Grünpflege und Außenanlagen

Grünpflege und Außenanlagen bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Bestandsaufnahme vor Ort: Unser Team begeht Ihre Außenanlagen und erfasst Rasenflächen, Beete, Hecken, Bäume, Wege und Spielflächen. Dabei halten wir fest, wo Pflegerückstände bestehen und welche Bereiche für das Erscheinungsbild und die Verkehrssicherheit besonders wichtig sind.
  2. Pflegeplan abstimmen: Auf Basis der Bestandsaufnahme legen wir mit Ihnen Leistungen, Turnus und saisonale Schwerpunkte fest: Rasenschnitt, Formschnitt, Laubbeseitigung, Unkrautpflege und Baumkontrolle. Größere Rückschnitte planen wir so, dass naturschutzrechtliche Schonzeiten berücksichtigt werden.
  3. Laufende Pflege und Dokumentation: Wir pflegen die Flächen im vereinbarten Rhythmus und dokumentieren jeden Einsatz. So sehen Sie jederzeit, was erledigt wurde, und können Eigentümern, Beirat oder Geschäftsführung den Zustand Ihrer Außenanlagen nachvollziehbar belegen.

Häufige Fragen

Warum lohnt sich regelmäßige Grünpflege für das Erscheinungsbild Ihrer Immobilie?

Die Außenanlage ist das Erste, was Mieterinnen und Mieter, Kundschaft, Bewerberinnen und Bewerber oder Kaufinteressierte von Ihrer Liegenschaft sehen. Ungeschnittene Hecken, vermooste Wege und verwilderte Beete wirken schnell so, als würde sich niemand kümmern, auch wenn im Gebäude alles in Ordnung ist. Gepflegte Grünflächen werden dagegen als Aushängeschild Ihres Unternehmens oder Ihrer Verwaltung wahrgenommen. Hinzu kommt der Werterhalt: Gehölze, die regelmäßig geschnitten werden, wachsen nicht in Fassaden, Dachrinnen oder Leitungen ein, und Wege bleiben frei von Bewuchs und Stolperstellen. Wer im festen Turnus pflegen lässt, vermeidet außerdem aufwendige Sanierungsschnitte, weil kleine Maßnahmen rechtzeitig erledigt werden, statt sich über Jahre anzusammeln.

Wer ist für die Verkehrssicherheit von Bäumen und Wegen verantwortlich?

Grundsätzlich liegt die Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer der Fläche, bei Wohnungseigentümergemeinschaften in der Regel bei der Gemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung. Wie weit die Pflichten im Einzelnen reichen, hängt von Standort, Baumbestand und Nutzung ab und ist im Einzelfall zu prüfen. Auch kommunale Vorgaben wie Baumschutzsatzungen können je nach Landesrecht und Satzung eine Rolle spielen. Die Durchführung lässt sich vertraglich übertragen, eine gewisse Kontroll- und Überwachungspflicht verbleibt nach überwiegender Auffassung aber beim Auftraggeber. Unser Team unterstützt Sie mit regelmäßigen Baumkontrollen, dokumentierten Begehungen und einer nachvollziehbaren Maßnahmenplanung, damit Sie belegen können, was wann geprüft und erledigt wurde. Für verbindliche Rechtsfragen empfehlen wir ergänzend eine juristische Beratung.

Wann im Jahr dürfen Hecken und Gehölze geschnitten werden?

Für starke Rückschnitte, das Auf-den-Stock-Setzen und das Beseitigen von Hecken und Gebüschen gilt nach Paragraf 39 Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich eine Schonzeit vom 1. März bis zum 30. September. Schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs entfernen, sind in dieser Zeit in der Regel zulässig, sofern keine brütenden Vögel oder andere geschützte Tiere gestört werden. Für Baumfällungen können zusätzlich kommunale Baumschutzsatzungen gelten, die je nach Landesrecht und Satzung eine Genehmigung verlangen. Ob eine Maßnahme zulässig ist, prüfen wir im Einzelfall vor dem Einsatz. Größere Rückschnitte und Fällungen planen wir deshalb in die Wintermonate, den laufenden Formschnitt in die Vegetationsperiode. So bleiben Ihre Außenanlagen das ganze Jahr ansehnlich.

Verfügbar an allen Servicestandorten