Sicherheitsdienst & Sicherheitsdienstleistungen – Objektschutz für Immobilien

Sicherheitsdienst & Sicherheitsdienstleistungen – Objektschutz für Immobilien bei SVEAG: professionell, dokumentiert, in allen 16 Bundesländern verfügbar. Inhabergeführt, persönliche Betreuung.

So läuft es ab

  1. Sicherheitsbedarf klären: Wir erfassen Objekt, Risiken und gewünschte Leistungen – Bestreifung, Empfangsdienst, Schließdienst oder Alarmverfolgung.
  2. Einsatzkonzept & Dienstplan: Wir erstellen ein Einsatzkonzept mit Rundgängen, Kontrollpunkten und Zeiten und setzen geschultes Personal ein.
  3. Durchführung & Dokumentation: Wir führen die Dienste zuverlässig durch, dokumentieren Rundgänge und Vorfälle und melden Auffälligkeiten unverzüglich.

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Häufige Fragen

Welche Sicherheitsdienstleistungen bietet SVEAG?

Objektschutz und Bestreifung von Wohnanlagen und Arealen, Schließ- und Aufsperrdienst, Kontrollgänge, Empfangs- und Pfortendienst sowie Alarmverfolgung und Interventionsdienst – rund um die Uhr, dokumentiert.

Ist der Dienst rund um die Uhr verfügbar?

Ja. Wir richten die Dienste nach Ihrem Bedarf ein – von einzelnen Kontrollgängen bis zum 24/7-Objektschutz mit Alarmverfolgung und Interventionsdienst.

Werden Rundgänge und Vorfälle dokumentiert?

Ja. Rundgänge, Kontrollpunkte und Vorfälle werden lückenlos dokumentiert, sodass Sie jederzeit einen nachvollziehbaren Nachweis haben.

Worin unterscheidet sich das von der Baustellenbewachung?

Die Baustellenbewachung sichert speziell Bau- und Arbeitsstellen. Unser Sicherheitsdienst richtet sich an Wohn- und Gewerbeimmobilien im laufenden Betrieb – Objektschutz, Empfang, Schließ- und Interventionsdienst.

Was kostet ein Sicherheitsdienst für eine Wohnanlage?

Maßgeblich sind Turnus, Uhrzeit und Dauer der Präsenz. Ein Revierdienst, der mehrere Objekte auf einer Tour anfährt, ist deutlich günstiger als ein Separatwachdienst mit fester Präsenz in einem Objekt. Nach der Begehung nennen wir einen Preis für das schriftlich vereinbarte Leistungsverzeichnis. Was darin nicht steht, ist nicht beauftragt.

Worauf sollte ich bei der Auswahl eines Sicherheitsunternehmens achten?

Bewachung ist nach § 34a der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig, und die Unternehmen sind im Bewacherregister eingetragen. Lassen Sie sich vor der Beauftragung drei Dinge zeigen: die Bewacherregister-ID, die Qualifikationsnachweise der Kräfte, die tatsächlich in Ihrem Objekt eingesetzt werden, und ein Leistungsverzeichnis, das Kontrollpunkte und Uhrzeiten benennt statt nur regelmäßige Kontrollgänge zu versprechen. Das ist in wenigen Minuten geprüft.

Was ist der Unterschied zwischen Revierdienst und Separatwachdienst?

Beim Revierdienst fährt eine Streife mehrere Objekte nacheinander an und kontrolliert jedes für einige Minuten. Beim Separatwachdienst ist eine Kraft ausschließlich für Ihr Objekt da. Für Wohnanlagen ist der Revierdienst die übliche Lösung; der Separatwachdienst lohnt sich, wenn dauerhaft jemand vor Ort sein muss.

Ist Werkschutz dasselbe wie Objektschutz?

Werkschutz ist der ältere Begriff für den Objektschutz auf Betriebsgeländen und meint dort meist eine fest eingerichtete Struktur mit eigener Pforte. Objektschutz ist der weitere Begriff und umfasst auch Wohnanlagen, Baustellen und Leerstände. Für Ihr Angebot spielt die Bezeichnung keine Rolle – entscheidend ist, welche Flächen zu welchen Zeiten kontrolliert werden.

Brauchen wir überhaupt Personal oder reicht Sicherheitstechnik?

Das hängt davon ab, was Sie erreichen wollen. Kameras dokumentieren, was passiert ist; sie verhindern es nicht und rufen niemanden. Für reine Beweissicherung ist Technik die günstigere Lösung. Wo es um Abschreckung und um eine Reaktion innerhalb von Minuten geht, führt an Präsenz kein Weg vorbei. Häufig ist die Kombination richtig: Technik als Grundlage, Kontrollgänge zu den kritischen Zeiten.

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