Winterdienst in Wiesbaden für Hausverwaltungen und WEGs

Wiesbaden überträgt den Winterdienst auf die Eigentümer und lässt Kopf- und Hinterlieger sich wöchentlich abwechseln, auch im Winter. Tagsüber gilt: unverzüglich räumen. SVEAG übernimmt die vertraglich festgelegten Flächen samt Haftung und stellt zu jedem Einsatz einen Beleg mit Zeit, Ort und Foto ins Kundenportal.

Auf einen Blick

Was in Wiesbaden gilt

Die Straßenreinigungssatzung überträgt den Winterdienst nach dem Hessischen Straßengesetz auf die Eigentümer. Wichtig für Hausverwaltungen:

ThemaRegelWas das für Sie heißtQuelle
VerpflichteteEigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte; Anlieger-, Teilhinterlieger- und Vollhinterliegergrundstücke gelten als erschlossen. Mehrere Pflichtige haften gesamtschuldnerisch; Dritte dürfen beauftragt werden, die Verantwortung bleibt.In der WEG trifft die Pflicht die Gemeinschaft.Satzung § 2 Abs. 1, 3 und 5
HinterliegerKopfgrundstück und Hinterlieger bilden eine Reinigungseinheit; die Pflicht wechselt wöchentlich, beginnend beim Kopfgrundstück, entsprechend im Winterdienst. Bei einseitigem Gehweg wechselt es nach gerader und ungerader Endziffer des Jahres.Ein gemeinsamer Auftrag für die ganze Einheit vermeidet Lücken beim Wechsel.Satzung § 3 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 2, § 6 Abs. 2
ZeitenZwischen 7 und 22 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen; nach 22 Uhr Gefallenes werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.Kein fester Schlusspunkt; tagsüber zählt jeder neue Schneefall.Satzung § 8 Abs. 3
StreumittelVor allem Sand, Splitt und Granulat. Salz ist unzulässig, außer bei Blitzeis oder in besonders gefährdeten Lagen, dann in geringster Menge und nie im Wurzelbereich von Bäumen.Salz braucht eine Begründung; Streurückstände nach der Frostperiode unverzüglich beseitigen.Satzung § 8 Abs. 5 und 6
StadtreinigungDie im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen der Klassen A und B reinigt die Stadt gegen Gebühr (Anschluss- und Benutzungszwang), bei Geh- und Überwegen der Klasse A ausdrücklich ohne Winterdienst.Auch wer die Stadt bezahlt, räumt im Winter selbst oder lässt räumen.Satzung § 4 Abs. 1 und 3

Wo das in Wiesbaden besonders zählt

Gebäudebestand

Laut Zensus 2022 stehen in Wiesbaden 150.388 Wohnungen; 32.752 stammen aus der Zeit vor 1919, 25.373 aus den 1960er und 24.000 aus den 1970er Jahren. 38.464 liegen in Gebäuden von Eigentümergemeinschaften.

So läuft der Winterdienst mit SVEAG in Wiesbaden

  1. Reinigungseinheit klären. Wir halten fest, ob Ihr Grundstück Kopf- oder Hinterlieger ist und wer in welcher Woche zuständig ist.
  2. Straßenklasse prüfen. Gemeinsam prüfen wir im Straßenverzeichnis, ob die Stadt gegen Gebühr reinigt, und legen die Winterdienstflächen fest.
  3. Einsatz nach Wetterlage. Tagsüber folgen wir dem Schneefall, nachts gilt 7 beziehungsweise 9 Uhr; gestreut wird breiter als geräumt.
  4. Nachweis im Portal. Zeit, GPS-Position und Fotos jedes Einsatzes sind im Kundenportal hinterlegt.

Unsere Leistungen in Wiesbaden

Häufige Fragen zu Winterdienst in Wiesbaden

Wer räumt in Wiesbaden, wenn unser Grundstück hinter einem anderen liegt?

Kopfgrundstück und Hinterlieger bilden eine Reinigungseinheit, die Pflicht wechselt wöchentlich und beginnt beim Kopfgrundstück. Die Satzung wendet das ausdrücklich auch auf den Winterdienst an; die Stadt kann per Bescheid abweichend regeln. Ein gemeinsamer Auftrag für die ganze Einheit erspart den wöchentlichen Wechsel.

Räumt die Stadt, wenn sie unsere Straße gegen Gebühr reinigt?

Nicht automatisch. Für Straßen der Klassen A und B besteht Anschluss- und Benutzungszwang, doch bei Geh- und Überwegen der Klasse A nimmt die Satzung den Winterdienst ausdrücklich aus. Die Klasse Ihrer Straße steht im Straßenverzeichnis und hängt von der Adresse ab.

Bis wann muss in Wiesbaden geräumt sein, und was droht bei Verstößen?

Zwischen 7 und 22 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls, was nach 22 Uhr fällt werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Geräumt wird mindestens 1 m, gestreut mindestens 1,50 m breit. Die Geldbuße beträgt 5 bis 1.000 €.

Weiterführend

Quellen: Landeshauptstadt Wiesbaden: Straßenreinigungssatzung, Ortsrecht 7 – 1.1 (zuletzt geändert durch Satzung vom 17.12.2025) · Statistisches Bundesamt: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen

Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Wiesbaden.

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