Leerstand sichern: Objektschutz für Eigentümer

Leerstand sichern: Objektschutz für Eigentümer bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Begehung und Schwachstellen: Wir gehen das Objekt ab, erfassen Zugänge, offene Fenster, Kellerschächte, Dachluken und den Zustand der Verschlüsse und halten fest, welche Bereiche für Unbefugte erreichbar sind.
  2. Sichern und überwachen: Zugänge werden verschlossen, kritische Punkte mit mobiler Videotechnik erfasst und auf eine ständig besetzte Notruf- und Serviceleitstelle aufgeschaltet. Der Alarmplan legt die Reaktion fest.
  3. Kontrollgänge und Protokoll: In vereinbartem Turnus prüfen wir das Objekt, dokumentieren Auffälligkeiten mit Foto und melden, was Sie als Eigentümer entscheiden müssen.

Verwandte Leistungen

Häufige Fragen

Welche Risiken entstehen bei längerem Leerstand?

Drei Gruppen. Erstens das unbefugte Betreten mit den Folgen Vandalismus, Müllablagerung, Brandstiftung und Diebstahl von Metall und Leitungen. Zweitens die Bauschäden, die niemand bemerkt: ein undichtes Dach, ein Rohrbruch in der Heizperiode, Feuchtigkeit und daraus folgender Schimmel. Drittens die Pflichten, die trotz Leerstand weiterlaufen, etwa die Verkehrssicherung auf dem Grundstück und im Winter der Räum- und Streudienst auf den angrenzenden Gehwegen. Der Schaden entsteht meist aus der Kombination.

Welche Pflichten hat der Eigentümer trotz Leerstand?

Die Verkehrssicherungspflicht endet nicht mit dem Auszug des letzten Mieters. Wer ein Grundstück hält, muss dafür sorgen, dass von ihm keine Gefahr ausgeht: gesicherte Zugänge, standsichere Bauteile, kein herabfallendes Material, freie und im Winter geräumte Wege, soweit die kommunale Satzung das vorsieht. Auch Bäume auf dem Grundstück sind weiter zu kontrollieren. Welche Pflichten im Einzelnen gelten, richtet sich nach Landesrecht und kommunaler Satzung und ist von Ihrer rechtlichen Beratung zu prüfen.

Zahlt die Versicherung bei einem leerstehenden Gebäude?

Das hängt vom Vertrag ab und ist der Punkt, an dem es am häufigsten klemmt. Viele Gebäudeversicherungen sehen für unbewohnte Objekte Obliegenheiten vor: regelmäßige Kontrollgänge, Absperren der Wasserzufuhr, Entleeren der Leitungen in der Heizperiode und die Anzeige des Leerstands an den Versicherer. Werden diese Punkte nicht eingehalten, kann die Leistung gekürzt werden. Klären Sie den Umfang mit Ihrem Makler und halten Sie die Kontrollgänge dokumentiert fest; genau diese Dokumentation liefern wir mit.

Ist Videoüberwachung im Leerstand erlaubt?

Auf dem eigenen Grundstück in der Regel ja, weil der Schutz vor Einbruch und Vandalismus ein berechtigtes Interesse darstellt. Die Kameras dürfen aber nur das eigene Gelände erfassen, die Überwachung ist an den Zugängen zu kennzeichnen und die Speicherdauer kurz zu halten. Sobald noch einzelne Wohnungen bewohnt sind oder ein gemeinsam genutzter Zugang betroffen ist, wird die Abwägung schwieriger. Die Einzelheiten haben wir auf der Seite zur DSGVO-konformen Videoüberwachung zusammengestellt.

Welche Technik eignet sich für ein leerstehendes Gebäude?

Mobile Systeme, weil sie ohne Eingriff in die Bausubstanz auskommen und mitwandern, wenn sich die Nutzung ändert. Im Außenbereich sind das Kameraeinheiten oder ein Videoturm, der Zufahrt und Hoffläche erfasst. Im Gebäude selbst arbeiten kompakte Einheiten mit eigener Stromversorgung und Mobilfunkanbindung, weil Strom und Netz im Leerstand oft abgestellt sind. Fest installierte Technik lohnt sich erst, wenn das Objekt dauerhaft in dieser Form genutzt wird.

Funktioniert die Überwachung ohne Stromanschluss?

Ja. Genau dafür sind mobile Einheiten gebaut. Die Versorgung erfolgt über Akku in Verbindung mit einem Solarmodul, bei dauerhaftem Bedarf auch über eine Brennstoffzelle. Die Datenübertragung läuft über Mobilfunk, sodass weder Strom- noch Netzanschluss im Gebäude vorhanden sein muss. In den dunklen Wintermonaten reicht die Solarleistung nicht überall aus, dann wird der Betreuungsaufwand höher. Das klären wir bei der Begehung, weil es die Wahl der Einheit bestimmt.

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