, milderes Mittel darf nicht zur Verfügung stehen
- Die Speicherung der Aufnahmen muss auf das notwendige Maß begrenzt sein
- Auf die Überwachung muss frühestmöglich hingewiesen werden, etwa durch gut erkennbare Hinweise am Grundstück
Eine wichtige Grenze verläuft am Grundstücksrand: Öffentliche Straßen und Gehwege vor dem eigenen Grundstück dürfen in der Regel nicht miterfasst werden. Die Ausrichtung der Kameras und etwaige Blenden sollten das ausschließen. In Wohnungseigentumsanlagen kommt hinzu, dass Kameras an gemeinschaftlichen Flächen regelmäßig eine Beschlussfassung erfordern; Einzelheiten sind im Einzelfall zu prüfen. Weitere Hinweise gibt die Seite zur DSGVO-konformen Videoüberwachung. Ob am konkreten Objekt Kameras genügen oder ob zusätzlich personaler Wachschutz sinnvoll ist, hängt von Gefährdungslage und Gelände ab; beide Ansätze stellt der Vergleich Videoüberwachung oder Wachschutz gegenüber.
Für Hausverwaltungen folgt daraus ein einfacher Grundsatz: Vor der Installation werden Zweck, Mittel und Speicherfristen festgelegt und dokumentiert, nach der Installation werden die Hinweise und die technische Begrenzung des Aufnahmebereichs regelmäßig kontrolliert. So bleibt die Videoüberwachung ein tragfähiger Baustein des Perimeterschutzes und wird nicht selbst zum Risiko.
Vom Konzept zur Wirkung: Gefährdungsanalyse und Sicherheitsfaktor
Welche Säule wie stark ausgeprägt sein muss, entscheidet die Gefährdungsanalyse des konkreten Objekts: Ein ruhiges Wohnquartier braucht ein anderes Niveau als eine Liegenschaft mit hohem Absicherungsbedarf, etwa ein Gewerbeobjekt mit wertvollem Außenlager. Aus dem Ergebnis lassen sich messbare Schutzziele ableiten, an denen sich die Umsetzung später prüfen lässt.
Gestufter Aufbau nach dem Zwiebelschalen-Prinzip
Das Zwiebelschalen-Prinzip legt mehrere Schutzebenen hintereinander, sodass ein Täter nicht nur eine einzige Hürde überwinden muss. Der VdS-Leitfaden gliedert das Gelände dazu in Sektoren: das Vorfeld innerhalb der juristischen Grenzen des Geländes, die Grenze selbst, die Fläche innerhalb der Grenze und schließlich die Gebäudeaußenhaut sowie sicherungstechnisch relevante Anlagen. Je Ebene wird festgelegt, ob eine Annäherung oder ein Überschreiten erschwert, erkannt oder beides werden soll.
Wirksamkeit prüfen mit dem Sicherheitsfaktor
Die Wirksamkeit lässt sich mit dem Sicherheitsfaktor bewerten. Nach den BHE-Planungsgrundlagen (Ausgabe 09/2024) errechnet er sich als Quotient aus der Widerstandszeit der Umschließung und der Reaktionszeit des Sicherheitspersonals, also SF = WZ / RZ. Für ein wirkungsvolles Sicherheitskonzept sollte der Sicherheitsfaktor größer 1 betragen, die Umwehrung also länger standhalten, als das Sicherheitspersonal vom Zeitpunkt der Meldung bis zum Eintreffen am Meldeort benötigt. Die Widerstandszeit hängt dabei unter anderem von den Hilfsmitteln ab, mit denen die Barriere überwunden wird. Die Formel macht sichtbar, wo eine Verwaltung nachschärfen kann: an der Widerstandszeit der Barriere oder an der Reaktionskette nach dem Alarm.
- Alarme am Perimeter in der Regel durch ein Videosicherheitssystem verifizieren, damit Interventionsmaßnahmen auf einem geprüften Sachverhalt aufbauen
- Mehrere Detektionsprinzipien kombinieren, um eine Balance zwischen Detektionsleistung und Falschalarmrate zu erreichen
- Beleuchtung nicht nur für die Kamerabilder einplanen, sondern auch als Interventionsmaßnahme, etwa als zweite Beleuchtungsstufe bei Alarm
Diese Hebel wirken zusammen: Eine verifizierte Meldung verkürzt die Entscheidung, eine niedrige Falschalarmrate erhält die Aufmerksamkeit von Leitstelle und Personal, und eine gezielte Alarmbeleuchtung nimmt dem Täter die Deckung. Wer diese Punkte bereits in der Planung mitdenkt, vermeidet spätere Nacharbeit im Betrieb.
Perimeterschutz im Verwaltungsalltag umsetzen und betreiben
Ein Konzept wirkt nur so lange, wie es gepflegt wird. Für die Hausverwaltung heißt das: Zaun, Tore, Beleuchtung und Detektionssysteme gehören in einen festen Prüfrhythmus, und jeder Begehung folgt eine Dokumentation des Zustands. So werden Schwachstellen sichtbar, bevor sie ausgenutzt werden, und die Verwaltung kann im Streitfall belegen, was wann geprüft wurde.
- Umwehrung auf Beschädigungen, Durchlässigkeiten und unzulässige Annäherungshilfen prüfen
- Tore, Schranken und Zutritte samt Schlüsselvergabe kontrollieren
- Beleuchtung und Detektionssysteme auf Funktion testen und Meldungen auswerten
- Vegetation an der Grenze im Blick behalten und zurücksetzen, wenn sie zur Überstiegshilfe wird oder Detektionsfelder beeinträchtigt
Hier greifen begleitende Dienstleistungen ineinander: Mit dem Wartungsservice bleiben technische Anlagen funktionsfähig, und die Grünpflege der Außenanlagen hält Sträucher und Bäume so zurück, dass sie möglichst nicht als Überstiegshilfe dienen oder Falschalarme auslösen. Ergänzende Hinweise finden Sie auf der Seite zur Gebäudesicherheit; für leerstehende Liegenschaften beschreibt die Leistung Leerstand sichern, wie Objekte mit dokumentierten Kontrollgängen und mobiler Technik geschützt werden können.
Im Winter stellt sich die Frage nach Sicht und Zugang besonders deutlich: Schnee und Eis verdecken Grenzbereiche, behindern Begehungen und erschweren die Verifikation von Alarmen. Ein professioneller Winterdienst hält Grenz- und Verkehrsbereiche zugänglich, sodass Kontrollgänge und die Alarmverifikation auch bei Schnee und Eis möglich bleiben.
SVEAG begleitet Hausverwaltungen, Genossenschaften und Eigentümer bei dieser Aufgabe, von der Bestandsaufnahme am Objekt bis zum laufenden Betrieb. Zum Perimeterschutz gehören dabei auch personelle Bausteine: Der Sicherheitsdienst von SVEAG umfasst Objektschutz, Streifen- und Pfortendienste sowie die Verfolgung von Alarmen für Wohn- und Gewerbeimmobilien. Wer die drei Säulen baulich, elektronisch und organisatorisch zusammen denkt, macht die Grundstücksgrenze zur ersten wirksamen Schutzlinie der Liegenschaft.
Quellen: Polizeiliche Kriminalprävention: PKS Einbruch, Sicherungsleitfaden Perimeter VdS 3143, BHE-Planungsgrundlagen Perimeter 09/2024, Bayerisches Landeskriminalamt: Einbruchhemmende Fenster, Paragraf 535 BGB, Paragraf 823 BGB, Orientierungshilfe Videoüberwachung der Datenschutzkonferenz.
Stand: November 2026
Häufige Fragen
Was gehört zum Perimeterschutz?
Zum Perimeterschutz gehören alle Maßnahmen, die das Umfeld und die Grenze eines Grundstücks gegen unbefugtes Betreten, Einbruch, Diebstahl und Vandalismus sichern. Das Fachgebiet heißt auch Freigeländeschutz oder Außenschutz. Es ruht in der Regel auf drei Säulen: mechanisch-baulich mit Zaun, Mauer, Toren und Schranken, elektronisch mit Zaundetektion, Bewegungsmeldern und Videotechnik sowie organisatorisch-personell mit Begehungen, Pfortendienst und Schlüsselmanagement. Welche Bausteine Sie tatsächlich benötigen, ergibt sich aus der Gefährdungsanalyse Ihres Objekts. Der Perimeterschutz ist dabei Teil eines Gesamtschutzkonzepts, das auch die Gebäudeaußenhaut und den Objektschutz umfasst.
Warum reicht ein einfacher Zaun nicht aus?
Ein einfacher Zaun zeigt die Grundstücksgrenze auf und verhindert vor allem spontanes oder versehentliches Betreten. Für ein niedriges Schutzziel kann das genügen. Gegen gezieltes Eindringen reicht er meist nicht, weil er sich mit Hilfsmitteln überwinden lässt und von sich aus keinen Alarm auslöst. Niemand erfährt also rechtzeitig davon, und eine Reaktion kommt womöglich zu spät. Deshalb sieht der VdS-Leitfaden ergänzend Überwachungs- und Meldesysteme vor, wenn mechanischer Schutz allein nicht mehr ausreicht, und flankiert beides durch Organisation und Intervention. Prüfen Sie anhand der Gefährdungsanalyse Ihres Objekts, ob die Widerstandszeit des Zauns länger ist als die Zeit bis zum Eintreffen des Sicherheitspersonals.
Wie baut man ein Zwiebelschalen-Prinzip auf?
Beim Zwiebelschalen-Prinzip legen Sie mehrere Schutzebenen von außen nach innen hintereinander. Der VdS-Leitfaden bietet dafür eine Gliederung in Sektoren: das Vorfeld innerhalb der juristischen Grenzen des Geländes, die Grundstücksgrenze mit Zaun oder Tor, die Fläche innerhalb der Grenze sowie die Gebäudeaußenhaut und besonders relevante Anlagen. Beginnen Sie mit der Gefährdungsanalyse, leiten Sie daraus Schutzziele ab und legen Sie je Ebene fest, ob erschwert, erkannt oder beides erreicht werden soll. Anschließend stimmen Sie bauliche, elektronische und organisatorische Maßnahmen so aufeinander ab, dass ein Alarm auslöst, bevor die Barriere überwunden ist. Nicht jede Liegenschaft benötigt alle Ebenen in gleicher Stärke.
Welche Normen gelten für den Perimeterschutz?
Für Perimetersicherungssysteme sind vor allem zwei Werke maßgeblich: die deutsche Vornorm DIN VDE V 0826-20:2023-09 mit Anwendungsregeln für Planung, Installation, Betrieb und Instandhaltung sowie die europäische Technische Spezifikation DIN CLC/TS 50661-1 für Anlagen außerhalb abgeschlossener Gebäude. Für einbruchhemmende Fenster und Türen der Gebäudehülle gilt die Normenreihe DIN EN 1627 bis 1630 mit Widerstandsklassen bis RC 6. Ob und wie verbindlich diese Regelwerke für Ihr Objekt sind, hängt von Vertrag, Versicherungsbedingungen und behördlichen Auflagen ab und ist im Einzelfall zu prüfen.
Welche Widerstandsklasse ist für gewerbliche Objekte empfohlen?
Polizeiliche Beratungsstellen empfehlen für einbruchhemmende Fenster und Türen nach DIN EN 1627 bei privaten Risiken Bauteile ab der Widerstandsklasse RC 2. Für gewerbliche Objekte gibt es keine pauschal passende Klasse; je nach Gefährdung kann sich eine höhere Klasse wie RC 3 anbieten. Das ist eine Orientierung und keine gesetzliche Vorgabe, maßgeblich sind die Gefährdung Ihres Objekts und gegebenenfalls Versicherungsbedingungen. Achten Sie auf einen Prüfnachweis, denn definierte Widerstandseigenschaften bieten nur geprüfte Elemente. Die Bezeichnung einbruchhemmend allein ist kein geschützter Begriff.
Ist Videoüberwachung des Außengeländes erlaubt?
Das kann zulässig sein, ist aber an enge Voraussetzungen geknüpft und im Einzelfall zu prüfen. Für private Betreiber ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO maßgeblich: Es braucht ein berechtigtes Interesse an einem festgelegten Zweck, die Überwachung muss geeignet und erforderlich sein, und die Interessen der Betroffenen dürfen nicht überwiegen. Hinzu kommen eine auf das notwendige Maß begrenzte Speicherung und ein frühzeitiger Hinweis auf die Überwachung. Öffentliche Straßen vor dem eigenen Grundstück dürfen in der Regel nicht miterfasst werden. In Wohnungseigentumsanlagen ist zusätzlich regelmäßig ein Beschluss erforderlich.
Wie hoch sollte ein Zaun für den Perimeterschutz sein?
Der Sicherungsleitfaden VdS 3143 nennt für einen Ordnungszaun bei einfachem Schutzniveau in der Regel eine Höhe von über 1,2 Metern. Das ist eine Orientierung und keine gesetzliche Vorgabe. Die konkrete Ausführung hängt von Ihrer Gefährdungsanalyse und dem angestrebten Schutzziel ab. Zulässige Höhen und Gestaltung können sich außerdem je nach Landesrecht und Satzung unterscheiden, etwa aus Bauordnung, Nachbarrecht oder Bebauungsplan. Klären Sie das deshalb vor der Planung im Einzelfall.
Haftet die Hausverwaltung bei einem Einbruch?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten; eine lückenlose Haftung von Verwaltung oder Vermieter besteht in der Regel nicht. Im Mietverhältnis schuldet der Vermieter nach Paragraf 535 BGB die Erhaltung der Mietsache, daneben können Verkehrssicherungspflichten bestehen. Vorhandene Sicherheitstechnik sollte funktionsfähig gehalten werden. Ob im Einzelfall eine Haftung und wen sie trifft, hängt von Vertrag, Aufgabenverteilung, Zustand der Anlage und Zumutbarkeit der Maßnahmen ab. Für eine verbindliche Einschätzung sollten Sie rechtlichen Rat einholen.
Was ist der Sicherheitsfaktor beim Perimeterschutz?
Der Sicherheitsfaktor beschreibt nach den Planungsgrundlagen des Fachverbands BHE das Verhältnis der Widerstandszeit der Umschließung zur Reaktionszeit des Sicherheitspersonals (SF = Widerstandszeit geteilt durch Reaktionszeit). Ein wirkungsvolles Sicherheitskonzept sollte einen Faktor größer 1 erreichen: Die Umwehrung hält dann länger stand, als das Personal von der Meldung bis zum Eintreffen am Meldeort benötigt. Die Widerstandszeit hängt unter anderem von den eingesetzten Hilfsmitteln ab. Der Wert ist eine Planungsgröße und keine Garantie.