Weimar nennt keine Uhrzeit, bis zu der geräumt sein muss, sondern ein Zeitfenster: werktags 6 bis 20 Uhr, samstags sowie sonn- und feiertags 8 bis 20 Uhr, bei Schneefall unverzüglich. Dazu kommen zwei Wechselpflichten. SVEAG übernimmt die vertraglichen Flächen, haftet vertraglich und hinterlegt Uhrzeit, Standort und Fotos jedes Einsatzes im Kundenportal.
Die Weimarer Straßenreinigungssatzung (Ortsrecht 80.3) überträgt den Winterdienst auf den Gehwegen den Verpflichteten. Maßgeblich für Verwaltungen:
| Thema | Regel | Was das für Sie heißt | Quelle |
|---|---|---|---|
| Verpflichtete | Eigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und sonstige dinglich Berechtigte; Mieter nur bei vertraglicher Übernahme und frei widerruflicher Genehmigung der Stadt. Wer das Grundstück nicht selbst nutzt, beauftragt einen Dritten und zeigt der Stadt Name und Anschrift an. | Die Anzeige bei der Stadt gehört in die Objektunterlagen. | Satzung § 1 Abs. 1 und 2, § 3 Abs. 1 bis 3, § 4 |
| Zeiten | Zwischen 6 und 20 Uhr werktags, 8 und 20 Uhr an Wochenenden und Feiertagen: bei Schneefall unverzüglich räumen und streuen. An Bahnhöfen, Gaststätten, Theatern und Kinos auch außerhalb, soweit Verkehrsbedürfnis besteht. | Entscheidend ist, wie schnell nach Schneefall gearbeitet wird. | Satzung § 11 Abs. 8 |
| Hinterlieger | Kopfgrundstück und Hinterliegergrundstücke bilden eine Straßenreinigungseinheit. Die Pflicht wechselt von Woche zu Woche und beginnt jedes Jahr am ersten Montag beim Kopfgrundstück. | Ein Auftrag für die ganze Einheit verhindert, dass der Wochenwechsel Lücken lässt. | Satzung § 3 Abs. 5 |
| Einseitiger Gehweg | Gibt es nur auf einer Straßenseite einen Gehweg, sind auch die gegenüberliegenden Grundstücke verpflichtet: in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger auf der Gehwegseite, in Jahren mit ungerader Endziffer die Gegenseite. | Zum 1. Januar kann die Zuständigkeit wechseln; der Vertrag bildet beide Fälle ab. | Satzung § 11 Abs. 2 Satz 3 ff., § 12 Abs. 1 |
| Streumittel | Vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material. Salz nur in geringen Mengen, um festgetretene Eis- und Schneerückstände zu lösen. | Salz ist die Ausnahme für harte Reste. | Satzung § 12 Abs. 4 und 6 |
Laut Zensus 2022 gibt es in Weimar 35.704 Wohnungen, davon 8.796 aus der Zeit vor 1919. 6.783 liegen in Gebäuden von Eigentümergemeinschaften.
Eine feste Uhrzeit nennt die Satzung nicht. Maßgeblich ist das Zeitfenster: Sobald es beginnt, werktags früher als an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, ist bei Schneefall unverzüglich zu räumen, bis 20 Uhr. Eine Frist wie "bis 7 Uhr" gibt es in Weimar nicht.
Bei Kopf- und Hinterliegergrundstücken wechselt die Pflicht wöchentlich, beginnend am ersten Montag des Jahres beim Kopfgrundstück. Hat die Straße nur einseitig einen Gehweg, räumen in Jahren mit gerader Endziffer die Anlieger auf der Gehwegseite, in ungeraden Jahren die Gegenseite. Beides gehört in den Einsatzplan.
Salz ist nur in geringen Mengen erlaubt, um festgetretene Eis- und Schneereste zu lösen; im Regelfall gilt abstumpfendes Material wie Sand oder Splitt. Wer den Winterdienst nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße reicht bis zu 5.000 €.
Quellen: Stadt Weimar: Straßenreinigungssatzung, Ortsrecht 80.3 (Lesefassung) · Zensus 2022, Destatis
Alles zur Leistung auf der Seite Winterdienst, alle Leistungen vor Ort auf der Standortseite Weimar.
Schicken Sie uns Ihre Weimarer Objekte und vermerken Sie, ob ein Hinterlieger oder ein einseitiger Gehweg vorliegt; wir tragen die Wechsel in den Einsatzplan ein. Kontakt